Wie man einen Ausschuss besetzt

Jedes Jahr nach der Studierendenparlamentswahl haben wir Spaß mit der Besetzung der Ausschüsse1,2. Mittlerweile kann man fast die Uhr, pardon, den Kalender danach stellen.

Was sind SP-Ausschüsse?

Das SP kann zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit und für Untersuchungen ständige oder nichtständige Ausschüsse einsetzen. Die Zahl der Mitglieder eines Ausschusses beträgt drei, fünf, sieben oder neun.3

Diese „ständigen“ Ausschüsse, die jedes Jahr gewählt werden, sind der Wahlausschuss und der Wahlprüfungsausschuss, der Haushaltsausschuss, der eine Stellungnahme zum Haushaltsplan abgibt, der Kassenprüfungsausschuss, der genau das tut, was sein Name verspricht; Ausschüsse für Hilfsfonds, Rechtshilfefonds und Semesterticketrückerstattung, sowie der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss. Als „nichtständige“ Ausschüsse hingegen gab es in den vergangenen Jahren beispielsweise den Unicardausschuss oder einen Untersuchungsausschuss, die die Arbeit des Parlaments ihrerseits in ihrem speziellen Aufgabenbereich vorbereitet und unterstützt haben.

Wo liegt diesmal das Problem?

Die Ausschussmitglieder werden gemäß Satzung der Studierendenschaft und Geschäftsordnung des SP von den Fraktionen vorgeschlagen. Dabei ist, wie die Satzung vorschreibt, „nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren das Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP zugrunde zu legen“. Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ist ein lustiges Verfahren zur Sitzzuteilung bei Verhältniswahlen, das jedes Jahr aufs neue in der Wahlzeitung anhand eines kleinen Beispiels erklärt wird. Alternativ hilft Wikipedia.

Zur Berechnung, welche Fraktion wie viele Ausschusssitze besetzen darf, benötigen wir zunächst das Wahlergebnis4:

Liste Sitze
JUSOS 10
RCDS 10
LUST 3
LHG 5
PHG 1
LISTE 3
GHG 8
KULT 3

Dann wollen wir mal Sitze zuteilen!

Divisor JUSOS RCDS LUST LHG PHG LISTE GHG KULT
10 10 3 5 1 3 8 3
0,5 20,0 20,0 6,0 10,0 2,0 6,0 16,0 6,0
1,5 6,7 6,7 2,0 3,3 0,7 2,0 5,3 2,0
2,5 4,0 4,0 1,2 2,0 0,4 1,2 3,2 1,2

Was benötigen wir? Zunächst nur einen Siebener-Ausschuss und ein paar Fünfer-Ausschüsse. Und irgendwann noch einen Neuner-Ausschuss.

Die ersten vier Sitze (gelb hinterlegt) gehen ganz klar an JUSOS, RCDS, LHG und GHG. Doch der fünfte Sitz (lila) ginge gleichzeitg an JUSOS oder RCDS. Was in diesem Fall zu tun ist, regeln aktuell weder Satzung noch Geschäftsordnung. Wir ignorieren das Problem an dieser Stelle also auch fürs Erste und hoffen, dass wir beim Siebener-Ausschuss mehr Glück haben.

Vier gelbe Sitze, zwei lila Sitze, macht insgesamt sechs, und dann nur noch einen… Na bravo. Der letzte Sitz im Siebener-Ausschuss geht gleichzeitig an LUST, LISTE und KULT. Wer ihn bekommt? Nicht geregelt.

Wenigstens im Neunerausschuss gibt es kein Problem. Da bekommen bis auf die Piraten-Hochschulgruppe5 alle Fraktionen einen Sitz, JUSOS und RCDS zwei.
Hatte ich bereits erwähnt, dass hier eine SP-Mehrheit aus RCDS, GHG und LHG (23/43 Sitze) keine Ausschussmehrheit mehr stellt (4/9 Sitze)? Und jährlich grüßt das Rünglertier.

Eine Lücke! Eine Lücke!

