Studierendenparlament – hszemi.de https://hszemi.de the only difference between screwing around and science is writing it down Sun, 08 Apr 2018 16:03:27 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.9.5 Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen https://hszemi.de/2018/02/die-wahlleiterin-hat-in-geeigneter-form-die-voraussetzungen-fuer-eine-moeglichst-hohe-wahlbeteiligung-zu-schaffen/ https://hszemi.de/2018/02/die-wahlleiterin-hat-in-geeigneter-form-die-voraussetzungen-fuer-eine-moeglichst-hohe-wahlbeteiligung-zu-schaffen/#respond Sun, 11 Feb 2018 17:47:39 +0000 https://hszemi.de/?p=3499 Mehr]]> sagt die Wahlordnung.

Was die Listen denken was es heißt:

  • Die Wahlleiterin muss voll die Wahlwerbung für uns machen, yo!
  • Die Wahlbeteiligung muss möglichst hoch sein, yo!

Was es tatsächlich heißt:

  • Die Wahlleiterin muss dafür sorgen, dass die Wahlberechtigten rechtzeitig von der Wahl erfahren.
  • Die Wahlleiterin muss dafür sorgen, dass möglichst viele Wahlberechtigte abstimmen können.
  • Die Wahlleiterin muss nicht dafür sorgen, dass möglichst viele Wahlberechtigte abstimmen. Die sind alt genug, das selbst für sich zu entscheiden.1

Der erste Punkt lässt sich recht einfach umsetzen: Man schreibt vor der Wahlwoche eine E-Mail an alle Studierenden, in der steht, dass eine Wahl stattfindet und an welchen Orten man dafür abstimmen kann. Fertig! Alle wissen Bescheid. Ziel erfüllt.

Gut, falls Studierenden auffällt, dass sie gerade im Ausland sind und Briefwahl hätten beantragen wollen, ist das vielleicht zu spät. Aber dafür sind streng genommen auch andere verantwortlich:

(5) Die Organe der Studierendenschaft werden aufgefordert, über die Publikationsorgane die Wahlberechtigten, die sich im Urlaubssemester befindenden, über Ort und Zeit der Wahl sowie das zu wählende Organ zu benachrichtigen und auf die Berechtigung zur Briefwahl hinzuweisen.

Nun zum komplizierteren Teil dieser Aufgabe: Möglichst viele Wahlberechtigte sollen abstimmen können. Das heißt: Möglichst viele Wahllokale an möglichst vielen Orten, die möglichst lange geöffnet sind.

Problem: So ein Wahllokal kostet Geld. Da jedes Wahllokal mit mindestens drei Wahlhelfenden besetzt wird, die pro Stunde üblicherweise 8,30 € erhalten, kostet jede Stunde Wahllokal in etwa 25 €, plus nochmal 25-50 € für Urnentransport, Aufbau und Abbau. Geld wiederum möchte man sparen, als Behörde sowieso. Die Wahlen werden zudem gemeinsam mit der Universitätsverwaltung durchgeführt, und die Hochschule ist wie man hört chronisch klamm. Bei der Platzierung von Wahllokalen und der Festlegung der Öffnungszeiten muss daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis akzeptabel sein, also das Verhältnis abgegebener Stimmen zum finanziellen Aufwand.

Man kann im Voraus nicht wissen, wie viele Stimmen in einem bestimmten Wahllokal abgegeben werden. Daher versucht man, Trends aus dem Vorjahr abzuleiten.

Eigentlich wollte ich mich an dieser Stelle darüber beschweren, dass die Öffnungszeiten der Wahllokale in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind2. Daher habe ich die noch auffindbaren Urnenpläne der letzten Wahlen in eine Tabellenkalkulation geworfen und analysiert. Der untersuchte Zeitraum erstreckt sich dabei von 2011 bis 2018.

Summiert man die Urnenöffnungszeiten jeder Wahl auf und erstellt daraus ein Säulendiagramm, sieht das Ganze ungefähr folgendermaßen aus:

*Die Zahl für 2011 stellt eine obere Grenze dar. Tendenziell sind es noch weniger.3

Es gibt zwei Sprünge nach oben: Von 2011 auf 2012 und von 2013 auf 2014.

2011 gab es noch eine seltsame a-b-c-Nummerierung sowie eine Wanderurne, die vier Standorte abgeklappert hat. Im Jahr 2012 wurde dann im Großen und Ganzen die Urnenplanstruktur eingeführt, wie wir sie heute kennen.

