Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen

sagt die Wahlordnung.

Was die Listen denken was es heißt:

  • Die Wahlleiterin muss voll die Wahlwerbung für uns machen, yo!
  • Die Wahlbeteiligung muss möglichst hoch sein, yo!

Was es tatsächlich heißt:

  • Die Wahlleiterin muss dafür sorgen, dass die Wahlberechtigten rechtzeitig von der Wahl erfahren.
  • Die Wahlleiterin muss dafür sorgen, dass möglichst viele Wahlberechtigte abstimmen können.
  • Die Wahlleiterin muss nicht dafür sorgen, dass möglichst viele Wahlberechtigte abstimmen. Die sind alt genug, das selbst für sich zu entscheiden.1

Der erste Punkt lässt sich recht einfach umsetzen: Man schreibt vor der Wahlwoche eine E-Mail an alle Studierenden, in der steht, dass eine Wahl stattfindet und an welchen Orten man dafür abstimmen kann. Fertig! Alle wissen Bescheid. Ziel erfüllt.

Gut, falls Studierenden auffällt, dass sie gerade im Ausland sind und Briefwahl hätten beantragen wollen, ist das vielleicht zu spät. Aber dafür sind streng genommen auch andere verantwortlich:

(5) Die Organe der Studierendenschaft werden aufgefordert, über die Publikationsorgane die Wahlberechtigten, die sich im Urlaubssemester befindenden, über Ort und Zeit der Wahl sowie das zu wählende Organ zu benachrichtigen und auf die Berechtigung zur Briefwahl hinzuweisen.

Nun zum komplizierteren Teil dieser Aufgabe: Möglichst viele Wahlberechtigte sollen abstimmen können. Das heißt: Möglichst viele Wahllokale an möglichst vielen Orten, die möglichst lange geöffnet sind.

Problem: So ein Wahllokal kostet Geld. Da jedes Wahllokal mit mindestens drei Wahlhelfenden besetzt wird, die pro Stunde üblicherweise 8,30 € erhalten, kostet jede Stunde Wahllokal in etwa 25 €, plus nochmal 25-50 € für Urnentransport, Aufbau und Abbau. Geld wiederum möchte man sparen, als Behörde sowieso. Die Wahlen werden zudem gemeinsam mit der Universitätsverwaltung durchgeführt, und die Hochschule ist wie man hört chronisch klamm. Bei der Platzierung von Wahllokalen und der Festlegung der Öffnungszeiten muss daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis akzeptabel sein, also das Verhältnis abgegebener Stimmen zum finanziellen Aufwand.

Man kann im Voraus nicht wissen, wie viele Stimmen in einem bestimmten Wahllokal abgegeben werden. Daher versucht man, Trends aus dem Vorjahr abzuleiten.

Eigentlich wollte ich mich an dieser Stelle darüber beschweren, dass die Öffnungszeiten der Wahllokale in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind2. Daher habe ich die noch auffindbaren Urnenpläne der letzten Wahlen in eine Tabellenkalkulation geworfen und analysiert. Der untersuchte Zeitraum erstreckt sich dabei von 2011 bis 2018.

Summiert man die Urnenöffnungszeiten jeder Wahl auf und erstellt daraus ein Säulendiagramm, sieht das Ganze ungefähr folgendermaßen aus:

*Die Zahl für 2011 stellt eine obere Grenze dar. Tendenziell sind es noch weniger.3

Es gibt zwei Sprünge nach oben: Von 2011 auf 2012 und von 2013 auf 2014.

2011 gab es noch eine seltsame a-b-c-Nummerierung sowie eine Wanderurne, die vier Standorte abgeklappert hat. Im Jahr 2012 wurde dann im Großen und Ganzen die Urnenplanstruktur eingeführt, wie wir sie heute kennen.

2014 kamen experimentell zwei weitere (Wander-)Urnen hinzu. Die Standorte „Poppelsdorfer Schloss“ und „ZEI“ wurden danach schnell wieder entfernt, aber die Standorte „Anatomie“ und „Physik“ tauchen auch heute noch im Plan auf.

Seit 2014 geht es dann tatsächlich langsam abwärts. Wir sind aktuell aber immer noch über dem Niveau von 2013. Das hätte ich nicht erwartet.

Es stellt sich die Anschlussfrage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Summe der Wahllokalöffnungszeiten und der Wahlbeteiligung? Tragen wir die Wahlbeteiligungen doch einmal auf einer zweiten dritten Achse in die Grafik ein.

Aha.

Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht – aber ich erkenne da keine offensichtliche Korrelation.

