Wahlen – hszemi.de https://hszemi.de the only difference between screwing around and science is writing it down Sun, 08 Apr 2018 16:03:27 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.5 Enthaltsamkeit https://hszemi.de/2015/09/enthaltsamkeit/ https://hszemi.de/2015/09/enthaltsamkeit/#comments Sat, 12 Sep 2015 18:47:18 +0000 https://hszemi.de/?p=2019 Mehr]]> Eine Enthaltung bei einer Wahl kann vieles bedeuten – von „die find ich alle gut“ bis „keine der angebotenen Optionen sagt mir zu“.

Im Gegensatz dazu steht die ungültige Stimme – sie entspricht entweder einem „ich bin zu blöd, einen Wahlzettel korrekt auszufüllen“, oder einem „ich schreibe zusätzliche Dinge auf den Wahlzettel und meine, dass das irgendwas bringt“.
Im Gegensatz zur Enthaltung ist die den Stimmzettel ausfüllende Person bei der ungültigen Stimme daher tendenziell deppert.

Bei der morgigen Oberbürgermeisterwahl zu Bonn sieht das Kandidierendenfeld nun folgendermaßen aus:

  • Herr Rutenstroth-Bauer und Herr Sridharan zeigen uns in ihrem Wahlkampfmaterial ihre Familien und machen sich damit schon unmöglich1,
  • Herr Schmidt ist bereits Teil der Ratsmehrheit und möchte als OB das umsetzen, was man bislang schon nicht auf die Reihe gebracht hat2,
  • Frau Tepass hat nicht einmal alle Antworten im Bonn-O-Mat mit einer der Partei Die PARTEI angemessenen Begründung versehen,
  • Herr Yildiz macht irgendwie gar keinen sichtbaren Wahlkampf, außer ein Plakat aufzuhängen und (extrem verspätet) den Bonn-O-Mat auszufüllen – komplett ohne Begründungen, und
  • Herr Pauqué schafft es zu guter Letzt, seine Kandidatur noch unernster aussehen zu lassen als die der Kandidatin von Die PARTEI. Respekt dafür.

Was dann also zu tun ist, scheint offensichtlich.

 

noe

Jetzt sagt das Kommunalwahlgesetz NRW in § 30 allerdings folgendes:

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

[…]

2. keine Kennzeichnung enthält,

Enthaltungen sind also ungültig? Na Bravo. Damit gibt es also keine Unterscheidung zwischen denen, die zu blöd sind, und denen, die bewusst niemandem der Kandidierenden eine Stimme geben möchten. Tröstlich ist, dass das wenigstens auf das Wahlergebnis keine Auswirkung hat.

Wer sich enthalten möchte, kann dies weiterhin nur bei der Wahl zum Studierendenparlament tun3. Über 2 % der Wählerinnen und Wähler haben diese Möglichkeit letztes Mal genutzt. Bewusst, will ich hoffen.

  1. Bua, kandidiersch du oder kandidiert dei Frau?
  2. Haha!
  3. Was auch niemand weiß: Die Gremienwahlen kennen auch keine Enthaltung.
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Technisch einwandfrei https://hszemi.de/2015/08/technisch-einwandfrei/ https://hszemi.de/2015/08/technisch-einwandfrei/#comments Sun, 16 Aug 2015 21:35:30 +0000 https://hszemi.de/?p=1970 Mehr]]> Vor zwei Monaten habe ich implizit erklärt, weshalb es normalerweise nicht so wichtig ist, bei Fachschaftswahlen wählen zu gehen.

Heute möchte ich darauf eingehen, weshalb es gerade dann wichtig ist, dass diese Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Wie bereits beschrieben sieht das Ergebnis von Fachschaftswahlen an der Uni Bonn meist so aus, dass die gewählten Personen sich zuvor als Mitglieder derselben Liste zur Wahl beworben haben. Diese Listen entstehen oft so, dass sich ein oder zwei Personen aus der Fachschaft bereit erklären, von allen Interessierten die benötigten Daten zu sammeln und dann als Liste einzureichen. Wahlprogramme, wie wir sie von der SP-Wahl kennen, gibt es seltenst.

In dieser familiären Fachschafts-Atmosphäre besteht dann natürlich die Gefahr, dass man es mit den Regeln „nicht so genau nimmt“, weil die Wahlen nur lästige Pflicht sind und man niemandem Unannehmlichkeiten bereiten möchte.

Das mag eine Weile lang auch gut gehen, allerdings kommt ziemlich sicher der Punkt, an dem das zu Problemen führt: Entweder schneit von extern eine Wahlprüfung ins Haus, die die gesamte Wahl dann aufgrund von Formalien fachgerecht zerhäckselt, oder von extern wird eine zweite Wahlbewerbung1 eingereicht. Letztere Erfahrung durfte die Fachschaft Mathematik bei ihrer letzten Fachschaftswahl machen, und wie man hört war man ganz aufgeregt darüber, dass Personen nicht auf einer Einheitsliste antreten, sondern ihre eigene Liste einreichen wollten. Und das auch getan haben.