2014 kamen experimentell zwei weitere (Wander-)Urnen hinzu. Die Standorte „Poppelsdorfer Schloss“ und „ZEI“ wurden danach schnell wieder entfernt, aber die Standorte „Anatomie“ und „Physik“ tauchen auch heute noch im Plan auf.

Seit 2014 geht es dann tatsächlich langsam abwärts. Wir sind aktuell aber immer noch über dem Niveau von 2013. Das hätte ich nicht erwartet.

Es stellt sich die Anschlussfrage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Summe der Wahllokalöffnungszeiten und der Wahlbeteiligung? Tragen wir die Wahlbeteiligungen doch einmal auf einer zweiten dritten Achse in die Grafik ein.

Aha.

Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht – aber ich erkenne da keine offensichtliche Korrelation.

Bonusrunde

Was heißt das eigentlich, „Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung“? Die höchstmögliche Wahbeteiligung beträgt 100 % (im Rahmen der Messgenauigkeit). Ginge das überhaupt, also rein rechnerisch?

Nehmen wir an, alle 37.583 Wahlberechtigten 2018 wollten ihre Stimme abgeben. Dafür stehen ihnen 705 Stunden geöffnete Wahllokale zur Verfügung. Nehmen wir außerdem an, dass sich diese Wahlberechtigten gleichmäßig über alle Wahllokale und Öffnungszeiten verteilen (Höchst unwahrscheinlich! Das Wahlvolk kommt eher so schubweise nach Vorlesungsende zur Urne.).
Somit bleiben für jede wahlberechtigte Person rund eine Minute und zwölf Sekunden Zeit. Das klingt doch machbar!

Mal abgesehen davon, dass die üblicherweise gedruckten 8.000 Stimmzettel nicht einmal für den ersten Tag reichen würden…

Datensatz herunterladen

  1. Ja, auch mit 17 ist man da alt genug zu.
  2. „Aber Sven, hast du nicht an den Urnenplänen der vergangenen sechs Jahre mitgearbeitet?“ – „Oh, schau, ein dreiköpfiger Affe!“
  3. 2011 wurde im Urnenplan das Wahlbüro mit 11/11/11/9 Stunden pro Tag aufgeführt, in den übrigen Jahren wurde es jedoch mit 0 Stunden einberechnet, da es kein reguläres Wahllokal darstellt. Außerdem sind laut Anmerkungen Urne 9 und 11b identisch, was deren Öffnungszeiten aber irgendwie nicht hergeben. Sie wurden im Diagramm separat gezählt, Stunden wurden also ggf. doppelt berücksichtigt.
]]>
https://hszemi.de/2018/02/die-wahlleiterin-hat-in-geeigneter-form-die-voraussetzungen-fuer-eine-moeglichst-hohe-wahlbeteiligung-zu-schaffen/feed/ 0
Wie man zur Wahl zugelassen wird https://hszemi.de/2018/02/wie-man-zur-wahl-zugelassen-wird/ https://hszemi.de/2018/02/wie-man-zur-wahl-zugelassen-wird/#respond Sun, 04 Feb 2018 20:13:23 +0000 https://hszemi.de/?p=3479 Mehr]]> Hallo Kids! Heute stelle ich euch zwei Varianten vor, wie ihr zur Studierendenparlamentswahl zugelassen werdet.

Variante A

Bewerbt euch korrekt.

Fertig! Das war’s. Ist aber zugegebenermaßen sehr langweilig. Variante B verheißt da etwas mehr Aufregung, und bietet euch am Schluss noch einen großen Bonus.

Variante B

(Disclaimer: Macht das nicht.)

Schritt 0: Wählt ausschließlich unerfahrene Mitglieder in den Wahlausschuss. Mit Profis mach alles nur halb so viel Spaß!

Schritt 1: Scheitert an irgend einem unwichtigen1 Aspekt eurer Bewerbung, bei dem sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nichts geändert hat. So werdet ihr von den Wahlberechtigten als innovativ wahrgenommen, da ihr offensichtlich willens seid, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen.

Nun habt ihr einen Grund, um eure Zulassung zu bangen. Somit seid ihr motiviert, die Wahlausschussmitglieder zu überzeugen, bei der Zulassung in eurem Sinne zu entscheiden. Dritte mögen euch dafür zwar „offensichtlich dumm wie Brot“ o. Ä. nennen, aber ihr wisst, dass das nicht stimmt. Ihr habt euch ja aktiv für Variante B entschieden – for fun and profit.