Bonusrunde

Was heißt das eigentlich, „Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung“? Die höchstmögliche Wahbeteiligung beträgt 100 % (im Rahmen der Messgenauigkeit). Ginge das überhaupt, also rein rechnerisch?

Nehmen wir an, alle 37.583 Wahlberechtigten 2018 wollten ihre Stimme abgeben. Dafür stehen ihnen 705 Stunden geöffnete Wahllokale zur Verfügung. Nehmen wir außerdem an, dass sich diese Wahlberechtigten gleichmäßig über alle Wahllokale und Öffnungszeiten verteilen (Höchst unwahrscheinlich! Das Wahlvolk kommt eher so schubweise nach Vorlesungsende zur Urne.).
Somit bleiben für jede wahlberechtigte Person rund eine Minute und zwölf Sekunden Zeit. Das klingt doch machbar!

Mal abgesehen davon, dass die üblicherweise gedruckten 8.000 Stimmzettel nicht einmal für den ersten Tag reichen würden…

Datensatz herunterladen

  1. Ja, auch mit 17 ist man da alt genug zu.
  2. „Aber Sven, hast du nicht an den Urnenplänen der vergangenen sechs Jahre mitgearbeitet?“ – „Oh, schau, ein dreiköpfiger Affe!“
  3. 2011 wurde im Urnenplan das Wahlbüro mit 11/11/11/9 Stunden pro Tag aufgeführt, in den übrigen Jahren wurde es jedoch mit 0 Stunden einberechnet, da es kein reguläres Wahllokal darstellt. Außerdem sind laut Anmerkungen Urne 9 und 11b identisch, was deren Öffnungszeiten aber irgendwie nicht hergeben. Sie wurden im Diagramm separat gezählt, Stunden wurden also ggf. doppelt berücksichtigt.

Wie man zur Wahl zugelassen wird

Hallo Kids! Heute stelle ich euch zwei Varianten vor, wie ihr zur Studierendenparlamentswahl zugelassen werdet.

Variante A

Bewerbt euch korrekt.

Fertig! Das war’s. Ist aber zugegebenermaßen sehr langweilig. Variante B verheißt da etwas mehr Aufregung, und bietet euch am Schluss noch einen großen Bonus.

Variante B

(Disclaimer: Macht das nicht.)

Schritt 0: Wählt ausschließlich unerfahrene Mitglieder in den Wahlausschuss. Mit Profis mach alles nur halb so viel Spaß!

Schritt 1: Scheitert an irgend einem unwichtigen1 Aspekt eurer Bewerbung, bei dem sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nichts geändert hat. So werdet ihr von den Wahlberechtigten als innovativ wahrgenommen, da ihr offensichtlich willens seid, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen.

Nun habt ihr einen Grund, um eure Zulassung zu bangen. Somit seid ihr motiviert, die Wahlausschussmitglieder zu überzeugen, bei der Zulassung in eurem Sinne zu entscheiden. Dritte mögen euch dafür zwar „offensichtlich dumm wie Brot“ o. Ä. nennen, aber ihr wisst, dass das nicht stimmt. Ihr habt euch ja aktiv für Variante B entschieden – for fun and profit.

Schritt 2: Ruft Wahlausschussmitglieder an und teilt ihnen mit, dass sie verklagt würden, sollte eure Liste nicht zugelassen werden. Tut dies am besten spät abends, damit die angerufenen Wahlausschussmitglieder schlecht schlafen. Denn unausgeschlafene Wahlausschussmitglieder entscheiden tendenziell eher in eurem Sinne als ausgeschlafene!

Schritt 3: Besorgt euch von der Hochschulverwaltung deren Korrespondenz mit dem Wahlausschuss.

Schritt 4: Lasst auf einer Wahlausschusssitzung die Öffentlichkeit ausschließen. Darum könnt ihr den Wahlausschuss einfach bitten, zum Beispiel unter Verweis auf „neue Erkenntnisse“ die sich ergeben hätten oder irgend einen anderen Unsinn. Wahrscheinlich wird der Wahlausschuss euch den Gefallen tun. Durch dem Ausschluss der Öffentlichkeit ergeben sich für euch zwei Vorteile:

  1. Weniger Zeuginnen und Zeugen
  2. Die Anwesenden müssen über die Beratungen Stillschweigen bewahren

Bonuspunkte bekommt ihr, wenn auch keine Person mehr im Raum ist, die nicht an Regelungen irgendwelcher Ordnungen der Studierendenschaft gebunden ist.

