Ziel des Vorschlags ist es, möglichst weit weg von der Verhältniswahl zu kommen

Am Dienstag beschließt das Studierendenparlament möglicherweise eine neue Fachschaftswahlordnung. Doch warum ist der Entwurf1 so, wie er ist?

Im letzten Jahr wurden viele Fachschaftswahlen verdachtsunabhängig im Rahmen der stichprobenartigen Prüfung geprüft. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen. Es war aber nicht nur wichtig, weil man Wahlen halt ordentlich2 durchführen muss, damit sie überhaupt einen Sinn haben. Die Wahlprüfungen zeigten auch auf, welche Stellen der aktuellen Fachschaftswahlordnung problematisch sind. „Problematisch“ heißt in diesem Fall, dass nicht das gemacht wird, was in der Ordnung steht, sei es, weil die Ordnung nicht oder falsch verstanden wurde, oder, weil Dinge missverständlich formuliert waren.

In einer solchen Situation gibt es grundsätzlich zwei Lösungswege: Man kann dafür sorgen, dass die Menschen die Ordnung ordentlich befolgen, oder man kann die Ordnung an die Menschen anpassen.

Nun ist es bei Fachschaftswahlen oft so, dass zur Wahlleitung die Personen bestimmt werden, die als letzte „Nein“ gerufen haben. Einfach, weil man als Wahlleitung nicht mehr selbst kandidieren kann. Und motivierte Fachschaftsmenschen kandidieren gerne. Anders als bei Studierendenparlamentswahlen sitzen in Fachschaftswahlausschüssen daher selten die Personen, die gerade noch die letzte Wahlordnungsänderung mitgeschrieben haben, sondern vielmehr sehr nette Menschen, die manchmal leicht überfordert sind. Die Kandidierenden hingegen wollen in der Regel gewählt werden, um Fachschaftsarbeit zu machen3, und haben darüber hinaus naturgemäß wenig Motivation, sich über das notwendige Maß hinaus mit den Feinheiten von Wahlsystemen zu beschäftigen.

Man müsste also, falls man Option 1 favorisierte, allen Wahlausschussmitgliedern und potentiellen Kandidierenden eine kompetente Person zur Seite stellen, die darauf achtet, dass niemand Unsinn tut.4 Das ist offensichtlich personell nicht umsetzbar, und da die betroffenen Personen alle eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wären sie bestimmt auch beleidigt, dass man ihnen so wenig zutraut.

Es bleibt daher Option 2: Die Wahlordnung ist für die Menschen da. Eine Option, die auch bei der Überarbeitung der Wahlordnung für die Wahl zum Studierendenparlament schon genutzt wurde. Ein Beispiel: Da die Kandidierenden offenbar nicht in der Lage sind, einfach ihren vollen Namen und die korrekte Bezeichnung ihres Studienfaches von ihrem Studierendenausweis abzuschreiben, werden diese Angaben nur noch „ungefähr“ verlangt, und der Wahlausschuss darf dann die offensichtlichen Korrekturen vornehmen. Das dürfte einigen Kandidierenden in den letzten Jahren das ein oder andere Tränchen erspart haben.

Für die aktuelle Neufassung der Wahlordnung gab es also das Ziel, ein möglichst einfaches, transparentes, demokratisches Verfahren umsetzen. Man argumentiert zwar gern mit „ihr habt doch alle Abitur“, aber im Abitur wird halt nicht geprüft, ob man eine Wahl durchführen oder sich für eine bewerben kann.5

Dieser Entwurf der Neufassung wurde dann (am 31. Mai)  für zwei Wochen in einer kommentierbaren Online-Version zur Verfügung gestellt. Die Kommentare und Korrekturen wurden hernach in den Entwurf eingearbeitet.

Am 20. Juni wurde dieser überarbeitete Entwurf schließlich in erster Lesung auf der Fachschaftenkonferenz behandelt.

Die zweite Lesung fand am 27. Juni und am 04. Juli statt. In ihr wurden vor allem die Optionen auf Wahlvollversammlung und Verhältniswahl ergänzt.

Die Wahlvollversammlung war im ursprünglichen Entwurf gestrichen worden, da sich keine Fachschaft auftreiben lies, die von der Durchführung einer Wahlvollversammlung berichten konnte, und die Streichung hätte das Wahlrecht durchaus um einiges einfacher gemacht. Die Wahlvollversammlung wurde jedoch wieder in die Neufassung integriert, da die Fachschaftenkonferenz es grundsätzlich für sinnvoll hält, „kleinen“ Fachschaften die Möglichkeit zu geben, die Wahl statt in einer aufwändigen mehrtägigen Urnenwahl in einer einzelnen Veranstaltung durchzuführen.