Schritt 2: Ruft Wahlausschussmitglieder an und teilt ihnen mit, dass sie verklagt würden, sollte eure Liste nicht zugelassen werden. Tut dies am besten spät abends, damit die angerufenen Wahlausschussmitglieder schlecht schlafen. Denn unausgeschlafene Wahlausschussmitglieder entscheiden tendenziell eher in eurem Sinne als ausgeschlafene!

Schritt 3: Besorgt euch von der Hochschulverwaltung deren Korrespondenz mit dem Wahlausschuss.

Schritt 4: Lasst auf einer Wahlausschusssitzung die Öffentlichkeit ausschließen. Darum könnt ihr den Wahlausschuss einfach bitten, zum Beispiel unter Verweis auf „neue Erkenntnisse“ die sich ergeben hätten oder irgend einen anderen Unsinn. Wahrscheinlich wird der Wahlausschuss euch den Gefallen tun. Durch dem Ausschluss der Öffentlichkeit ergeben sich für euch zwei Vorteile:

  1. Weniger Zeuginnen und Zeugen
  2. Die Anwesenden müssen über die Beratungen Stillschweigen bewahren

Bonuspunkte bekommt ihr, wenn auch keine Person mehr im Raum ist, die nicht an Regelungen irgendwelcher Ordnungen der Studierendenschaft gebunden ist.

Schritt 5: Fragt, ob Personen mit juristischen Kenntnissen anwesend sind. Die würden den Schwall an juristischen Behauptungen, den ihr im nächsten Schritt von euch geben werdet, womöglich noch mit Fachwissen abwürgen. Bonuspunkte gibt es hier, wenn kein Ältestenratsmitglied im Raum ist, das Rechtswissenschaft studiert und bereits Wahlausschussmitglied war.

Schritt 6: Erklärt dem Wahlausschuss wortreich, dass nicht ihr es seid, die ein Problem haben, sondern der Wahlausschuss, wenn er euch nicht zulässt. Euer Dachverband hat euch bereits erlaubt, zu klagen, und bei einer Klage würdet ihr in jedem Fall gewinnen. Das würde dann sehr teuer für die Wahlausschussmitglieder. Besteht darauf, dass allein Meinungen relevant sind, die für die Zulassung sprechen, und alle anderen ignoriert werden müssen.

Schritt 7: Macht Nebenkriegsschauplätze auf. Werft zum Beispiel der Wahlleitung vor, dem Wahlausschuss Informationen vorenthalten zu haben. Besteht darauf, dass die erste Einschätzung der Hochschulleitung zu euren Gunsten maßgeblich sei, auch wenn die längst relativiert wurde. Auf den Wahrheitsgehalt kommt es dabei nicht unbedingt an, wichtig ist eine aggressive Grundhaltung.

Schritt 8: Verhindert, dass die Wahlausschussmitglieder erfahren, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ihnen aus eurer Nichtzulassung persönliche Nachteile entstehen (ToDo).

Schritt 9: Lasst den Wahlausschuss über eure Angelegenheit abstimmen.

Wider Erwarten findet sich keine Mehrheit für euer Anliegen! Dabei habt ihr doch alles getan. Wer konnte ahnen, dass unfreundlich behandelte Wahlausschussmitglieder tendenziell keine Lust haben, nett zu euch zu sein, wenn sie sich auch dagegen entscheiden können?

Schritt 10: Macht ein paar Social-Media-Posts, in denen ihr euch beschwert, dass alle gemein zu euch sind. Auf Kritik antwortet ihr mit Derailing. Beispiel:

Vorwurf: „Lol, ihr seid zu dumm euch richtig zu bewerben!“
Antwort: „Nicht wahr! Wir haben unsere Unterlagen vor Fristende eingereicht!!!“

Schritt 11: Die AStA-Vorsitzende beanstandet netterweise die Entscheidung des Wahlausschusses als mutmaßlich rechtswidrig, der Ältestenrat gibt ihr auch noch Recht und die Hochschulleitung als Rechtsaufsicht spricht ausnahmsweise ein Machtwort.