Doch zurück zum eigentlichen Thema dieses Beitrags. Aktuell ist nicht geregelt, wie mit der Höchstzahlgleichheit6 im Fünfer- und Siebenerausschuss umzugehen ist. Mehrere Alternativen sind spontan denkbar:

  1. Losen. In der Wahlordnung ist bereits geregelt, dass bei der Verteilung der SP-Sitze auf die Listen gelost wird, falls bei den letzten Sitzen Höchstzahlgleichheit auftritt. Der Nachteil, falls das auf die Ausschüsse übertragen wird: Eine Fraktion könnte mehrfach durch Los den letzten Sitz erhalten, was unfair gegenüber den übrigen Fraktionen wäre, die ja grundsätzlich den gleichen Anspruch auf den letzten Sitz hätten.
  2. Zuteilung anhand der Stimmzahlen. Statt quasi ein zweistufiges Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren durchzuführen (Stimmen -> SP-Sitze -> Ausschusssitze), werden die Sitze direkt aus den Stimmverhältnissen errechnet. Das Problem hierbei: Fraktionen müssen nicht zwingend den zur Wahl angetretenen Listen entsprechen. Außerdem stünde die Regelung im Widerspruch zur Satzung, die ja explizit vom „Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP“ spricht.
  3. Die Sitze unbesetzt lassen. Die aktuelle Übergangslösung: Die strittigen Sitze werden erst einmal nicht besetzt. Sicher nicht im Sinne des Erfinders, und insbesondere benachteiligt es die kleinen Listen, die so gar keinen Sitz in den Ausschüssen haben.
  4. Die Ausschüsse vergrößern, bis es passt. Was vor zwei Jahren schon nicht erlaubt war, kann man doch einfach noch einmal vorschlagen, oder? Leider ist nicht einmal garantiert, dass das mit dem Vergrößern unterhalb einer Ausschussgröße von 43 irgendwann aufhört.

Exkurs: Told you so

Blicken wir auf eine Infografik aus dem Jahr 2014:

Aufgeteilt wird das ganze nach der Anzahl der im SP vertretenen Listen.

Aufgeteilt wird das ganze nach der Anzahl der im SP vertretenen Fraktionen.

Wir sehen: Je mehr Fraktionen im SP vertreten sind, desto wahrscheinlicher wird es, dass das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren für mindestens eine Ausschussgröße nicht mehr eindeutig bestimmt, welche Fraktionen wie viele Sitze besetzen dürfen (hier knackig als „STLGS-Fail“ bezeichnet). Und diese Wahrscheinlichkeit ist auch nicht vernachlässigbar. Eine Regelung für diesen Fall muss her.

Eine faire Regel…

Attraktiv am Losentscheid ist, dass er eine enorme Objektivität ausstrahlt, keine externen Abhängigkeiten hat und am Ende niemand schuld ist. Unfair erscheint die ganze Sache erst, wenn Plätze in mehreren Ausschüssen ausgelost werden und immer die gleiche Fraktion zufällig den Zuschlag erhält. Dem könnte man dadurch begegnen, dass am Losentscheid nur die Listen teilnehmen, die bislang am wenigsten Ausschusssitze durch Los zugeteilt bekommen haben.

Das hieße allerdings wieder, dass plötzlich relevant würde, in welcher Reihenfolge die Ausschüsse besetzt werden. Beispielsweise könnten RCDS und JUSOS dann nur entweder für den Kassenprüfungsausschuss (KPA, 5 Mitglieder) oder den Wahlprüfungsausschuss (WPA, 5 Mitglieder) zwei Mitglieder benennen: Bekommen sie den zweiten Sitz im KPA zugelost, erhält automatisch die andere Fraktion den Sitz im WPA.

Auch dieses Problem lässt sich lösen, und zwar indem die Reihenfolge, in der die Ausschusssitze verlost werden, ebenfalls randomisiert wird. Gewählt werden kann dann ja immer noch in der in der Tagesordnung vorgegebenen Reihenfolge.

Was kann nun noch passieren? Eine Fraktion könnte zwar einen Sitz zugelost bekommen, aber gar niemanden dafür vorschlagen wollen. In dem Fall bliebe der Sitz erst einmal unbesetzt, obwohl möglicherweise die anderen Fraktionen Vorschläge für die Besetzung gehabt haben könnten. Getreu dem Motto „Lieber ein Ausschussmitglied als kein Ausschussmitglied“ sollte der freibleibende Sitz dann neu verlost werden.

Ideal wäre es ja, wenn die Fraktionen sich von sich aus auf eine Besetzung einigen könnten. Versuchen kann man es ja einmal.

…und ihre Formulierung

Das mag jetzt alles recht sinnvoll geklungen haben, aber für eine Geschäftsordnungsregelung ist es viel zu lang. Kurz und leicht umsetzbar sollte es sein.

