DkW | Kapitel 9: Urnen und Zubehör

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Was wäre eine Urnenwahl ohne Urnen! Keine Urnenwahl jedenfalls.

Jedes Wahllokal bekommt zwei Urnen. In der einen Urne landen die Stimmzettel der Studierendenparlamentswahl1, in der anderen Urne landen die ganzen Gremienstimmzettel. Das bedeutet: Es werden ganz schön viele Urnen benötigt.

Zum Glück braucht die Stadt Bonn regelmäßig noch viel mehr Urnen und hat eine Lagerhalle am Stadtrand, in der diese alle lagern. Die Universität bekommt von der Stadt die gewünschte Anzahl ausgeliehen, stets mit dem Hinweis versehen, dass die Urnen nicht beklebt werden dürfen und tippi-toppi-sauber wieder zurückgebracht werden müssen.2 Netterweise kümmert sich die Wahlleitung der Gremienwahlen um die Kommunikation mit der Stadt, lediglich beim Hin- und Rücktransport der Urnen wird die Hilfe des studentischen Wahlausschusses gern gesehen.

Was ist eigentlich eine Urne? Im Fall der Bonner Hochschulwahlen ein hüfthoher grauer Kasten aus Hartplastik und Metall, versehen mit seitlichen Griffen und einem Deckel, in dem ein ca. 5 mm breiter Schlitz ist. Der Witz an einer Urne ist, dass man sobald sie versiegelt ist nur noch Dinge in sie hinein tun, aber bis zur Auszählung nichts mehr herausholen kann, ohne dass es auffällt.

Apropos Versiegelung:

Urnenversiegelung

Bei der Urnenversiegelung werden die Urnen versiegelt. Die Urnenversiegelung findet üblicherweise am Freitag vor der Wahlwoche statt: Möglichst spät, um den Gefährdungszeitraum für die Urnen klein zu halten, aber nicht mehr in der Wahlwoche, weil dann hat man weiß Gott Besseres zu tun. Die Urnenversiegelung ist öffentlich, um die Überprüfbarkeit der Wahl zu gewährleisten. Deshalb sollte der Termin auch an geeigneter Stelle öffentlich angekündigt werden, zum Beispiel in der Wahlzeitung und/oder auf der Wahlen-Webseite. Ansehen wird sich dieses Event vermutlich trotzdem niemand.

Die Versiegelung einer Urne läuft folgendermaßen ab:

  • Man überzeugt sich mindestens zu zweit davon, dass die Urne leer ist,
  • legt den Urnendeckel auf,
  • bringt an der Rückseite die Bleiplombe an (Blei ist giftig, Handschuhpflicht!)
  • versieht den Deckel und die Plombe mit insgesamt 4 Siegeletiketten,
  • versiegelt den Einwurfschlitz je nach Abmessungen mit einem oder zwei Siegeletiketten so, dass nichts eingeworfen werden kann und
  • hält die Versiegelung mit den Unterschriften der Beteiligten im Urnenbuch fest.

Versiegelte Urne (schematisch), Ansicht von oben. Der Deckel kann von vorn in die Nut hineingeschoben werden und wurde mit den Siegeln (rot) und der Plombe an der Rückseite fixiert.

Die Urne ist jetzt wahlfertig. Der Vorgang wird für die Urnen aller Wahllokale wiederholt. Das lässt sich bei genügend Personen auch gut parallelisieren.
Es gibt außerdem drei Ersatzurnen, die entweder sofort versiegelt werden können, oder wenn sie während der Wahlwoche benötigt werden (z.B. wenn eine Urne zu schwer wird).

Die Gremienwahlen versiegeln ihre Urnen ebenfalls, allerdings üblicherweise lediglich mit der Bleiplombe und den Siegeln auf dem Einwurfschlitz.

Profis stellen die Urnen direkt nach Wahllokalnummer sortiert in einem Halbkreis o. Ä. auf. So findet man eine bestimmte Urne bei Bedarf schnell.

Zubehör

Mit Urnen allein kann man noch niemanden wählen lassen. Jedes Urnenpaar wird von einer Kiste begleitet, die die benötigten Materialien enthält. Dazu gehören (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Urnenbuch*
  • Strichliste Gremienwahlen
  • Negativliste
  • Stimmzettel Gremien
  • Stimmzettel SP-Wahl*
  • Siegelplaketten*
  • Abdeckungen Urnenschlitze SP + Gremien
  • Lochzange
  • Wahlhelferbelehrung
  • Wahlzeitungen*
  • Kugelschreiber (Mindestens 2 Farben)
  • Klebeband
  • Lineal
  • Wahllokalplakate
  • Telefonliste
  • Sichtblende3

Die meisten dieser Materialien sowie die Kisten werden üblicherweise von der Wahlleitung der Gremienwahlen erstellt bzw. besorgt, lediglich für die mit einem * versehenen Dinge ist der Wahlausschuss zuständig. Das heißt auch, dass rechtzeitig eine hinreichend große Zahl an Wahlzeitungen vor der AStA-Verteilung „gerettet“ werden sollte.

Die versiegelten Urnen stehen nun mit ihrem Material das Wochenende über im abgeschlossenen Wahlbüro4 und warten auf ihren Einsatz in der Wahlwoche.