Glück gehabt! Ihr habt alles war ihr wolltet (Zulassung etc.) und könnt in den Wahlkampf starten, in dem ihr alle außer euch selbst als unfähig darstellt. Zuletzt kommt ihr in den Genuss eines Riesenvorteils, den euch Variante B gegenüber Variante A bietet:

Schlechtes Wahlergebnis? Schuld daran seid nicht ihr oder euer missglückter Wahlkampf, sondern dass alle anderen euch sabotiert haben!

By Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Unwichtig im Sinne von: Durch die Wahlordnung vorgeschrieben, aber offensichtlich™ nicht allzu wichtig.
]]>
https://hszemi.de/2018/02/wie-man-zur-wahl-zugelassen-wird/feed/ 0
DkW | Kapitel 12: Der Abschluss https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-12-der-abschluss/ https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-12-der-abschluss/#respond Mon, 22 Jan 2018 00:16:40 +0000 https://hszemi.de/?p=3460 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Die Auszählung ist abgeschlossen und man fällt nachts um halb vier erschöpft ins Bett. Am nächsten Tag ist allerdings noch ein bisschen was zu tun: Das Ergebnis der Auszählung will in ein vorläufiges amtliches Endergebnis umgewandelt und vom Wahlausschuss per Beschluss festgestellt werden.

Dabei steht man ein klein wenig unter Zeitdruck:

(4) Spätestens eine Woche nach Wahl der SP-Mitglieder tritt das neue SP zusammen.
§ 6 SdS

Und:

(1) Das neu gewählte Studierendenparlament (SP) wird zu seiner ersten Sitzung von der Wahlleiterin einberufen. Die Einberufung erfolgt an dem Tag, an dem die Stimmauszählung beendet wird. Abweichend von § 10 Abs. 1 beträgt die Ladungsfrist 5 Kalendertage, wenn der Termin zuvor in der Bekanntmachung der Wahlbewerbungen gemäß § 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament angekündigt wurde.
§ 1 GOSP

Hat man also (wie üblich) den Mittwoch nach der Wahlwoche als Termin für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Studierendenparlaments angekündigt, so muss die Einladung bereits am Tag nach der Auszählung (Freitag) raus1. Eine etwas unglückliche Regelung: Was ist, wenn die Auszählung mal ein paar Tage länger dauert? Den Termin einfach eine Woche nach hinten verschieben geht laut Satzung offenbar nicht. Da die Einladung an die gewählten SP-Mitglieder gesendet wird, benötigt man auch bereits am Freitag ein vom Wahlausschuss festgestelltes vorläufiges amtliches Endergebnis, in dem steht, wer eigentlich gewählt ist. Also hopp hopp, es gilt, keine Zeit zu verlieren!

Einschub: Sicherlich kann man sich über diverse Formulierungen in Satzung und Geschäftsordnung sowie über die generelle Gültigkeit der Geschäftsordnung für das neue SP streiten. Welchen Zeitpunkt beispielsweise bezeichnet die „Wahl der SP-Mitglieder“ – sind sie gewählt, wenn das letzte Wahllokal geschlossen hat, oder erst wenn ein Endergebnis feststeht? Sofern alle notwendigen Schritte am Freitag vollzogen werden, muss man sich darüber jedoch keine Gedanken machen.

Wo waren wir? Ach ja: Eile. Als Ergebnis der Auszählung haben wir einen Haufen Zahlen. Zunächst wird geprüft, ob ein Sitz zwischen zwei Listen gelost werden muss. Falls dies der Fall ist, wird das auf der Wahlausschusssitzung vor Feststellung des Endergebnisses erledigt. Die Ergebnisse möchten außerdem in ein ansprechendes Layout verpackt werden. Wie so oft bietet es sich an, das vorläufige amtliche Endergebnis des Vorjahres anzupassen. Obacht: Die Vorjahresergebnisse müssen gegebenenfalls noch mit Änderungen aus dem Wahlprüfungsverfahren des Vorjahres aktualisiert werden. Ob das der Fall ist, erfährt man aus den Protokollen der Studierendenparlamentssitzungen.

Ist das Dokument fertig, kann es auf einer Wahlausschusssitzung beschlossen werden2. Drei Exemplare werden von den Wahlausschussmitgliedern unterschrieben und dem AStA-Vorsitz, dem Ältestenrat und dem neuen Präsidium des Studierendenparlaments zugeleitet (§ 24 Abs. 2 WOSP). Das Ergebnis wird außerdem auf der Wahlen-Webseite als PDF-Dokument veröffentlicht und in einer Auflage von ca. 1000 Stück gedruckt und durch den AStA verteilt.

Aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis erfahren die gewählten neuen SP-Mitglieder möglicherweise auch erstmals, dass sie gewählt sind. Wenn sie schnell sind. Denn direkt im Anschluss an die Sitzung sollte die Wahlleitung die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments verschicken. Die Tagesordnung war üblicherweise bereits Teil der Wahlzeitung und kann 1:1 wiederverwendet werden.

Neben den üblichen Verdächtigen (AStA-Vorsitz, IT-Referat, Ältestenrat) wird die Einladung natürlich auch an die frisch gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder versendet. Die E-Mail-Adressen dieser Menschen entnimmt der Wahlausschuss den Kandidaturen3. Beim Versand der E-Mail ist darauf zu achten, die E-Mail-Adressen der Mitglieder und stv. Mitglieder im BCC zu halten, sonst könnt ihr euch direkt auf Beschwerden gefasst machen.

Beim Versand wird sich der E-Mail-Server der Universität ggf. über nicht existente E-Mail-Konten beschweren. Hier handelt es sich meist um Tippfehler oder sonstige Übertragungsfehler4. Falls der Fehler sich nicht beheben lässt, nimmt man telefonisch Kontakt auf. Falls auch per Telefon niemand erreichbar ist, kann man immer noch davon ausgehen, dass der Termin aus der Wahlzeitung bekannt ist, und die fehlerhaften E-Mail-Adressen herausnehmen. Gleiches gilt für die unvermeidbaren Bounce-Nachrichten anderer Mailserver nach dem Versand: Fehlersuche, Telefonistinnendasein und Nachversand sind angesagt.

Die konstituierende Sitzung

Für Durchführung einer SP-Sitzung wird Tontechnik benötigt. Diese funktioniert „noch gerade so“ und lagert im Referat für Hochschulpolitik des AStA. Das Geschäftszimmer hilft wie immer gerne weiter. Mit dem Aufbau der Technik sollte etwa eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn begonnen werden.

Bis zur Wahl einer 1. Sprecherin leitet die Wahlleiterin die Sitzung. Da man als Präsidium aber üblicherweise zu dritt ist5, empfiehlt es sich, zwei weitere Wahlausschussmitglieder daneben zu setzen, die die beispielsweise die Redeliste führen bis die 2. Sprecherin gewählt ist und Protokoll schreiben bis eine Protokollantin gewählt wurde. Es gibt übrigens das hartnäckige Gerücht, dass das Protokoll andernfalls vom ältesten SP-Mitglied geführt werden müsste, aber hierfür gibt es keinen textuellen Beleg in den einschlägigen Rechtsvorschriften. Mit der Übernahme der Protokollierung ist euch der ewige Dank des neu gewählten Studierendenparlamentes sicher.

Die Sitzung wird von der Wahlleiterin eröffnet („Hi.“). Dann wird durch Aufruf der gewählten Personen die Anwesenheit festgestellt und abgeprüft, wer das Mandat annimmt. Das Mandat kann nur persönlich6 abgelehnt werden, Zwischenrufe à la „Der tritt zurück!“ zählen nicht. Verzichtet jemand auf das Mandat, rückt direkt die nächste Person nach.

Sind hinreichend gewählte Mitglieder anwesend, ist die Sitzung beschlussfähig, und es geht weiter in der Tagesordnung.

Die konstituierende Sitzung ist auch die perfekte Gelegenheit, den Bericht über die Wahl gemäß § 20 WOSP vorzustellen. Der sollte also bis dahin fertig sein. Inhaltlich kann man sich dabei am Bericht des Vorjahres orientieren. (Warum dieses Protokoll verlangt wird? Keine Ahnung.)

Ist das neue Präsidium gewählt, so ist die Wahl erst einmal abgeschlossen. Fertig! Also fast.

Geld

Das Finanzreferat des AStA erhält für den Auszählabend die Liste der Auszählhilfen, Ältestenrats- und Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten und Überweisungsbeträgen. Enthält diese Liste auch noch die Uhrzeit, bis zu der jede Person eingesetzt war, freut sich das Finanzreferat ganz besonders, da der Überweisungsbetrag dadurch nachvollziehbar wird.

