Ältestenrat: Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit der SP-Mitglieder

Auf seiner Sitzung am 31. Juli 2014 hat der Ältestenrat der verfassten Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Antrag des SP-Präsidiums mit 4 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen festgestellt, dass zur Änderung der Satzung der verfassten Studierendenschaft lediglich die Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments nötig ist.

Dies ergebe sich aus § 53 Abs. 4 des Hochschulgesetzes. Laut § 52 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft wäre abweichend davon eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder für eine Satzungsänderung notwendig.

Der Entscheidung waren eine sehr lebhafte Diskussion unter den Sitzungsteilnehmern und eine 42-minütige Beratungsphase des Ältestenrats vorausgegangen. Auch lagen Stellungnahmen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dem Justiziariat der Universität vor, die diese Entscheidung stützten. In der mündlichen Entscheidungsbegründung wurde unter anderem erläutert, in der aktuellen Fassung des Hochschulgesetzes werde nicht mehr zwischen dem Beschluss und der Änderung einer Satzung unterschieden, weshalb die Regelung zum Beschluss einer Satzung aus dem Hochschulgesetz auch auf Satzungsänderungen anzuwenden sei. Diese könne auch in der Satzung nicht mehr „überschrieben“ werden.

Die vollständige Begründung wird den Verfahrensbeteiligten in den nächsten Tagen/Wochen zugehen.

Neue Satzung der Studierendenschaft veröffentlicht!

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat heute die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veröffentlicht. Jetzt wird alles besser, schöner und toller, vor allem aber ganz anders.

Was genau das heißt, werde ich beizeiten noch in einem Artikel für die akut verwursten. Bis dahin solltet ihr das gute Stück natürlich alle mal gelesen haben.1

Deshalb: hier klicken und rechts unten mit der Nummer 63 die neue Satzung finden.

  1. ein Scherz. Ein Scherz! Außer ihr sitzt im Studierendenparlament. Dann war das ernst gemeint. Und auch sonst dürft ihr natürlich sehr gern.

Der kleine Unterschied

Die nächste Woche wird spannend in der Bonner Hochschulpolitik. Vergangenen Dienstag hat das Rektorat der RFWU Bonn (hoffentlich) die neue Satzung der Studierendenschaft genehmigt. Und je nachdem, wann diese jetzt veröffentlicht wird, ändert sich die Zusammensetzung des am kommenden Mittwoch zu wählenden Wahlausschusses.

Zum Hintergrund: Ausschüsse des SP werden so besetzt, dass die Mehrheitsverhältnisse im SP sich in ihnen widerspiegeln sollen. Jede Fraktion darf deshalb eine gewisse Zahl an Bewerbern vorschlagen, abhängig von der Sitzzahl die sie innehat: Je mehr Sitze, desto mehr Vorschläge.

In der neuen Satzung wird nun gleichzeitig mit dem Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung das Verfahren zur Berechnung der Ausschussbesetzung geändert: Statt d’Hondt wird Sainte-Laguë/Schepers angewendet. Der Wahlausschuss hat 9+11 Mitglieder, im SP sind 6 Hochschulgruppen vertreten2.

Vorschläge mit d’Hondt:

  • GHG: 4
  • RCDS: 3
  • Jusos: 2
  • LUST: 0
  • LHG: 0
  • Piraten: 0

Vorschläge mit Sainte-Laguë/Schepers:

  • GHG: 3 (-1)
  • RCDS: 2 (-1)
  • Jusos: 2
  • LUST: 1 (+1)
  • LHG: 1 (+1)
  • Piraten: 0

LUST und LHG sollten sich also gegebenenfalls überlegen, wen sie am Mittwoch für den Wahlausschuss vorschlagen wollen. Falls die neue Satzung vor der Wahl des Wahlausschusses veröffentlicht wird, dürften sie Kandidatinnen oder Kandidaten benennen.

Berechnungshintergrund

Sowohl das d’Hondt-Verfahren als auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers können als Divisor- oder als Höchstzahlverfahren implementiert werden. Als Divisorverfahren kann man das beispielsweise hier und hier ausprobieren, als Höchstzahlverfahren werden wir es jetzt hier tun.

Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Vorschläge für jede Liste ist § 12 (6) der Satzung der Studierendenschaft. Aktuell lautet er wie folgt:

(6) Bei Besetzung der Ausschüsse ist nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt das Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP zugrunde zu legen.

In der Neufassung ist lediglich das „Höchstzahlverfahren d’Hondt“ durch das „Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren“ ersetzt. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren besteht nun darin, wie gerundet wird (Divisorverfahren) bzw. durch welche Zahlen geteilt wird (d’Hondt).

Bei d’Hondt werden die Sitzzahlen der Listen jeweils durch 1,2,3,… geteilt und dann die 9 größten Zahlen daraus ermittelt. Jede Liste darf dann so viele Personen vorschlagen, wie sie Zahlen unter den Top 9 hat.

Nach d'Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen.

Nach d’Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ändert sich ein winziges Detail: Es wird nicht mehr durch 1-2-3-…, sondern durch 0,5-1,5-2,5-… geteilt – die Teiler sind also immer um 0,5 kleiner. Welchen Effekt das hat, sehen wir hier:

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben.

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Die „kleinen“ Listen bekommen einen Bonus und dürfen plötzlich mehr mitreden.

Mal sehen, was draus wird.

  1. die Fachschaftenkonferenz darf auch noch einen Vorschlag machen
  2. Eigentlich haben die „Fraktionen“ Vorschlagsrecht, die Piraten-HSG ist jedoch fraktionslos. Unterschied macht das aber im Ergebnis keinen, wie wir sehen werden.