Schritt 5: Fragt, ob Personen mit juristischen Kenntnissen anwesend sind. Die würden den Schwall an juristischen Behauptungen, den ihr im nächsten Schritt von euch geben werdet, womöglich noch mit Fachwissen abwürgen. Bonuspunkte gibt es hier, wenn kein Ältestenratsmitglied im Raum ist, das Rechtswissenschaft studiert und bereits Wahlausschussmitglied war.

Schritt 6: Erklärt dem Wahlausschuss wortreich, dass nicht ihr es seid, die ein Problem haben, sondern der Wahlausschuss, wenn er euch nicht zulässt. Euer Dachverband hat euch bereits erlaubt, zu klagen, und bei einer Klage würdet ihr in jedem Fall gewinnen. Das würde dann sehr teuer für die Wahlausschussmitglieder. Besteht darauf, dass allein Meinungen relevant sind, die für die Zulassung sprechen, und alle anderen ignoriert werden müssen.

Schritt 7: Macht Nebenkriegsschauplätze auf. Werft zum Beispiel der Wahlleitung vor, dem Wahlausschuss Informationen vorenthalten zu haben. Besteht darauf, dass die erste Einschätzung der Hochschulleitung zu euren Gunsten maßgeblich sei, auch wenn die längst relativiert wurde. Auf den Wahrheitsgehalt kommt es dabei nicht unbedingt an, wichtig ist eine aggressive Grundhaltung.

Schritt 8: Verhindert, dass die Wahlausschussmitglieder erfahren, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ihnen aus eurer Nichtzulassung persönliche Nachteile entstehen (ToDo).

Schritt 9: Lasst den Wahlausschuss über eure Angelegenheit abstimmen.

Wider Erwarten findet sich keine Mehrheit für euer Anliegen! Dabei habt ihr doch alles getan. Wer konnte ahnen, dass unfreundlich behandelte Wahlausschussmitglieder tendenziell keine Lust haben, nett zu euch zu sein, wenn sie sich auch dagegen entscheiden können?

Schritt 10: Macht ein paar Social-Media-Posts, in denen ihr euch beschwert, dass alle gemein zu euch sind. Auf Kritik antwortet ihr mit Derailing. Beispiel:

Vorwurf: „Lol, ihr seid zu dumm euch richtig zu bewerben!“
Antwort: „Nicht wahr! Wir haben unsere Unterlagen vor Fristende eingereicht!!!“

Schritt 11: Die AStA-Vorsitzende beanstandet netterweise die Entscheidung des Wahlausschusses als mutmaßlich rechtswidrig, der Ältestenrat gibt ihr auch noch Recht und die Hochschulleitung als Rechtsaufsicht spricht ausnahmsweise ein Machtwort.

Glück gehabt! Ihr habt alles war ihr wolltet (Zulassung etc.) und könnt in den Wahlkampf starten, in dem ihr alle außer euch selbst als unfähig darstellt. Zuletzt kommt ihr in den Genuss eines Riesenvorteils, den euch Variante B gegenüber Variante A bietet:

Schlechtes Wahlergebnis? Schuld daran seid nicht ihr oder euer missglückter Wahlkampf, sondern dass alle anderen euch sabotiert haben!

By Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Unwichtig im Sinne von: Durch die Wahlordnung vorgeschrieben, aber offensichtlich™ nicht allzu wichtig.

DkW | Kapitel 12: Der Abschluss

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Die Auszählung ist abgeschlossen und man fällt nachts um halb vier erschöpft ins Bett. Am nächsten Tag ist allerdings noch ein bisschen was zu tun: Das Ergebnis der Auszählung will in ein vorläufiges amtliches Endergebnis umgewandelt und vom Wahlausschuss per Beschluss festgestellt werden.

Dabei steht man ein klein wenig unter Zeitdruck:

(4) Spätestens eine Woche nach Wahl der SP-Mitglieder tritt das neue SP zusammen.
§ 6 SdS

Und:

(1) Das neu gewählte Studierendenparlament (SP) wird zu seiner ersten Sitzung von der Wahlleiterin einberufen. Die Einberufung erfolgt an dem Tag, an dem die Stimmauszählung beendet wird. Abweichend von § 10 Abs. 1 beträgt die Ladungsfrist 5 Kalendertage, wenn der Termin zuvor in der Bekanntmachung der Wahlbewerbungen gemäß § 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament angekündigt wurde.
§ 1 GOSP

Hat man also (wie üblich) den Mittwoch nach der Wahlwoche als Termin für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Studierendenparlaments angekündigt, so muss die Einladung bereits am Tag nach der Auszählung (Freitag) raus1. Eine etwas unglückliche Regelung: Was ist, wenn die Auszählung mal ein paar Tage länger dauert? Den Termin einfach eine Woche nach hinten verschieben geht laut Satzung offenbar nicht. Da die Einladung an die gewählten SP-Mitglieder gesendet wird, benötigt man auch bereits am Freitag ein vom Wahlausschuss festgestelltes vorläufiges amtliches Endergebnis, in dem steht, wer eigentlich gewählt ist. Also hopp hopp, es gilt, keine Zeit zu verlieren!