Die Wahlhelfenden werden übrigens durch die Universität bezahlt, welche dem AStA über den halben Betrag eine Rechnung stellt. Diese Rechnung wird üblicherweise auch durch die Wahlleitung geprüft und gegengezeichnet.

Das führt oft dazu, dass zwei Überweisungen auf dem Konto landen: Eine von der Uni für den Einsatz als Wahlhilfe, und eine vom AStA für den Einsatz als Auszählhilfe.

Sind sonst noch offene Rechnungen ausstehend? Dann sollten die zuerst abgearbeitet werden.

Schließlich wird dem Finanzreferat eine Liste der Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten, Überweisungsbeträgen und übernommenen Aufgaben7 übergeben. Und wenn man Glück hat, landet bald Geld auf dem Konto.

Schlüssel & Co.

All das Zubehör, das den Wahlausschuss arbeitsfähig gemacht hat, wird wieder an seine Ursprungsorte zurückgebracht. Meist ist dies der AStA, aber auch das Studierendenwerk möchte vermutlich seine Transponder wiederhaben. Für viele Schlüssel gibt es auch eine Kaution zurück, das Ganze lohnt sich also auch finanziell.

Am wichtigsten ist jedoch, dass man auch menschlich wächst.

Gut, oft entwickelt man in den ca. drei Monaten Wahlausschuss lediglich negative Gefühle gegenüber Akteurinnen und Akteuren der Hochschulpolitik.

Die kann man bestimmt auch mal gut gebrauchen.

#ISurvivedWahlausschuss20xx

  1. Die Auszählung startet ja am Donnerstagabend. Wer geschickt ist, zögert das Ende der Auszählung also bis nach 0:00 Uhr raus, um mehr Zeit zu haben. Nicht, dass das jemals ein Problem gewesen wäre…
  2. Wird auf der Sitzung noch ein Sitz ausgelost, empfiehlt es sich, zwei Versionen des Dokuments vorzubereiten…
  3. Die sind hoffentlich noch irgendwo digital auffindbar? Ansonsten happy typing.
  4. Die Kandidierenden schreiben so unleserlich!
  5. Eigentlich ist man ja zu viert, aber hahahahaha!
  6. Per E-Mail wird üblicherweise auch akzeptiert. Die sollte aber von der in der Kandidatur angegebenen E-Mail-Adresse kommen, sonst könnte ja jeder…
  7. Falls der Wahlausschuss beschlossen hat, die Aufwandsentschädigung nach Arbeitszeit aufzuteilen, tun es hier auch Kopien der Stundenzettel.
]]>
https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-12-der-abschluss/feed/ 0
DkW | Kapitel 11: Die Auszählung https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-11-die-auszaehlung/ https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-11-die-auszaehlung/#respond Sun, 21 Jan 2018 21:31:04 +0000 https://hszemi.de/?p=3436 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Die Wahlauszählung ist eine nichtdeterministische Funktion, die eine Menge versiegelter Urnen in die Zahlen für ein vorläufiges1 amtliches Endergebnis überführt.

Warum nichtdeterministisch? Nun, die Auszählung wird von Menschen durchgeführt, und Menschen machen Fehler. Bei der Auszählung ist es wichtig, diese Fehler zu entdecken und zu korrigieren.

Zum Glück gibt es die elektronische Datenverarbeitung, die einen Großteil der Fehlersuche übernehmen kann. Anschaulich erklärt:

Angenommen, für eine Menge an Urnen gebe es genau ein korrektes Ergebnis2. Dann existieren neben diesem korrekten Ergebnis viele weitere inkorrekte mögliche Ergebnisse. Von diesen sind einige wahrscheinlicher als andere. Dass sich Auszählhilfen mal um eine Stimme verzählen ist zum Beispiel wahrscheinlicher, als dass alle Stimmen einer Urne aus Versehen als Enthaltung gewertet werden.

Das Ganze kann man sich grob als Wahrscheinlichkeitsverteilung vorstellen:

Sieh doch nur Mutti, eine Schlange die einen Elefanten gefressen hat!

Bei den vorstellbaren inkorrekten Ergebnissen sind nun viele dabei, bei denen die Zahlen hinten und vorne nicht passen. Fehler beim Zählen, beim Hören oder beim Zahlen abtippen führen gern zu falschen Listen- oder Gesamtsummen. Die kann ein spezielles Computerprogramm („Auszählsoftware“) erkennen und dann Alarm schlagen. Damit sind die meisten inkorrekten Ergebnisse schon einmal verhindert, und es verbleiben nur Ergebnisse, die in sich konsistent sind.