Nur: Wenn man glaubt, eine Wahl nicht nach den offiziellen Regeln durchführen zu müssen, sondern so, wie man meint, dass es „schon immer so gemacht“ wurde, dann ist das nicht mehr demokratisch, sondern bestenfalls Klüngelei. Und eine durch eine solche Wahl gewählte Fachschaftsvertretung kann sich dann auch nicht mehr hinter einer möglicherweise hohen Wahlbeteiligung verstecken. Sie ist nicht durch ein ordentliches Wahlverfahren demokratisch legitimiert.

Denn nur, wenn die Regeln einer Wahl allgemein anerkannt2 und schriftlich öffentlich verfügbar sind, und dann auch von Wahlausschuss und Wahlleiter so umgesetzt werden, kann von einem demokratischen Wahlverfahren gesprochen werden. Etwas anderes würde die Gruppe bevorzugen, die mit dem „Wahlverfahren“ vertraut ist, und externe Bewerbungen benachteiligen.

Ungleichbehandlung von Kandidierenden schließlich ist etwas, was man als Wahlausschuss unter allen Umständen vermeiden möchte. Und am effektivsten gewährleistet man dies, indem man die Wahlordnung strikt anwendet.

Es folgt: Nur eine ordnungsgemäß durchgeführte Wahl ist eine demokratische Wahl.

  1. Bei einer „Wahlbewerbung“ handelt es sich übrigens um eine Listenbewerbung, die 1 oder mehrere Personen enthält
  2. Allgemein anerkannt = vom höchsten Beschlussorgan der Studierendenschaft (Studierenenparlament) beschlossen und in der AKUT veröffentlicht
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Wahlzeit! https://hszemi.de/2015/01/wahlzeit/ https://hszemi.de/2015/01/wahlzeit/#respond Sat, 17 Jan 2015 23:28:08 +0000 https://hszemi.de/?p=1602 Mehr]]> Nächste Woche sind an der Uni Bonn wieder SP- und Gremienwahlen. Hier gibt es kurz und knapp die wichtigen Links:

Urnenplan

Wahlzeitung für die SP-Wahl (inklusive Kandidierendenliste)

Kandidierendenliste für die Gremienwahlen (nur aus dem Uninetz abrufbar)

Übersicht über die Zahl der zur Verfügung stehenden Stimmen für jedes Gremium (dieses Jahr NEU dabei!)

Eine kleine Wahlanleitung aus dem letzten Jahr 😉

Viel Spaß.

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Bastelstunde https://hszemi.de/2015/01/bastelstunde/ https://hszemi.de/2015/01/bastelstunde/#respond Sun, 11 Jan 2015 21:50:41 +0000 https://hszemi.de/?p=1587 Mehr]]> Es ischt mal wieder soweit: Die Studierendenparlamentswahl steht vor der Tür, und zwar vom 19. bis zum 22. Januar. Sie werden es vielleicht schon bemerkt haben.

Die akut bietet dieses Jahr zum zweiten Mal den Wahl-O-Man an – ein Wahlpositionsvergleichswerkzeug, das nicht nur vom Namen her starke Ähnlichkeit mit dem Wahl-O-Mat der bpb aufweist. Der Wahl-O-Man enthält die Positionen der 5 zur Wahl antretenden Listen zu 23 ausgesuchten Thesen und kann hier durchgespielt werden.

Nun könnte man auf die Idee kommen, die Kompatibilität der Listen untereinander zu prüfen, indem man einfach die Antworten aller Listen einträgt und prüft, wie kompatibel die zu den Antworten der restlichen Listen sind.

Bei 23 Fragen und 3 möglichen Punkten pro Frage sind bis zu 69 Punkten erreichbar. Die Kreuztabelle sieht folgendermaßen aus:

Die Skala reicht von Schwarz (0 % Übereinstimmung) über rot (20 % Übereinstimmung) bis hellgrün (100 % Übereinstimmung).

Die Farbskala reicht von schwarz (0 % Übereinstimmung) über rot (20 % Übereinstimmung) bis hellgrün (100 % Übereinstimmung).

Hinweis: Die Erläuterungen sind hier natürlich nicht mit eingeflossen.

Diese „ideologischen Abstände“ voneinander (69 – Punktwert) könnte man nun noch in Form eines Graphen optisch darstellen. Leider ist dieser Graph nicht wirklich planar, sodass die Längen nicht originalgetreu abgebildet werden können und verzerrt würden.

Zufällig haben wir hier noch Klebeband, eine Schere und Plastikstrohhalme herumliegen. Was könnte man daraus nun schönes basteln? Eine 3D-Darstellung der „Abstände“!

wahloman3d-1 wahloman3d-2 wahloman3d-3 wahloman3d-4 wahloman3d-5 wahloman3d-6

Viel Spaß beim Nachbasteln.

