Aufwand und Ertrag

Wer Missetaten begehen will, überlegt sich oft zuerst, wie mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Unheil angerichtet werden kann. Da sprechen wir dann von Aufwand und Ertrag, oder dem allseits bekannten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Ein Beispiel: Nehmen wir einmal an, wir möchten die Wahlen zum Studierendenparlament trollen. Weit hergeholt, ich weiß.

Das teuerste an so einer Wahl ist die Bezahlung der Wahlhelfenden. Das zweitteuerste dürfte die Wahlzeitung sein.

In der Wahlzeitung bekommt jede Liste eine vorher festgelegte Anzahl an Seiten, auf denen sie ihr Wahlprogramm ausbreiten darf. Dafür sind ihr, abseits der allgemeinen Gesetzeslage, keine inhaltlichen Grenzen gesetzt.

Nun gibt es da einen interessanten Aspekt, der bislang wenig Beachtung gefunden hat. Für die Einreichung einer Liste benötigt man pro volle 1000 Wahlberechtigte eine Unterstützungsunterschrift. Aktuell sind das etwa 35 Unterschriften.

Bis 2014 galt: Jede Person darf nur eine einzige Listenbewerbung unterstützen.

4. je volle tausend Wahlberechtigte eine Unterstützer/innen/unterschrift. Kandidat/inn/en gelten als Unterstützer/innen. Jede/r Wahlberechtigte/r kann nur eine Wahlbewerbung unterstützen.

Man könnte auf die Idee kommen, eine oder mehrere Troll-Listen anmelden, um unter anderem die Wahlzeitung aufzublähen und Kosten zu verursachen. Wir nennen dieses Verfahren an dieser Stelle mal „Listenblähung“. Das Aufwand-und-Ertrag-Diagramm dafür sah bis 2014 folgendermaßen aus:

"Die Skalierung der Y-Achse ist hier aber misslungen", mag die ein oder andere hier meinen. Oh nein!

„Die Skalierung der Y-Achse ist aber misslungen“, mag hier die ein oder andere meinen. Tja…

Pro Trollliste wurden 35 Personen benötigt, die die Liste unterstützen, und von denen mindestens eine für die Liste kandidiert. Bei der aktuellen Hochschulpolitik-Unlust innerhalb der Studierendenschaft unwahrscheinlich, dass damit größerer Schaden angerichtet werden kann. Ein unattraktives Vorgehen! Dann klaut man doch lieber eine Wahlurne.

Mit der Reform der SP-Wahlordnung 2014 hat sich auch die Regel für Unterstützungsunterschriften geändert. Eine Person darf nun mehrere Listen unterstützen. Weil das dann weniger Probleme verursacht, war damals die Idee dahinter.

1. Je volle tausend Wahlberechtigte eine Unterstützungsunterschrift einer wahlberechtigten Person. Wer Teil einer Listenbewerbung ist, unterstützt diese gleichzeitig. Jede Person kann mehrere Listenbewerbungen unterstützen.

Was sagt unser Diagramm?

Äh. Ja, hoppla!

Äh. Ja, hoppla!

Sobald die magische Schwelle von 35 Personen1 überschritten ist, kann eine Liste pro Person eingereicht werden. (Zahlenmenschen sprechen von einer linearen Abhängigkeit.) In den letzten Jahren waren 4 DIN-A4-Seiten pro Liste Standard in der Wahlzeitung, damit wären wir bereits mit 35 zusätzlichen Listen bei 170+ Seiten. Das ist natürlich auch ein Weg, eine Dissertation zu veröffentlichen. Vom entstehenden Chaos auf dem Stimmzettel, der plötzlich 35 Einpersonenlisten zusätzlich aufnehmen muss, ganz zu schweigen.

Zusammenfassung

Sind sich >35 Studierende einig, dann können sie eine Studierendenparlamentswahl ganz legal hart sabotieren. Möglich machte das eine Wahlordnungsänderung 2014.

Wenn sich >2000 Studierende finden, die für eine Urabstimmung zum fzs-Austritt unterschreiben, dann finden sich bestimmt auch 40 Studierende, die Trolllisten unterstützen.

 

  1. Oder wo auch immer sie dann genau liegt, das schwankt ja.

Verschätzt

Die Wahl zum 38. Studierendenparlament und die beiden Urabstimmungen sind seit Donnerstagabend beendet, doch das Ergebnis der Urabstimmungen lässt immer noch auf sich warten. Die Auszählung, die direkt im Anschluss an die Wahl startete, wurde am Freitagmorgen gegen fünf Uhr ohne Endergebnis abgebrochen. Die Auszählung der Urabstimmungszettel war bereits um drei Uhr morgens eingestellt worden, um die Auszählung der SP-Wahl zu priorisieren. Von der gibt es immerhin mittlerweile ein Ergebnis. Die Auszählung der Urabstimmungen soll am morgigen Montag fortgesetzt werden.

Was ist da denn schiefgelaufen?