Ein Zaubertrick: Der Elefant ist verschwunden! Und mit ihm die meisten falschen Ergebnisse.

Die Auszählsoftware kann ein konsistentes inkorrektes Ergebnis leider nicht vom korrekten Ergebnis unterscheiden. Deshalb muss die Wahrscheinlichkeit für ein falsches Ergebnis so weit wie möglich nach unten gedrückt werden.

Abbildung ähnlich.

Wie? Durch ganz langweilige organisatorische Maßnahmen während der Auszählung.

Eine Auszählung organisieren

Man nehme:

  • Verpflegung für die Auszählhilfen und den Wahlausschuss
  • Auszähltische3
  • In Auszählteams eingeteilte Auszählhilfen, ca. ein Team pro Tisch, eine Tischleitung4 pro Team
  • Zwei Auszählcomputer, mit Auszählsoftware bestückt
  • Viele instruierte Wahlausschussmitglieder
  • Werkzeug (zum Öffnen der Urnen und zu ihrer Reinigung, Taschenrechner, Stifte, Schmierpapier)
  • Mit Stimmzetteln gefüllte Urnen, idealerweise von dieser Wahl
  • Auszählbögen5
  • Optional: Irgendwas zur Bekanntgabe vorläufiger Auszählergebnisse

Zunächst sollte man die Auszählhilfen an die Verpflegung lassen. Oft kommen sie direkt von ihrem Einsatz an der Urne, und hungrig zählt es sich schlecht.

Hernach geht es an die Öffnung und Zählung der Urnen. Die Auszählteams sitzen an ihren Tischen und bekommen von Wahlausschussmitgliedern nach und nach Urnen gebracht, geöffnet und geleert. Die Öffnung wird natürlich im Urnenbuch notiert und unterschrieben.

Der Stimmzettelhaufen wird zunächst grob nach Listen sortiert. Stimmzettel, die nicht standardkonform sind (z.B. mehrere Markierungen, ungültige Stimmen oder Enthaltungen) landen auf einem extra Stapel.

Dann werden die Listenstapel nach Kandidierenden sortiert. Währenddessen gehen zwei Wahlausschussmitglieder den Sonderstapel durch und entscheiden für jeden Stimmzettel im Stapel, ob es sich um eine Enthaltung, eine ungültige Stimme oder eine gültige Stimme (und für wen/welche Liste) handelt. Sind die beiden Wahlausschussmitglieder sich uneinig, darf der gesamte Wahlausschuss abstimmen und entscheiden. Die Entscheidung wird auf der Rückseite des Stimmzettels vermerkt und von beiden unterschrieben, dann werden die Stimmzettel des Sonderstapels in die übrigen Zettel einsortiert.

Erst jetzt wird überhaupt angefangen, etwas zu zählen.

Gezählt werden zunächst die Gesamtstimmzahlen für die Listen, dann die Stimmen für die Kandidaturen, die Listenstimmen, die Enthaltungen und die ungültigen Stimmen. Bevor etwas im Auszählbogen eingetragen wird, muss es zweimal von verschiedenen Personen gezählt werden (mit dem selben Ergebnis natürlich). Die Gesamtstimmzahl wird dann mit einem Taschenrechner aufsummiert (auch das doppelt prüfen!) und eingetragen. Man könnte auch die Gesamtzahl zählen lassen, aber das dauert erfahrungsgemäß sehr lange und ist sehr fehleranfällig.

Die ausgezählten Stimmzettel werden zu einem handlichen Paket gepackt und zu den Auszählrechnern gebracht, wo das Ergebnis von einem Wahlausschussmitglied und einer weiteren Auszählhilfe vom Auszählbogen in die Auszählsoftware übertragen wird. Stellt die Auszählsoftware hier einen Fehler fest, lässt der sich entweder direkt beheben, oder das Paket geht zur erneuten Auszählung zurück an einen anderen Tisch. Wichtig: Korrekturen des Auszählbogens erfolgen nur in Verbindung mit erneutem Nachzählen!

Nun steht oben etwas von zwei Auszählcomputern. Das hat einen Grund: Bislang haben wir noch nichts gegen falsche,  aber konsistente Ergebnisse unternommen.

Wie entstehen falsche konsistente Ergebnisse?