Einschub: Sicherlich kann man sich über diverse Formulierungen in Satzung und Geschäftsordnung sowie über die generelle Gültigkeit der Geschäftsordnung für das neue SP streiten. Welchen Zeitpunkt beispielsweise bezeichnet die „Wahl der SP-Mitglieder“ – sind sie gewählt, wenn das letzte Wahllokal geschlossen hat, oder erst wenn ein Endergebnis feststeht? Sofern alle notwendigen Schritte am Freitag vollzogen werden, muss man sich darüber jedoch keine Gedanken machen.

Wo waren wir? Ach ja: Eile. Als Ergebnis der Auszählung haben wir einen Haufen Zahlen. Zunächst wird geprüft, ob ein Sitz zwischen zwei Listen gelost werden muss. Falls dies der Fall ist, wird das auf der Wahlausschusssitzung vor Feststellung des Endergebnisses erledigt. Die Ergebnisse möchten außerdem in ein ansprechendes Layout verpackt werden. Wie so oft bietet es sich an, das vorläufige amtliche Endergebnis des Vorjahres anzupassen. Obacht: Die Vorjahresergebnisse müssen gegebenenfalls noch mit Änderungen aus dem Wahlprüfungsverfahren des Vorjahres aktualisiert werden. Ob das der Fall ist, erfährt man aus den Protokollen der Studierendenparlamentssitzungen.

Ist das Dokument fertig, kann es auf einer Wahlausschusssitzung beschlossen werden2. Drei Exemplare werden von den Wahlausschussmitgliedern unterschrieben und dem AStA-Vorsitz, dem Ältestenrat und dem neuen Präsidium des Studierendenparlaments zugeleitet (§ 24 Abs. 2 WOSP). Das Ergebnis wird außerdem auf der Wahlen-Webseite als PDF-Dokument veröffentlicht und in einer Auflage von ca. 1000 Stück gedruckt und durch den AStA verteilt.

Aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis erfahren die gewählten neuen SP-Mitglieder möglicherweise auch erstmals, dass sie gewählt sind. Wenn sie schnell sind. Denn direkt im Anschluss an die Sitzung sollte die Wahlleitung die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments verschicken. Die Tagesordnung war üblicherweise bereits Teil der Wahlzeitung und kann 1:1 wiederverwendet werden.

Neben den üblichen Verdächtigen (AStA-Vorsitz, IT-Referat, Ältestenrat) wird die Einladung natürlich auch an die frisch gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder versendet. Die E-Mail-Adressen dieser Menschen entnimmt der Wahlausschuss den Kandidaturen3. Beim Versand der E-Mail ist darauf zu achten, die E-Mail-Adressen der Mitglieder und stv. Mitglieder im BCC zu halten, sonst könnt ihr euch direkt auf Beschwerden gefasst machen.

Beim Versand wird sich der E-Mail-Server der Universität ggf. über nicht existente E-Mail-Konten beschweren. Hier handelt es sich meist um Tippfehler oder sonstige Übertragungsfehler4. Falls der Fehler sich nicht beheben lässt, nimmt man telefonisch Kontakt auf. Falls auch per Telefon niemand erreichbar ist, kann man immer noch davon ausgehen, dass der Termin aus der Wahlzeitung bekannt ist, und die fehlerhaften E-Mail-Adressen herausnehmen. Gleiches gilt für die unvermeidbaren Bounce-Nachrichten anderer Mailserver nach dem Versand: Fehlersuche, Telefonistinnendasein und Nachversand sind angesagt.

Die konstituierende Sitzung

Für Durchführung einer SP-Sitzung wird Tontechnik benötigt. Diese funktioniert „noch gerade so“ und lagert im Referat für Hochschulpolitik des AStA. Das Geschäftszimmer hilft wie immer gerne weiter. Mit dem Aufbau der Technik sollte etwa eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn begonnen werden.