Hier ein Vorschlag zur Ergänzung von § 41 der SP-Geschäftsordnung:

(2) Würde das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren mehr Sitze zuteilen als ein Ausschuss Sitze hat, so sollen die Fraktionen, die rechnerisch Anspruch auf die Besetzung der strittigen Sitze hätten, sich auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Kann keine Einigung erzielt werden, so werden die strittigen Sitze unter den anspruchsberechtigten Fraktionen verlost. Dabei sind zunächst die Fraktionen zu berücksichtigen, die bislang die wenigsten Ausschusssitze auf diese Weise zugelost bekommen haben. Werden auf einer Sitzung mehrere Ausschüsse besetzt, erfolgt die Verlosung in zufälliger Reihenfolge. Kann eine Fraktion einen ihr auf diese Weise zugelosten Sitz nicht besetzen, wird er erneut unter den übrigen anspruchsberechtigten Fraktionen in der ursprünglichen Reihenfolge verlost.

Mal sehen, was das SP daraus macht.

  1. Analyse: Wann werden wir vom Rüngler-Problem kalt erwischt? (2014)
  2. Rüngler ist zurück (2015)
  3. Das ist jetzt § 12 Abs. 1 der Satzung der Studierendenschaft, wörtlich übernommen.
  4. Wir gehen davon aus, dass jede Liste im SP ihre eigene Fraktion bildet. Letztlich ist es aber für unser Problem egal, wie die Fraktionen entstehen. Die PHG kann übrigens keine eigene Fraktion bilden, dafür bräuchte es nämlich zwei Personen.
  5. die allein sowieso keine Fraktion bilden können. Details, Details!
  6. Die größte noch nicht berücksichtigte Zahl in der Tabelle ist die „Höchstzahl“.

Zählen wie die Profis

Zum heutigen Ostersonntag habe ich mich auf eine Eiersuche der besonderen Art begeben. Dazu bin ich an diesem sonnigen Tag in die düsteren Archive der Uni Bonn hinabgestiegen – nun gut, nicht direkt, sondern lediglich in den digitalisierten Teil.

Wenn das Studierendenparlament die Satzung der Studierendenschaft ändert, dann verabschiedet es zu diesem Zweck eine Änderungssatzung. Sozusagen eine Satzungsänderungssatzung (das heißt wirklich so).

Die aktuell gültige Fassung unserer Satzung ist durch ein Dokument mit dem wohlklingenden Namen „Dritte Änderungssatzung und zugleich Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn“ entstanden. Da unser Studierendenparlament kürzlich 50-jähriges Jubiläum feierte, kann man sich natürlich fragen, ob diese Zahl (drei) da nicht ein bisschen gering erscheint. Eine Recherche in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn bringt die Dokumente der folgenden Tabelle hervor und, soviel sei vorab schon einmal verraten, es sind mehr als drei. Unter der Tabelle geht es mit ein paar Beobachtungen weiter.

Datum Titel Zahl Kommentar URL
07.01.1974 Änderung der Satzung der Bonner Studentenschaft Mehrteilige AB http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/57364
27.05.1987 Satzung der Studentenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/127917
19.12.1994 Satzung zur Änderung der Satzung der Studentenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 19. Dezember 1994 – 1. Satzungsänderungssatzung 1  FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/125608
14.01.1998 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Student/inn/enschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 2 Gendering+ http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/65583
02.07.1998 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 3  FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/24212
11.11.1999 Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Satzung’78+1+2+3 http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/24162
09.11.2001 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 4 FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/24017
18.04.2002 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 5 Dienstsiegel http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23600
12.02.2003 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 6 Nachrücken + Stellvertretung http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23502
21.02.2003 Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Neufassung’99 + 4+5+6 http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23505
06.04.2004 Satzung zur Änderung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn FS-Liste + AKUT http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23444
18.12.2006 Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn 2 FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23025
16.10.2013 Dritte Änderungssatzung und zugleich Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 3 Letzte gültige Fassung http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/119590

Diese Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal vor 1987 offensichtlich etwas fehlt. Gehen wir mal davon aus, dass die Satzung vom 27.05.1987 die „Urmutter“ unserer heutigen Satzung der Studierendenschaft ist, und ich alle Änderungen und Neufassungen seitdem gefunden habe.

Offenbar wurden im Abstand von jeweils 3 Änderungssatzungen immer eine Neufassung veröffentlicht, also eine Gesamtfassung des Textes, in der alle Änderungen eingepflegt wurden. Das erleichtert die Lesbarkeit der Satzung enorm, da man dann nicht immer einen Haufen Änderungssatzungen neben den Satzungstext legen muss.

Nach 1987 haben wir drei Änderungssatzungen – eine 1994 und zwei 1998. Im Jahr darauf erscheint eine Neufassung, die diese drei Änderungen beinhaltet.

2001, 2002 und 2003 wird die Satzung wieder geändert, und auch diese Änderungen werden in einer Neufassung von 2003 zusammengefasst. Bis hierhin ist die Zählung sehr konsistent: 1. Änderung, 2. Änderung, 3. Änderung, Neufassung, 4. Änderung, 5. Änderung, 6. Änderung, Neufassung.