Bonus:

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Weniger grummel. https://hszemi.de/2014/11/weniger-grummel/ https://hszemi.de/2014/11/weniger-grummel/#respond Sun, 09 Nov 2014 21:59:37 +0000 https://hszemi.de/?p=1492 Mehr]]> Am 18. November wird hoffentlich eine neue Wahlordnung für die Wahl des Studierendenparlaments vom Rektorat genehmigt. Sie wurde bereits im Juli vom Studierendenparlament beschlossen und ist viel besser als die aktuell gültige. Ich weiß das, weil ich sie getippt habe.

Kommen wir ohne weitere Umschweife zu den schönsten Neuerungen:

Wahlausschreibung

Die Wahlausschreibung enthält nun auch die vom Wahlausschuss festgelegten Vorgaben für das Format der Wahlzeitungsbeiträge der Listen. Bislang wurde das separat festgelegt und bekannt gegeben.

Wahlbewerbungen

Der komplette Bewerbungs- und Prüfprozess wurde neu geregelt. Hier gab es in den letzten Jahren auch die meisten Konflikte zwischen den Listen und den Wahlausschüssen.

Zunächst einmal wurden die Einzelbewerbungen abgeschafft. Man kann sich natürlich weiterhin als Einzelperson zur Wahl stellen, tut dies aber nun als Einpersonenliste. Dies vereinfach das gesamte Prozedere, weil der Sonderfall „Einzelbewerbung“ in den meisten Fällen nicht mehr beachtet werden muss.

Neu ist das zwingend erforderliche Listendeckblatt. Es enthält den offiziellen Listennamen sowie die Namen und Kontaktdaten zweier Vertrauenspersonen der Liste1 und die Unterschrift einer Vertrauensperson.

Fehlt das Listendeckblatt oder eine verpflichtende Angabe darauf, so ist die Bewerbung unvollständig und darf nicht angenommen werden!

Die Angabe des Listennamens an zentraler Stelle ist deshalb sinnvoll, weil in der Vergangenheit kaum eine Liste den Listennamen auf all ihren Kandidierendenbögen gleich formuliert hatte und es für den Wahlausschuss schwer war, den tatsächlich korrekten Namen zu ermitteln.

Die Kontaktdaten auf dem Listendeckblatt sind zentral für die Kommunikation mit den Listen nach der Bewerbung, insbesondere bei Beanstandungen der Bewerbungen. Dass nur eine Unterschrift verlangt wird und nicht etwa Unterschriften aller Vertrauenspersonen, ist ein Zugeständnis an die Listen: Es reicht ja schließlich aus, wenn eine Person für die Richtigkeit der Angaben garantiert.

Kandidaturen

Zu einer anständigen Wahlbewerbung gehören natürlich auch Kandidaturen, also Personen, die für diese Liste antreten möchten.

Hier hat sich bei den nötigen Angaben ebenfalls etwas geändert: Die Pflichtangaben wurden konkretisiert und ausgemistet. Angaben, die für die Wahl vollkommen irrelevant sind, wurden gestrichen, und zum Beispiel die „Fachrichtung“ wurde in das eindeutigere „mindestens 1 Studienfach“ geändert.

Eine Kandidatur muss nun mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. ein in die Matrikel oder im Personalausweis eingetragener Vorname
  2. vollständiger Nachname
  3. Geburtsdatum
  4. Geburtsort
  5. Matrikelnummer
  6. mindestens 1 Studienfach dieser Person, zum Vermerk auf dem  Stimmzettel und in der Wahlbekanntmachung
  7. ladungsfähige Anschrift
  8. E-Mail-Adresse
  9. Telefonnummer
  10. Erklärung über die Bereitschaft zur Kandidatur für diese Wahl
  11. Unterschrift unter den Wahlvorschlag

Außerdem wird auf schriftlichen Antrag einer Kandidatin ihr Spitzname in der Wahlzeitung und auf dem Stimmzettel vermerkt. So ein Wunsch kommt immer mal wieder, jetzt ist es offiziell möglich.

Unterstützungsunterschriften

Jede Person kann neuerdings mehrere Listenbewerbungen unterstützen. Es bleibt bei 1 Unterstützungsunterschrift je volle 1000 Wahlberechtigte, also ca. 30-32, die eine Liste mitbringen muss – Kandidierende der Liste zählen hier bereits mit.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitungsbeiträge der Listen unterliegen bis auf die vom Wahlausschuss beschlossenen Formatvorgaben keinerlei Beschränkungen mehr. Bislang mussten sie „Name, Vorname, Fachrichtung und Hochschulsemesterzahl der Bewerber/innen in der von der Liste festgelegten Reihenfolge beinhalten“, allerdings war dies ebenso fehleranfällig wie die Angaben in den Bewerbungen und die Korrektur noch aufwändiger. Nun wird der Wahlausschuss selbst die Namen und Studienfächer der Bewerbungen in der Wahlzeitung bekannt geben.