Noch am Vortag meinte ich, als die Auszählhelferinnen und Auszählhelfer praktisch alle fragten, wie lange die Auszählung denn dauern würde, dass der Zeitaufwand vermutlich in etwa so wie im letzten Jahr auch sein würde, die Auszählung also bis etwa ein Uhr daure. Die Urabstimmungen könne man schließlich ziemlich schnell zählen, da im Gegensatz zur SP-Wahl nur vier Optionen unterschieden werden müssten. Eine fatale Fehleinschätzung, was uns gegen 22 Uhr so langsam klar wurde, als die Auszählergebnisse immer noch nur spärlich bei den Auszählrechnern zur Eingabe eintrudelten.

Vergleichen wir einmal den Aufwand für die Auszählung einer Urne bei einer regulären SP-Wahl ohne Urabstimmung mit dem Aufwand in diesem Jahr:

auszaehlung-sp

Wie viel Zeit geht für die Auszählung einer Urne bei einer regulären SP-Wahl drauf?

Die Urne wird an den Auszähltisch geholt, geöffnet und geleert, dann werden die Stimmzettel nach Listen sortiert und gezählt. Zu guter Letzt wird das Ergebnis in ein Berichtsblatt eingetragen.

Wie viel Zeit verschlingt die Auszählung von einer SP-Wahl und drei zusätzlichen Urabstimmungsfragen?

Wie viel Zeit verschlingt die Auszählung von einer SP-Wahl und drei zusätzlichen Urabstimmungsfragen?

Im Vergleich zur SP-Wahl ist die Auswahl für eine Urabstimmungsfrage recht begrenzt – neben Ja, Nein, Enthaltung und Ungültig gibt es nichts. Daher dauert die Sortierung und Zählung auch nur halb so lange wie bei den SP-Zetteln. Die UniCard-Abstimmungszettel müssen jedoch auf irgend eine Art zweimal sortiert werden (je einmal pro Frage), und schon dauert die Auszählung der Urabstimmungen insgesamt länger als die der SP-Wahl. Hinzu kommt außerdem der Aufwand nach Öffnung der Urne, die drei Abstimmungszettel erst einmal zu trennen.

Der Gesamtaufwand pro Urne wird also im Vergleich zu den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Außerdem ist die Zahl der abgegebenen Stimmen in diesem Jahr im Vergleich zum letzten Jahr um 40 % gestiegen, was die Auszähldauer weiter erhöht.

Im Nachhinein betrachtet ist es also nicht verwunderlich, dass morgens um sechs Uhr immer noch kein Ergebnis feststand.

Wäre es da sinnvoll gewesen, zur Auszählung doppelt so viele Personen einzusetzen? Gut möglich. Das hat uns aber vorher niemand gesagt. Und von selbst sind wir auch nicht drauf gekommen. Wie gesagt: „Die Urabstimmungen gehen ja schnell“.

Hach ja.

Stark beeindruckt haben mich aber unsere für die Auszählung eingesetzten Helferinnen und Helfer. Obwohl ich ihnen zuvor erzählt hatte, die Auszählung ginge „bis wir fertig sind, also wahrscheinlich wieder bis null, ein Uhr“, hat sich nicht eine Person bei mir beschwert, als es dann doch „ein bisschen“ länger dauerte.

Vielleicht waren sie aber auch nur zu erschöpft, um sich zu beschweren.

Spaß mit Protokollen

Wer das Protokoll schreibt, schreibt Geschichte. Das gilt im großen Maßstab (Bundestag, Wannseekonferenz – fragen Sie die Geschichtsstudierenden Ihres Vertrauens), aber besonders auch im kleinen. Nehmen wir zum Beispiel unser schönes Studierendenparlament in Bonn.

Auf den letzten Sitzungen wurde zu Beginn fleißig darum gestritten, welche Formulierung jetzt wie gefallen sein soll und wie sie wiederum im Protokoll stehen sollte – das konnte sich schon einmal über 90 Minuten hinziehen. Dabei geht es heutzutage nicht einmal mehr um Wortprotokolle, wie das noch bis Juni 2012 der Fall war, sondern „nur noch“ um Verlaufsprotokolle. Ich persönlich finde Wortprotokolle spannender als Verlaufsprotokolle – solange ich sie nicht selbst erstellen muss freilich.

Glücklicherweise gibt es von den Sitzungen des Studierendenparlaments vor Juni 2012 schöne Wortprotokolle. Anhand dieser Protokolle lassen sich sehr gut Sachverhalte recherchieren. Beispiele gefällig?

Ihr habt die Fachschaftswahlordnung gefressen!

Die Fachschaftswahlordnung (FSWO) regelt die Wahl der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte an der Uni Bonn. Die aktuelle FSWO ist von 1982. Hat die seit damals niemand mehr ändern wollen? Na doch. 2007 zum Beispiel. Da hat die Fachschaftenkonferenz (FK) eine neue Version verabschiedet, die anschließend im SP gelesen werden sollte. In den SP-Protokollen taucht sie dann jedoch nie mehr auf.