In der aktuellen Wahlordnung findet standardmäßig eine Listenwahl statt, außer es gibt nur eine Liste oder zu wenig Kandidierende. In den meisten Fachschaften findet aus diesem Grund oft eine einfache Persönlichkeitswahl statt: Die X Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt. In der Wahlordnung ist das allerdings nur der Ausnahmefall, und entsprechend nachlässig ist er geregelt. Die Persönlichkeitswahl hat gegenüber der Listenwahl zusätzlich den Vorteil, dass sie in der Durchführung sowohl für Wahlausschuss als auch für die Kandidierenden erheblich einfacher ist: Jede Person kandidiert für sich selbst und muss sich nicht noch mit anderen koordinieren, die in der Regel genauso wenig Ahnung haben; die Berechnung von Stimmverhältnissen entfällt; die Wahrscheinlichkeit dass Listen erschöpft sind und niemand mehr für ausscheidende Mitglieder nachrücken kann sinkt; und vor allem kann man auf die „komplizierte“ (weil zweiteilige) Bedingung für den Fallback auf die Persönlichkeitswahl verzichten, der aktuell eingebaut ist und praktisch nie fehlerfrei angewandt wurde.

Der Entwurf verzichtete also komplett auf Listen, um ein möglichst einfaches, transparentes, demokratisches Verfahren umzusetzen. Auf Wunsch von Teilen der FK wurde dann in der zweiten Lesung nach langer Debatte die Option auf Verhältniswahl6  eingefügt. Fachschaften können sich hiermit aktiv dafür entscheiden, eine Listenwahl durchzuführen, indem sie es in ihre Fachschaftssatzung schreiben.

Das mag manchen immer noch nicht reichen, die fürchten, dass ihre „Mindermeinungen“ ohne Listenwahl nicht mehr „Visibilität erlangen“ könnten, weil diese Regelung ja nie in ihre Fachschaftssatzung geschrieben würde.

Da frage ich mich aber: Was ist das für eine Sichtbarkeit, die allein daraus besteht, dass auf dem Stimmzettel ein Listenname steht? Schließlich verbietet niemand es den Kandidierenden, gemeinsam Werbung für ein Anliegen zu machen. Oder unabhängig von Wahlen Fachschaftsarbeit zu machen. Dachte sich wohl auch die Fachschaftenkonferenz, und beschloss den nun im Studierendenparlament zur Abstimmung stehenden Entwurf mit 18 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Wollen wir hoffen, dass das Studierendenparlament den Entwurf am Dienstag nicht aus Listenwahlfetischismus ablehnt, sondern der Empfehlung der FK folgt. Ich bin es langsam leid, den Leuten das Wahlverfahren in Sonderfällen zu erklären.

  1. nur aus dem Uninetz
  2. in diesem Fall heißt ordentlich „nach Wahlordnung
  3. Fachschaftsarbeit kann man übrigens auch machen, ohne gewählt zu sein.
  4. Ein Wahlen-Workshop hilft, aber auch nur etwa 50 % der Leute.
  5. Oder ist das in anderen Bundesländern anders? In Bayern wird das zumindest nicht geprüft. Da lernt man nur, das Kreuz bei der CSU zu machen.
    Spaß!!! Das nimmt man natürlich bereits mit der Muttermilch auf.
  6. das ist Juristendeutsch für die Listenwahl

Spaß mit Protokollen

Wer das Protokoll schreibt, schreibt Geschichte. Das gilt im großen Maßstab (Bundestag, Wannseekonferenz – fragen Sie die Geschichtsstudierenden Ihres Vertrauens), aber besonders auch im kleinen. Nehmen wir zum Beispiel unser schönes Studierendenparlament in Bonn.

Auf den letzten Sitzungen wurde zu Beginn fleißig darum gestritten, welche Formulierung jetzt wie gefallen sein soll und wie sie wiederum im Protokoll stehen sollte – das konnte sich schon einmal über 90 Minuten hinziehen. Dabei geht es heutzutage nicht einmal mehr um Wortprotokolle, wie das noch bis Juni 2012 der Fall war, sondern „nur noch“ um Verlaufsprotokolle. Ich persönlich finde Wortprotokolle spannender als Verlaufsprotokolle – solange ich sie nicht selbst erstellen muss freilich.

Glücklicherweise gibt es von den Sitzungen des Studierendenparlaments vor Juni 2012 schöne Wortprotokolle. Anhand dieser Protokolle lassen sich sehr gut Sachverhalte recherchieren. Beispiele gefällig?

Ihr habt die Fachschaftswahlordnung gefressen!

Die Fachschaftswahlordnung (FSWO) regelt die Wahl der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte an der Uni Bonn. Die aktuelle FSWO ist von 1982. Hat die seit damals niemand mehr ändern wollen? Na doch. 2007 zum Beispiel. Da hat die Fachschaftenkonferenz (FK) eine neue Version verabschiedet, die anschließend im SP gelesen werden sollte. In den SP-Protokollen taucht sie dann jedoch nie mehr auf.