Überprüfung der Wahlbewerbungen

Hier gab es in den letzten Jahren keine Probleme.

Kleiner Scherz.

Bislang hatte der Wahlausschuss die eingereichten Wahlbewerbungen lediglich geprüft und nichts daran geändert. Da es unmöglich ist, einen Bewerbungsbogen korrekt auszufüllen2, wurde regelmäßig eine große Zahl an Bewerbungen beanstandet. Oft wegen Kleinigkeiten, was bei den Listenverantwortlichen verständlicherweise rote Köpfe verursachte. Grummelfaktor: 10.

Im letzten Jahr nun hat der Ältestenrat entschieden, dass die eingereichten Wahlbewerbungen als Willenserklärungen aufzufassen seien und dementsprechend vom Wahlausschuss nach Verkehrsauffassung geprüft werden sollten. Der Wahlausschuss kann also vom Wortlaut der Bewerbung abweichen, falls er denkt, einen Fehler entdeckt zu haben.

Das bedeutet erst einmal weniger Arbeit für die Listenverantwortlichen. Geht aber bei der „Korrektur“ etwas schief, ist der Grummelfaktor bei 100.

Die neue Wahlordnung war nun angetreten, um diese ewige Grummelei zu minimieren. Die Neufassung enthält zwei Sätze, die hoffentlich magische Wirkung entfalten werden:

Offensichtliche Fehler in den Kandidaturen und auf dem Bewerbungsdeckblatt korrigiert der Wahlausschuss selbsttätig, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dies gilt insbesondere für die inkorrekte Benennung von Studiengängen.

Fehler, die der Wahlausschuss nicht selbst beheben kann, müssen natürlich immer noch von den Listen korrigiert werden.

Nach den ganzen Korrekturen bekommen die Listen nun ein Verzeichnis, das die für ihre Wahl relevanten Daten wie Listenname, Namen und Studienfächer der Kandidierenden sowie die Listenreihung enthält. Die Listen bekommen dann eine Frist, innerhalb derer sie Korrekturen am Verzeichnis fordern können. Es sollte somit nicht mehr passieren, dass der Wahlausschuss eine fehlerhafte Korrektur vornimmt, die nicht bemerkt wird. Grummelfaktor: 1.

Die drei Bewerbungsvorgänge sind sehr süß im folgenden Comic zusammengefasst:

bewerbung

Stimmzettel

Jetzt muss auf den Stimmzetteln neben den Listen und ihren Kandidierenden auch die Wahl stehen, für die sie eigentlich gelten, und ein Hinweis darauf, wie viele Stimmen man eigentlich abgeben darf.

Bannmeile

Im Umkreis von 5 Metern um die Wahllokale ist jegliche Form der Wahlwerbung für Wahlvorschläge untersagt. Eine Ausnahme bildet z. B. die Wahlzeitung.

Dies wird bereits so praktiziert, jetzt steht es auch in der Wahlordnung.

Briefwahl

Das Wörtchen „formlos“ wurde beim Briefwahlantrag gestrichen. Der Antrag muss jetzt tatsächlich schriftlich erfolgen.

Vertrauenspersonen

…können dieses Amt jetzt auch schriftlich auf eine andere Person übertragen. Wird aus den Mitgliedern einer Liste eine SP-Fraktion, so wird die Fraktionssprecherin ebenfalls Vertrauensperson der Liste. Nach der Wahl sind Vertrauenspersonen insbesondere wichtig, wenn jemand nachrückt. Das passiert sehr häufig.

Weniger Lotterie

Bei Stimmengleichheit zwischen Kandidierenden einer Bewerbung wird die Reihenfolge der Kandidaturen aus der Bewerbung beibehalten. Besonders am Ende einer Liste gibt es oft Kandidierende mit gleich vielen Stimmen. Bislang musste deren Reihenfolge untereinander mühsam ausgelost werden. Das entfällt jetzt.

Fazit

Wenn die neue Wahlordnung vom Rektorat geprüft, für genehmigungsfähig befunden und veröffentlicht wird, bin ich zuversichtlich, dass die diesjährigen Wahlen etwas weniger Herzkasperpotenzial haben werden als in den letzten Jahren. Aber: Man weiß nie, was passieren wird.

Disclaimer

Dies ist keine offizielle Verlautbarung des Wahlausschusses. Dies ist keine umfassende Übersicht über sämtliche Änderungen, die die neue Wahlordnung bringt. Dieser Text ist über etwa zwei Stunden neben meiner Tätigkeit als junger Student in mühevollster Kleinarbeit entstanden und er enthält fraglos Fehler. Über jeden einzelnen dieser Fehler bin ich selbst am unglücklichsten. Ich freue mich jedoch, falls jemand etwas besser weiß und es mich wissen lässt.