Oder 2010. Wunderbare Geschichte. Auf der 9. ordentlichen Sitzung des 32. SP am 21.07.2010 standen auf der Tagesordnung a) eine Satzungsänderung und b) eine Änderung der FSWO. Die beiden Tagesordnungspunkte wurden ausgesetzt1, damit die Parlamentarier sich über die vorlesungsfreie Zeit ausgiebig mit der Materie beschäftigen könnten, so die Begründung. Und jetzt raten Sie mal, welcher Tagesordnungspunkt nie wieder vom Präsidium auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ja!

Im Zusammenhang mit Satzungsänderungen fällt mir auch gleich der nächste Punkt ein, die berüchtigte

Chaos-Sitzung vom 14. Juli 2011

Es stand mal wieder eine kontrovers diskutierte Satzungsänderung auf dem Programm, die in zweiter und dritter Lesung final abgestimmt werden sollte. Dass sich Geschichte stets wiederholt, sieht man daran, dass damals die 1. Lesung dieser Änderung bereits verschoben werden musste, weil die Fachschaftenkonferenz den Änderungsantrag nicht rechtzeitig zugeleitet bekommen hatte.2 Raten Sie mal, was demletzt bei der aktuellen Satzungsänderung passiert ist. Ja!

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Die 8. ordentliche Sitzung des 33. Studierendenparlaments. Wenn man sich das Ergebnisprotokoll so ansieht, fällt einem zunächst nichts Ungewöhnliches auf. Nur das Sitzungsende ist mit halb zwei Uhr morgens für SP-Verhältnisse extrem spät. Liest man jedoch das Wortprotokoll und ist mit einem gesunden Maß an Fatalismus ausgestattet, offenbart sich eine Sitzung, in deren Verlauf eine flüchtende SP-Präsidentin den Ausbruch völligen Chaos provoziert, womit die Satzungsänderung vorerst den Weg alles Irdischen geht und den Leser knapp zwei Jahre später ungläubig-entsetzt-irre lachend auf seinem Stuhl zurücklässt.

Hat sie das nun gesagt?

Ein weiterer Anlass, mal wieder in alten SP-Protokollen zu wühlen, bot sich letzten Mittwoch bei der Wahl des neuen AStA. Der Finanzreferent in spe trug bei seiner Vorstellung zum Amüsement eines Teils des Saals bei, indem er die Frage nach seiner Qualifikation mit den Worten einer ehemaligen AStA-Vorsitzenden beantwortete, die bei ihrer Wahl im SP gesagt haben soll „Ich brauche keine Qualifikation, ich habe eine Mehrheit“. (Quelle)

Im Protokoll der entsprechenden Sitzung vom 10.03.2010 stellt sich dies nun leicht anders dar. Die damals gewählte AStA-Vorsitzende wird mit folgenden Worten zitiert:

Nicht allein der Erfahrungsschatz qualifiziert mich für den AStA-Vorsitz, sondern auch die Stimmenmehrheit.

Das klingt schon leicht anders als das knackige Zitat aus der Pressemitteilung des RCDS.

Was nun wirklich von ihr gesagt wurde auf der Sitzung, da hat sicher jeder der damals Anwesenden seine eigene Erinnerung. Die offizielle Darstellung liegt jedoch in den Händen des Protokollanten.

Das können Sie alles aufzeichnen!

Für die morgige Sitzung des SP liegt ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (nur aus dem Uninetz abrufbar) vor, der eine Aufzeichnung der Sitzung als Hilfe für die Protokollanten vorsieht und sehr eingeschränkt SP-Mitgliedern als Beweishilfe in „Aber der hat gesagt!!!!!111elf“-Fällen dienen soll. Doch warum die Aufzeichnung denn anschließend vernichten? Die akut könnte sie sicher für ihre Berichte über die Arbeit des SP gut gebrauchen. Das Campusradio könnte die Sitzung zur besten Sendezeit senden. So viele Möglichkeiten… Aber schauen wir erstmal, ob sie morgen überhaupt so weit in der Tagesordnung kommen.

War noch was?

Neben der Aussage der AStA-Vorsitzenden bezüglich ihrer Qualifikation befand sich noch eine wahre Wortprotokoll-Perle, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

Hervorhebung von mir, Name geschwärzt. Wir wollen ja nicht, dass die Person bei einer Bewerbung darauf angesprochen wird, was da im Internet steht was sie böses gesagt haben soll.

Hervorhebung von mir, Name geschwärzt. Wir wollen ja nicht, dass die Person bei einer Bewerbung darauf angesprochen wird, was da im Internet steht was sie Böses gesagt haben soll.

  1. Ein ausgesetzter Tagesordnungspunkt kann auf einer späteren Sitzung wieder aufgenommen werden.
  2. Die Satzung sagt in § 50, dass das so muss.