Bis zur Wahl einer 1. Sprecherin leitet die Wahlleiterin die Sitzung. Da man als Präsidium aber üblicherweise zu dritt ist5, empfiehlt es sich, zwei weitere Wahlausschussmitglieder daneben zu setzen, die die beispielsweise die Redeliste führen bis die 2. Sprecherin gewählt ist und Protokoll schreiben bis eine Protokollantin gewählt wurde. Es gibt übrigens das hartnäckige Gerücht, dass das Protokoll andernfalls vom ältesten SP-Mitglied geführt werden müsste, aber hierfür gibt es keinen textuellen Beleg in den einschlägigen Rechtsvorschriften. Mit der Übernahme der Protokollierung ist euch der ewige Dank des neu gewählten Studierendenparlamentes sicher.

Die Sitzung wird von der Wahlleiterin eröffnet („Hi.“). Dann wird durch Aufruf der gewählten Personen die Anwesenheit festgestellt und abgeprüft, wer das Mandat annimmt. Das Mandat kann nur persönlich6 abgelehnt werden, Zwischenrufe à la „Der tritt zurück!“ zählen nicht. Verzichtet jemand auf das Mandat, rückt direkt die nächste Person nach.

Sind hinreichend gewählte Mitglieder anwesend, ist die Sitzung beschlussfähig, und es geht weiter in der Tagesordnung.

Die konstituierende Sitzung ist auch die perfekte Gelegenheit, den Bericht über die Wahl gemäß § 20 WOSP vorzustellen. Der sollte also bis dahin fertig sein. Inhaltlich kann man sich dabei am Bericht des Vorjahres orientieren. (Warum dieses Protokoll verlangt wird? Keine Ahnung.)

Ist das neue Präsidium gewählt, so ist die Wahl erst einmal abgeschlossen. Fertig! Also fast.

Geld

Das Finanzreferat des AStA erhält für den Auszählabend die Liste der Auszählhilfen, Ältestenrats- und Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten und Überweisungsbeträgen. Enthält diese Liste auch noch die Uhrzeit, bis zu der jede Person eingesetzt war, freut sich das Finanzreferat ganz besonders, da der Überweisungsbetrag dadurch nachvollziehbar wird.

Die Wahlhelfenden werden übrigens durch die Universität bezahlt, welche dem AStA über den halben Betrag eine Rechnung stellt. Diese Rechnung wird üblicherweise auch durch die Wahlleitung geprüft und gegengezeichnet.

Das führt oft dazu, dass zwei Überweisungen auf dem Konto landen: Eine von der Uni für den Einsatz als Wahlhilfe, und eine vom AStA für den Einsatz als Auszählhilfe.

Sind sonst noch offene Rechnungen ausstehend? Dann sollten die zuerst abgearbeitet werden.

Schließlich wird dem Finanzreferat eine Liste der Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten, Überweisungsbeträgen und übernommenen Aufgaben7 übergeben. Und wenn man Glück hat, landet bald Geld auf dem Konto.

Schlüssel & Co.

All das Zubehör, das den Wahlausschuss arbeitsfähig gemacht hat, wird wieder an seine Ursprungsorte zurückgebracht. Meist ist dies der AStA, aber auch das Studierendenwerk möchte vermutlich seine Transponder wiederhaben. Für viele Schlüssel gibt es auch eine Kaution zurück, das Ganze lohnt sich also auch finanziell.

Am wichtigsten ist jedoch, dass man auch menschlich wächst.

Gut, oft entwickelt man in den ca. drei Monaten Wahlausschuss lediglich negative Gefühle gegenüber Akteurinnen und Akteuren der Hochschulpolitik.

Die kann man bestimmt auch mal gut gebrauchen.

#ISurvivedWahlausschuss20xx

  1. Die Auszählung startet ja am Donnerstagabend. Wer geschickt ist, zögert das Ende der Auszählung also bis nach 0:00 Uhr raus, um mehr Zeit zu haben. Nicht, dass das jemals ein Problem gewesen wäre…
  2. Wird auf der Sitzung noch ein Sitz ausgelost, empfiehlt es sich, zwei Versionen des Dokuments vorzubereiten…
  3. Die sind hoffentlich noch irgendwo digital auffindbar? Ansonsten happy typing.
  4. Die Kandidierenden schreiben so unleserlich!
  5. Eigentlich ist man ja zu viert, aber hahahahaha!
  6. Per E-Mail wird üblicherweise auch akzeptiert. Die sollte aber von der in der Kandidatur angegebenen E-Mail-Adresse kommen, sonst könnte ja jeder…
  7. Falls der Wahlausschuss beschlossen hat, die Aufwandsentschädigung nach Arbeitszeit aufzuteilen, tun es hier auch Kopien der Stundenzettel.