  1. Hier tritt die Einpersonenliste noch einmal als Sonderfall auf: Sie darf eine oder zwei Vertrauenspersonen benennen.
  2. Dies wurde in aufwändigen Feldstudien eindrucksvoll belegt. Bitte beachten Sie das hier eingesetzte Stilmittel der sogenannten „Hyperbel“.
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Doppelstatus https://hszemi.de/2014/09/doppelstatus/ https://hszemi.de/2014/09/doppelstatus/#respond Sat, 06 Sep 2014 17:42:54 +0000 https://hszemi.de/?p=1409 Mehr]]> Wir hatten ja schon lange nichts mehr zu Wahlen.

Malte hat kürzlich die Universitätsverwaltung besucht und ist einer spannenden Frage auf den Grund gegangen. Es geht um den Status von Promotionsstudierenden, die gleichzeitig als wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) an der Universität beschäftigt werden.

Im konkreten Fall hatte die Fachschaft Mathematik versucht, einen Promotionsstudierenden als studentisches Mitglied für die Fachgruppe zu nominieren. Diesem Versuch wurde auf dem Weg zum Fakultätsrat (der letztlich darüber entscheidet) abschlägig beschieden.

Nach Auskunft der Universitätsverwaltung (Abteilung 1.1) verhält es sich jedoch mit als WHK beschäftigten Promotionsstudierenden wie folgt:

Promotionsstudierende sind nach Einschreibungsordnung der Uni Bonn als reguläre Studierende eingeschrieben und gehören somit der Statusgruppe der Studierenden an.

Von diesen Statusgruppen gibt es 4 Stück: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter1 und Studierende.

Da diese Studierenden aber auch als WHK beschäftigt sind, sind sie ebenfalls Mitglied der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Sie gehören also beiden Statusgruppen an.

In Gremien der Universität werden die Sitze in der Regel auf die Statusgruppen aufgeteilt und von diesen dann in geeigneter Weise besetzt, etwa durch Ernennung oder Wahl.

Man kann allerdings nicht für zwei Statusgruppen gleichzeitig in universitären Gremien sitzen oder die Besetzung mitbestimmen2.  Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Statusgruppe (inkl. aktivem und passivem Wahlrecht) ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der letzten Gremienwahlen. Diese Eintragung kann man ändern, sich also z. B. von der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter in die Gruppe der Studierenden umtragen lassen. Der Zeitpunkt dafür ist dann gekommen, wenn das Wählerverzeichnis für die nächsten Gremienwahlen ausliegt, also in der Regel Ende November – Anfang Dezember. Im Dekanatsbüro kann dann die Umtragung angewiesen werden – ohne Angabe von Gründen.

Wechsel der Statusgruppe (Symbolbild)

Wechsel der Statusgruppe (Symbolbild)

Zu beachten ist hierbei noch, dass die Gremienwahlen für die Gruppe der Studierenden jährlich, für die restlichen Statusgruppen hingegen nur alle zwei Jahre stattfinden, das nächste Mal also erst wieder im Januar 2016. Ob eine vorherige Umtragung doch möglich ist, ist mir nicht bekannt.

Zurück zum Eingangsbeispiel: Die Fachschaft Mathematik müsste also für ihren Vorschlag prüfen lassen, für welche Statusgruppe ihr Wunschkandidat im Wählerverzeichnis der Gremienwahlen im Januar eingetragen war, und es dann gegebenenfalls neu versuchen.

Für die Wahl zum Studierendenparlament und die Fachschaftswahlen gilt hingegen, dass Promotionsstudierende als ordentliche Studierende immer wahlberechtigt sind. Die entsprechenden Wahlordnungen machen hier keine Einschränkungen und fordern lediglich eine Einschreibung nach Einschreibeordnung sowie Zuordnung des Studienfachs zur betreffenden Fachschaft.

  1. oder „Mitarbeiter in Technik und Verwaltung“
  2. Wer wissen möchte, wo das steht, möge sich bitte an Abteilung 1.1 wenden. Ich weiß es nicht. Das gilt auch für die Mitgliedschaft in mehreren Fakultäten: Bei Wahlen muss man sich für das Wahlrecht in einer der Fakultäten entscheiden.
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Transparente Wahlurnen https://hszemi.de/2014/06/transparente-wahlurnen/ https://hszemi.de/2014/06/transparente-wahlurnen/#respond Sun, 22 Jun 2014 17:11:27 +0000 https://hszemi.de/?p=1240 Mehr]]> Was mich persönlich vor einigen Wochen extrem genervt hat, war die öffentliche Aufregung darüber, dass beim Referendum auf der Krim transparente Urnen benutzt wurden, auch im Bekanntenkreis. Dann sei die Wahl ja nicht mehr geheim.

Grundsätzlich ist das Unfug. Schauen wir uns eine solche „Glasurne“ einmal in Aktion an, hier am Beispiel einer französischen Kommunalwahl:

Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Vor Einwurf in die Urne wird ein Wahlzettel nämlich für gewöhnlich gefaltet. Oder, wie hier, zusätzlich in einen Umschlag gesteckt. Man kann lediglich sehen, wie viele Umschläge in der Urne liegen. Und wenn man seinen Stimmzettel zweimal knickt, faltet er sich auch nicht mehr beim Einwurf auf.