Oder 2010. Wunderbare Geschichte. Auf der 9. ordentlichen Sitzung des 32. SP am 21.07.2010 standen auf der Tagesordnung a) eine Satzungsänderung und b) eine Änderung der FSWO. Die beiden Tagesordnungspunkte wurden ausgesetzt1, damit die Parlamentarier sich über die vorlesungsfreie Zeit ausgiebig mit der Materie beschäftigen könnten, so die Begründung. Und jetzt raten Sie mal, welcher Tagesordnungspunkt nie wieder vom Präsidium auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ja!

Im Zusammenhang mit Satzungsänderungen fällt mir auch gleich der nächste Punkt ein, die berüchtigte

Chaos-Sitzung vom 14. Juli 2011

Es stand mal wieder eine kontrovers diskutierte Satzungsänderung auf dem Programm, die in zweiter und dritter Lesung final abgestimmt werden sollte. Dass sich Geschichte stets wiederholt, sieht man daran, dass damals die 1. Lesung dieser Änderung bereits verschoben werden musste, weil die Fachschaftenkonferenz den Änderungsantrag nicht rechtzeitig zugeleitet bekommen hatte.2 Raten Sie mal, was demletzt bei der aktuellen Satzungsänderung passiert ist. Ja!

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Die 8. ordentliche Sitzung des 33. Studierendenparlaments. Wenn man sich das Ergebnisprotokoll so ansieht, fällt einem zunächst nichts Ungewöhnliches auf. Nur das Sitzungsende ist mit halb zwei Uhr morgens für SP-Verhältnisse extrem spät. Liest man jedoch das Wortprotokoll und ist mit einem gesunden Maß an Fatalismus ausgestattet, offenbart sich eine Sitzung, in deren Verlauf eine flüchtende SP-Präsidentin den Ausbruch völligen Chaos provoziert, womit die Satzungsänderung vorerst den Weg alles Irdischen geht und den Leser knapp zwei Jahre später ungläubig-entsetzt-irre lachend auf seinem Stuhl zurücklässt.

Hat sie das nun gesagt?

Ein weiterer Anlass, mal wieder in alten SP-Protokollen zu wühlen, bot sich letzten Mittwoch bei der Wahl des neuen AStA. Der Finanzreferent in spe trug bei seiner Vorstellung zum Amüsement eines Teils des Saals bei, indem er die Frage nach seiner Qualifikation mit den Worten einer ehemaligen AStA-Vorsitzenden beantwortete, die bei ihrer Wahl im SP gesagt haben soll „Ich brauche keine Qualifikation, ich habe eine Mehrheit“. (Quelle)

Im Protokoll der entsprechenden Sitzung vom 10.03.2010 stellt sich dies nun leicht anders dar. Die damals gewählte AStA-Vorsitzende wird mit folgenden Worten zitiert:

Nicht allein der Erfahrungsschatz qualifiziert mich für den AStA-Vorsitz, sondern auch die Stimmenmehrheit.

Das klingt schon leicht anders als das knackige Zitat aus der Pressemitteilung des RCDS.

Was nun wirklich von ihr gesagt wurde auf der Sitzung, da hat sicher jeder der damals Anwesenden seine eigene Erinnerung. Die offizielle Darstellung liegt jedoch in den Händen des Protokollanten.

Das können Sie alles aufzeichnen!

Für die morgige Sitzung des SP liegt ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (nur aus dem Uninetz abrufbar) vor, der eine Aufzeichnung der Sitzung als Hilfe für die Protokollanten vorsieht und sehr eingeschränkt SP-Mitgliedern als Beweishilfe in „Aber der hat gesagt!!!!!111elf“-Fällen dienen soll. Doch warum die Aufzeichnung denn anschließend vernichten? Die akut könnte sie sicher für ihre Berichte über die Arbeit des SP gut gebrauchen. Das Campusradio könnte die Sitzung zur besten Sendezeit senden. So viele Möglichkeiten… Aber schauen wir erstmal, ob sie morgen überhaupt so weit in der Tagesordnung kommen.

War noch was?

Neben der Aussage der AStA-Vorsitzenden bezüglich ihrer Qualifikation befand sich noch eine wahre Wortprotokoll-Perle, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

Hervorhebung von mir, Name geschwärzt. Wir wollen ja nicht, dass die Person bei einer Bewerbung darauf angesprochen wird, was da im Internet steht was sie böses gesagt haben soll.

Hervorhebung von mir, Name geschwärzt. Wir wollen ja nicht, dass die Person bei einer Bewerbung darauf angesprochen wird, was da im Internet steht was sie Böses gesagt haben soll.

  1. Ein ausgesetzter Tagesordnungspunkt kann auf einer späteren Sitzung wieder aufgenommen werden.
  2. Die Satzung sagt in § 50, dass das so muss.