  1. und ggf. auch die Urabstimmungszettel
  2. Holt man die Urnen ab, sind sie meist beklebt und verschmutzt 🤷
  3. Die Sichtblende passt allerdings nicht in die Kiste, sondern steht daneben.
  4. Im gemeinsamen Wahlbüro für die Wahlwoche, üblicherweise ein großer Raum im Uni-Hauptgebäude

DkW | Kapitel 8: Die Weihnachtsferien

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Weihnachtszeit, besinnliche Zeit. Zwischen Weihnachten und Neujahr macht der Wahlausschuss nichts. Eine beschlussfähige Sitzung käme vermutlich sowieso nicht zustande, da viele Wahlausschussmitglieder vereist sind. Es gilt die Devise: „Das hat bestimmt noch bis nächstes Jahr Zeit.“

Falls doch eine Wahlausschusssitzung stattfindet, dann nur deshalb, weil jemand Scheiße gebaut hat.1

Eine Druckerei druckt hoffentlich zwischen den Feiertagen die Wahlzeitung und liefert sie in der ersten Januarwoche in den AStA, sodass die Verteilung dieser Wahlbekanntmachung fristgerecht erfolgen kann. Falls beim Druck Probleme auffallen, lassen die sich vom zuständigen Wahlausschussmitglied hoffentlich ohne die Notwendigkeit einer Wahlausschussitzung lösen.

Apropos Druck: Ganz fleißige Bienchen sammeln bereits Druckangebote für die Stimmzettel. Da viele Druckereien zwischen Weihnachten und Neujahr Pause machen, sollte man allerdings nicht allzu früh mit Antworten rechnen. Die Druckanfragen nach Neujahr zu verschicken dürfte genügen.

Allgemein gilt: In den Weihnachtsferien wird Kraft gesammelt für die Wahlwoche. Chillen und grillen!

  1. Zum Beispiel – rein hypothetisch – könnte eine Liste ihre Bewerbung nach der Frist abgegeben haben, woraufhin der Wahlausschuss die Nichtzulassung dann zunächst nicht mit der notwendigen Mehrheit der Mitglieder beschloss.

DkW | Kapitel 7: Wahlwerbung

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Es gibt zwei Arten von Wahlwerbung: Neutrale Werbung für die Wahl durch den Wahlausschuss, und nicht neutrale Werbung der Listen für sich selbst.

Die Notwendigkeit für neutrale „Wahl“-Werbung ergibt sich aus § 16 Abs. 4 der Wahlordnung:

(4) Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen.

Eine Voraussetzung für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist offensichtlich, dass die Wahlberechtigten von der Wahl erfahren. Natürlich gehören dazu noch mehr Dinge, beispielsweise eine gute Verteilung der Wahllokale über die Universitätsstandorte

Die Formulierung „in geeigneter Form“ lässt dem Wahlausschuss sehr großen Spielraum, von einer E-Mail mit dem Inhalt »Von dann und dann bis dann und dann  findet die nächste Wahl statt, wählen könnt ihr hier und da, kthxbye« bis hin zu Plakaten, auf denen »Geht wählen weil das ist voll sexy« steht.

Die Universitätsverwaltung erlaubt üblicherweise den Versand einer Rund-E-Mail an alle Studierenden, um auf die bevorstehende Wahl hinzuweisen. Dafür benötigt man lediglich ein „Ja“ vom Rektor, welches er üblicherweise gern ausspricht. Die E-Mail dürfte den Bewerbungsaspekt von § 16 WOSP hinreichend erfüllen – alles darüber hinaus ist Kür.

Listenwerbung

Mit der Wahlwerbung durch die Listen hat der Wahlausschuss erst einmal nichts zu tun.

Eine „Elefantenrunde“ oder sonstige Späße, bei denen die Kandidierenden und Listen sich den Wahlberechtigten präsentieren können, sind in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Der Wahlausschuss kann derartige Veranstaltungen organisieren oder Werbeflächen zur Verfügung stellen, solange die eigene Neutralität gewahrt bleibt. Er muss dies aber auf keinen Fall tun. Die echten Aufgaben dürfen darunter auch nicht leiden.

Ärger

Gelegentlich gibt es Beschwerden über die Wahlwerbung einer Liste.

Eine Liste könnte sich beispielsweise beschweren, dass eine andere Liste unwahre Dinge in ihrer Wahlwerbung behauptet. Für derartiges ist der Wahlausschuss aber sowas von nicht zuständig. Ihre Differenzen dürfen die Listen gern unter sich austragen, ob in Facebook-Kommentaren, beim Flunkyball auf der Hofgartenwiese oder vor Gericht sei ihnen dabei selbst überlassen.

Öfter kommt es vor, dass die Universitätsverwaltung oder die Stadt sich beim Wahlausschuss über die Platzierung von Werbematerialien beschweren, ggf. weil die Adresse des Wahlausschusses die einzige ist, die sie gerade finden können. Derartige Anfragen kann man gern an die Vertrauenspersonen der entsprechenden Liste weiterleiten und den Bittstellern mitteilen, dass man genau dies getan hat. Als Wahlausschuss auf eigene Faust losziehen und Listenplakate entfernen ist hingegen keine gute Idee.

Eine Ausnahme bilden ggf. vom Wahlausschuss zur Verfügung gestellte Werbeflächen: Hier sollte direkt bei der Vergabe festgehalten werden, bis zu welchem Zeitpunkt die angebrachten Werbematerialien wieder entfernt werden müssen und dass nach diesem Zeitpunkt noch vorhandenes Material vom Wahlausschuss ohne Wiederkehr entsorgt wird.