Falls ein freundlicher junger Herr mit Sturmgewehr in der Hand vor Einwurf kurz auf den Stimmzettel gucken will, ist die Art der verwendeten Urne hingegen nicht relevant.

Im Gegensatz zu den undurchsichtigen Urnen, wie sie hierzulande bei Wahlen (und auch bei unseren Studierendenparlamentswahlen) verwendet werden, bieten transparente Urnen einen Vorteil: Man kann grundsätzlich solche Wahlfälschung erkennen, bei der schon vor der Wahl Stimmzettel in der Urne platziert werden. Die ersten Wähler morgens um 8 Uhr sollten sich dann wundern. Spezielle Urnenkonstruktionen, bei denen durch einen Mechanismus falsche Stimmzettel beigemengt werden können, lassen sich ebenfalls kaum aus transparenten Materialien bauen.

Grundsätzlich wäre es natürlich möglich, sich zu merken, wo in der Urne der Stimmzettel einer bestimmten Person gelandet ist, und diesen dann bei der Auszählung gezielt wieder herauszuziehen. Viel Glück dabei.

Fazit: Transparente Urnen erlauben lediglich, während der Wahl die Zahl der an der Urne abgegebenen Stimmen abzuschätzen. Dafür sind Manipulationen der Urne an sich quasi unmöglich. Auf das Wahlgeheimnis hat die Art der verwendeten Urne keinen Einfluss. Daher wäre die Verwendung transparenter Urnen eigentlich demokratischer.

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Es ischt soweit https://hszemi.de/2014/01/es-ischt-soweit/ https://hszemi.de/2014/01/es-ischt-soweit/#respond Sat, 18 Jan 2014 22:30:17 +0000 https://hszemi.de/?p=891 Mehr]]> Wenn sich die Tore der altehrwürdigen Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am Montag das nächste Mal öffnen, geht es los: 4 Tage Wahl-Wahnsinn.

Für die Verunsicherten unter euch gibt es hier nochmal die Kurzzusammenfassung eines komplikationsfreien Wahlvorgangs (das in Rot sind die Wahlhelfenderinnen und Wahlhelfer.) Und für alle gilt: „Bitte jeder nur ein Kreuz!“ sowie „Vote early, vote often!“ 😉

howtovote

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Neutral wie die Schweiz https://hszemi.de/2014/01/neutral-wie-die-schweiz/ https://hszemi.de/2014/01/neutral-wie-die-schweiz/#respond Sun, 12 Jan 2014 22:38:20 +0000 https://hszemi.de/?p=871 Mehr]]> Nächsten Mittwoch steigt wieder einmal in Vorbereitung auf die große Wahl (welche Wahl?) in der Mensa Nassestraße die Elefantenrunde (Link zur Facebook-Veranstaltung).

Auf dieser Veranstaltung sitzt von jeder zur Wahl antretenden Liste eine Person auf dem Podium und „unterhält“ sich mit den anderen Leuten rundherum. Moderiert wird das Ganze voraussichtlich von Hendrik Erz von bonnFM, dem besten studentischen Radiosender in Bonn überhaupt. Und natürlich darf auch das Publikum Fragen stellen.

Eigentlich wäre das eine gute Gelegenheit, die Spitzenkandidierenden mal so richtig zu grillen. Man könnte fragen, ob die Spitzenkandidierenden vorhaben, sich nach der Hälfte der Legislaturperiode ins Ausland abzusetzen1, wie viele (und welche) der Listenplätze sofort nach ihrer Wahl zurücktreten werden2, oder man fragt eine Liste gezielt, warum sie die Wählerschaft in Wahlzeitung oder Wahl-O-Man in einem konkreten Punkt dreist anlügt3. Oder warum alle Listen versuchen, ein falsches Bild von sich zu vermitteln und sich künstlich jünger zu machen. Jaja! Da soll niemand sagen, „seine“ oder „ihre“ Liste mache das nicht! Legt mal die letzte und die aktuelle Wahlzeitung nebeneinander und vergleicht *grins*

Jedenfalls. Ich könnte das tun, genug Ahnung von der ganzen Materie habe ich. Allerdings bin ich auch Mitglied im Wahlausschuss, und als solches habe ich meine Aufgaben „unparteiisch[] und gewissenhaft[]“ zu erfüllen,  wie die Wahlordnung es so schön ausdrückt. Und das bedeutet insbesondere: Keine Wahlkampfhilfe und kein Coaching.

nein

Keine Wahlkampfhilfe

Eigentlich klar. Ich helfe niemandem beim Plakate kleben, ich verziere im Gegenzug auch niemandes Plakate, ich zerlege nicht die „Argumentation“ einer Liste, wovon andere Listen im Wahlkampf profitieren könnten (wenn es denn bei euch Apathikern überhaupt einen Unterschied machen würde). Wir organisieren hier unsere Wahl und sonst nichts4 – wenn euch etwas nicht passt, was die anderen machen, wendet euch an den Ältestenrat.