Im Jahr 2004 wird eine weitere Satzungsänderungssatzung beschlossen. Diese ändert aber scheinbar nicht mehr die Satzung, sondern die Neufassung der Satzung. Auf eine Nummerierung wird verzichtet, implizit ist es also wohl die erste Änderung der Neufassung.

Dass 2006 auf die implizit erste die explizit zweite Änderungssatzung der Neufassung folgt, ist relativ logisch. „Relativ“.

2013 dann, die Studierenden die die Änderungen 2004 und 2006 verbrochen haben sind schon lange weg1, folgt der bisherige Höhepunkt der Nummerierungsposse: Die „dritte“ Änderungssatzung, die aber nicht mehr die Neufassung der Satzung ändert, sondern die Satzung selbst (die ja schon die 6. Änderungsordnung hinter sich hat, wir erinnern uns), und gleichzeitig selbst eine Neufassung ist. Verrückte Welt.

— Exkurs —

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf einen Punkt eingehen, den diese letzte Neufassung umgesetzt hat (es war nicht alles schlecht!). In der Kommentarspalte habe ich grob notiert, welchen Inhalt die jeweiligen Dokumente haben. Fünf der neun Satzungsänderungen beinhalten eine Änderung der Fachschaftenliste, also der Tabelle, die bestimmt, welche Fächer zu welcher Fachschaft zugeordnet sind. Wenn nun ein neues Studienfach auftaucht, dessen Studierende einer Fachschaft zugeordnet werden müssen, dann kann dieser Prozess gut und gerne mal ein Jahr dauern: Zunächst muss die Satzungsänderung geschrieben werden, dann muss das Studierendenparlament sie auf zwei Sitzungen lesen und beschließen, und zuletzt wird sie noch vom Rektorat geprüft und dann veröffentlicht. Und das dauert regelmäßig länger, als man als vernünftig denkender Mensch annehmen würde, wie ein Blick ans Ende der Satzungsänderung von 1994 zeigt:

Bla

Einzige Änderung dieser Änderungssatzung: Eine neue Fachschaftenliste. Siebeneinhalb Monate Prüfzeit dafür sind einfach lächerlich.

Die Satzungsänderung von 2013 hat unter anderem diese Fachschaftenliste in die Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz ausgelagert. Damit ist eine Änderung der Fachschaftenliste keine Änderung der Satzung mehr, das Rektorat bleibt außen vor und die Änderungen gehen seither um einiges zügiger über die Bühne. Yay!

— Ende Exkurs —

Ausnahmsweise machte ich diese Satzungsrecherche heute aber nicht zu Spaß, sondern mit einem halbernsten Hintergrund: Die nächste Satzungsänderung steht an. Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss des Studierendenparlaments hat sie dem Studierendenparlament bereits empfohlen. Und da stellt sich die Frage: Die wievielte Satzungsänderung ist das denn nun? Die Daten habe ich geliefert, jetzt dürfen sich die Studierenden der Rechtswissenschaft darüber streiten, wenn sei mögen.

  1. Wobei man sich da nicht so ganz sicher sein kann…

Ältestenrat rudert zurück: Satzungsänderung nun doch nur mit 2/3-Mehrheit

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Im Juli hieß es noch: Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit!

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Wie ich eben erfahren habe, hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 25. September 2014 seinen „Beschluss 09/2014“, wobei es sich um den oben erwähnten handeln dürfte, wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit der SP-Mitglieder beschlossen werden müssen.

Als Hauptgrund wird angeführt, dass die Rechtsvorschriften für Satzungsänderungen aus höherrangigen Rechtsquellen nun leider gar nicht eindeutig seien und der Ältestenrat sich bei seiner Tätigkeit primär an die Satzung der Studierendenschaft zu halten habe, die in diesem Punkt hingegen eindeutig sei.

Heißt: Alles wieder wie früher. Falls jemand nun die Satzung mit einfacher Mehrheit ändern will, müsste das vermutlich erst einmal auf dem Klageweg erstritten werden.

Die vollständige Entscheidung des Ältestenrats inklusive Begründung lässt sich sicherlich vom Vorsitzenden des Ältestenrats anfordern bzw. bei diesem einsehen.

  1. Mir ist bewusst, dass es sich bei „rudert zurück“ um eine der abgedroschensten „Nachrichten“-Floskeln überhaupt handelt. Sie steht absichtlich dort. Keinesfalls möchte ich ein Mitglied des Ältestenrats mit dem Rudersport in Verbindung bringen. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass das Studierendenparlament bereits mehrfach den Rudersport der Uni Bonn finanziell unterstützt hat.