Kein Coaching

oder aber „warum bist’n du soooo!“. Das Coaching-Konzept stammt aus der Sammelkartenspielszene und wird in diesem Artikel schön erklärt.

„Keine Wahlkampfhilfe“ heißt: Ich tue nichts, was einer Liste hilft. „Kein Coaching“ bedeutet, kurz zusammengefasst: Ich nehme einer Liste nicht das Denken ab – ich sage einer Liste nicht, was sie tun sollte.

Ein Beispiel: Hans von der Liste X fragt mich, wie seine Liste letztes Jahr exakt hieß, damit er sie dieses Jahr wieder genauso nennen und seinen formidablen 7. Platz auf dem Stimmzettel behalten kann. Das Problem: Wenn ich ihm diese Frage beantworte, sage ich ihm, was er tun soll.

Die Lösung für Hans wäre in diesem Fall, eine andere Frage zu stellen: „Wo finde ich die exakten Listennamen der zur letzten Wahl angetretenen Listen?“ Dass diese in der letztjährigen Wahlzeitung und dem vorläufigen amtlichen Endergebnis stehen, ist eine allgemeine Information, die ich problemlos loswerden kann.5

Noch ein Beispiel: Hilde, ebenfalls von Liste X und eine alte Schulfreundin von mir, hat zum donnerstäglichen Kaffeekränzchen die Wahlbewerbung ihrer Liste mitgebracht und fragt, ob ich mal eben drübergucken könnte, ob grobe Fehler drin sind.6 „Coaching!“ werden da die ersten schreien und ja, vollkommen richtig: Ich würde Hilde sagen, was sie tun soll, um das bestmögliche Ergebnis (keine Mängel) zu erzielen, und das geht natürlich nicht.

Hilde könnte schon fragen, ob man denn alle Vornamen auf die Bewerbung schreiben müsse, die auf dem Studentinnenausweis stehen (Ja.7) und ob man vielleicht noch auf den Stimmzettel schreiben lassen kann, dass ihr Hund „Egon“ heißt (Nein???8). Der Standardweg wäre allerdings, einfach alles nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, einzureichen und dann auf die meterlange Mängelliste nach der Prüfung durch den Wahlausschuss zu warten.9

Ein drittes Beispiel: Hans fragt mich, an welchem Urnenstandort man am besten Wahlwerbung machen kann. Abgesehen davon, dass rund um die Wahllokale eine Bannmeile mit 5 Metern Radius liegt, innerhalb derer Wahlwerbung weder hängen, noch liegen, noch getragen werden darf, würde ich ihm mit Beantwortung dieser Frage das Denken abnehmen. Ergo: Mööp.

Das Coaching-Prinzip ist vermutlich für Menschen mit mathematischer Grundausbildung verständlicher als für solche, die sich eher geisteswissenschaftlich-künstlerisch orientiert haben. Grundsätzlich sollte man aber mitnehmen: Ein „Nein, diese Frage kann ich dir nicht beantworten“ ist nicht unbedingt ein „Nein, das sage ich dir nicht“, sondern vielleicht auch ein „Wenn du allgemeiner fragst und dann ein bisschen selbst denkst, wird’s vielleicht was“.

  1. kommt vor
  2. kommt vor
  3. kommt vor
  4. Ja, und die Elefantenrunde. Ist halt Teil der Wahl.
  5. Wobei es sich hierbei mittlerweile ja insgesamt um eine akademische Frage handelt.
  6. Eine Frage, die sich eigentlich immer im Brustton der Überzeugung mit „Ja!“ beantworten lässt, wie die Erfahrung zeigt.
  7. Wenn du ein Problem mit einem deiner Vornamen hast, besprich das mit deinen Eltern.
  8. Ein Antrag diesbezüglich an den Wahlausschuss ist selbstredend möglich.
  9. nächstes Jahr wird alles besser. Dann gibt es eine neue Wahlordnung, die alles einfacher macht. HAHAHAHAHA!
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Der Wahl-O-Man lebt! https://hszemi.de/2014/01/der-wahl-o-man-lebt/ https://hszemi.de/2014/01/der-wahl-o-man-lebt/#respond Sun, 05 Jan 2014 22:35:24 +0000 http://hszemi.de/?p=832 Mehr]]> Heute nun kommt das womöglich am längsten andauernde Softwareprojekt meiner noch relativ jungen Entwicklerkarriere zu seinem glorreichen Ende und wird auf die Öffentlichkeit losgelassen: Der Wahl-O-Man.

Wahl-O-Man

Gezeichnet hat diesen jungen Herrn übrigens Valerie Esch.

 Worum geht es?

Natürlich geht es wieder um die Wahl zum XXXVI. Studierenenparlament der Uni Bonn. Bereits am 10. Juli 2013 wurde im SP ein Antrag verabschiedet, der die akut mit… nun ja, der Entwicklung eines Konzepts, das in einem Antrag münden… Also letztendlich wussten die Parlamentarier nicht, wen sie überhaupt womit genau beauftragen wollten. Am Ende jedoch, das stand fest, sollte ein dem Wahl-O-Mat der bpb ähnliches Teil stehen, mit dem man sich seine Lieblings-Liste zur Wahl auswürfeln lassen kann.

Die akut übernahm die ganze Sache dann.

Inhaltlich wurde das Projekt von einer Arbeitsgruppe innerhalb der akut-Redaktion vorangetrieben, Thesen wurden gesammelt (auch von den zur Wahl antretenden Listen), sprachlich schön geschliffen, dann den Listen zugeleitet und ausgewertet. Diese Arbeitsgruppe hat sich auch den wohlklingenden Namen ausgedacht.

Die technische Umsetzung des Wahl-O-Man hingegen habe ich an mich gerissen übernommen, weil es mich gereizt hat. Woraus baut man einen Wahl-O-Man?

Bootstrap

Bootstrap ist ein von Twitter entwickeltes Framework, mit dem man sich halbwegs hübsche Webseiten quasi zusammenstöpseln kann. Das ganze besteht aus wenig HTML, viel CSS, und falls man noch Effekthascherei dazu haben will (au ja!) etwas JavaScript. Der Wahl-O-Man verwendet noch Bootstrap 2.3.2, wie es bereits beim Liveticker der Fall war. Ich konnte sogar teilweise Teile des Tickers recyceln, was sehr hilfreich war.

PHP-Internals

Hübsche Einzelseiten alleine machen noch keinen Wahl-O-Man. Das eigentliche Programm ist in PHP geschrieben, wie auch schon der Liveticker. Code reuse gab’s auch hier. Eine Datenbank wird für den Wahl-O-Man allerdings nicht benötigt.

Die einzelnen Antworten und Gewichtungen des Benutzers werden in PHP-Session-Variablen gespeichert und am Ende mit den vorgegebenen Antwortvektoren der Listen verglichen – wie die Punktzahl im Detail berechnet wird, habe ich bereits in einem älteren Artikel beschrieben. Die Interaktion mit dem Benutzer ist größtenteils eine reine GET-POST-Orgie.

Volkszählung

Natürlich möchte man auch wissen, wie viele Personen denn das spannende Listensortierspiel spielen. Hierzu wird in einer internen Variable gespeichert, wie oft eine IP-Adresse den Wahl-O-Man „durchgespielt“ hat. Die IP-Adresse wird dabei nicht direkt gespeichert, sondern nur ein mit der PHP-Funktion crypt erzeugter Hashwert, der mit einem zufälligen String gesalzen wird, der täglich durch einen neuen ersetzt wird. Somit sollten sich aus den Statistikdaten nicht einmal mehr die IP-Adressen der Besucher rekonstruieren lassen1. In der Auswertung bekommt man pro Tag angezeigt, wie viele Adressen den Wahl-O-Man aufgerufen haben und wie oft er insgesamt aufgerufen wurde.

OpenGraph

Wir sind hip, wir sind cool, wir wollen auch ordentlich auf Facebook geteilt werden können. Dazu habe ich heute noch OpenGraph-Metadaten in die Startseite eingebaut. Das Problem mit Facebook ist allerdings, dass es eine einmal eingegebene URL im Cache speichert und dann Änderungen an den OG-Tags keine Auswirkungen mehr haben.

Abhilfe schafft hier der „Debugger“ von Facebook, dem man eine URL übergeben kann, die er dann neu lädt und untersucht. Und Holladiewaldfee, es klappt!

2-Klick-Tweet-und-Share-Buttons

Wo ich gerade dabei war wollte ich noch versuchen, Tweet- und Share-Buttons zu integrieren. Allerdings mit 2-Klick-Lösung, wie sie zum Beispiel bei heise.de zum Einsatz kommt. Das entsprechende Heise-Plugin ist allerdings schon zwei Jahre alt, und so funktionierte lediglich der Twitter-Button anstandslos: Beim Aktivieren des Facebook-Buttons wurde zwar etwas nachgeladen, aber das Feld blieb leer. Das Teilen über Google+ schlug stets fehl und eine ganz und gar nicht hilfreiche Hilfeseite öffnete sich.

Etwas Abhilfe konnte ich mit Hilfe des entsprechenden Wordpress-Plugins schaffen: Nach einiger Handarbeit lässt sich nun auch der Facebook-Knopf blicken.

Wo kann man dieses Meisterwerk deutscher Ingenieurskunst nun bewundern?

Haha. Ha. Aber den Wahl-O-Man gibt’s ab sofort, unverzüglich, hier.

  1. Was der Server hingegen so alles von sich aus speichert, weiß ich jetzt spontan nicht.
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