Wenn wir wissen, was schief gehen kann, können wir im nächsten Schritt überlegen, wie wir diese  Probleme behandeln. In den vergangenen Jahren sind die folgenden Fehler aufgetreten:

Problem: Die Stimmen für eine Kandidatur werden bei der falschen Person eingetragen
Potenziell Auswirkung auf: Platzierung beider Kandidaturen
Bewertung: Sucks to be you.

Problem: Ein Stimmzettel wird übersehen, weil er sich geschickt im Haufen versteckt oder an einem anderen klebt
Potenziell Auswirkung auf: Gesamtstimmzahl, Listenstimmzahl/Enthaltungen/Ungültige, Platzierung der Kandidatur, Sitzverteilung
Bewertung: Unschön bis OMG ALLES IST JETZT ANDERS.

Problem: Ein Kreuz wird übersehen und der Stimmzettel wird deshalb aus versehen als Enthaltung gewertet / nicht als ungültig gewertet / …
Potenziell Auswirkung auf: Listenstimmzahl/Enthaltungen/Ungültige, Platzierung der Kandidatur, Sitzverteilung
Bewertung: Unschön bis OMG ALLES IST JETZT ANDERS.

All dies ist mindestens unschön, führt aber in ungünstigen Fällen zu einer fehlerhaften Besetzung des neuen Studierendenparlaments.

An Wahrscheinlichkeiten schrauben

Die Auszählung wird so organisiert, dass die Stimmzettel jeder Urne zweimal gezählt werden, und zwar von verschiedenen Auszählteams. Diese beiden Ergebnisse werden von verschiedenen Personen an jeweils einem Computer in die Auszählsoftware eingetippt. Als Resultat erhält man zwei voneinander unabhängige Auszählergebnisse auf zwei Computern.

Diese beiden Ergebnisse werden verglichen, und bei Unstimmigkeiten werden, ggf. auch durch erneute Auszählung, die korrekten Werte ermittelt. Damit es ein Fehler von oben in das Endergebnis schafft, müsste also der selbe Fehler in beiden voneinander unabhängigen Auszählungen vorhanden sein.

Um diese Wahrscheinlichkeit möglichst gering zu halten, ist es besonders wichtig, dass bei der zweiten Auszählung von Stimmzetteln die Sortierung aus dem ersten Lauf genau überprüft wird. Nur so können übersehene Stimmen oder fehlerhafte Zuordnungen entdeckt werden. Daher sollte man den Auszählhilfen besser doppelt und dreifach erklären, dass sie in der zweiten Runde nicht einfach nur nachzählen, sondern neu auszählen müssen.

Wir halten fest: Nachdem ein Stimmzettelpaket in einen Auszählrechner eingetippt wurde, geht es mit neuem Auszählbogen an einen neuen Auszähltisch. Hat der ein Ergebnis festgestellt, so wird dieses im anderen Auszählrechner eingetragen.

Tipp: Nutzt zwei verschiedene Farben für die Auszählbögen, zum Beispiel hellgelb und hellrosa6. Ein Auszählrechner tippt nur hellrosa Bögen ab, der andere nur hellgelbe Bögen. Damit beide immer etwas zu tun haben, bekommet in der ersten Auszählrunde die Hälfte der Urnen hellgelbe Auszählbögen und die andere Hälfte hellrosa Auszählbögen. Für die zweite Auszählrunde wird dann getauscht. So erhält man zwei zeitlich verschränkte, aber inhaltlich unabhängige Auszählungen. Genial!

Sieht einfach aus, oder?

Aufräumen

Nachdem alle Urnen zweimal ausgezählt wurden, benötigt man eigentlich keine Auszählhilfen mehr. Ein (sich freiwillig meldendes) Auszählteam sollte man noch da behalten, falls ein Auszählrechner sich beschwert und eine Nachzählung fordert. Die übrigen Auszählhilfen können derweil schon einmal den Auszählraum soweit möglich aufräumen und danach nach Hause gehen. Hier empfiehlt es sich für den Wahlausschuss, die magische Ein-Uhr-Grenze zu beachten, ab der jede Auszählhilfe die länger da bleibt extra kostet.

Stimmen die Ergebnisse in beiden Auszählrechnern endlich überein, so hat man das offizielle Ergebnis der Auszählfunktion. Hoffen wir, dass es das korrekte Ergebnis ist.

Die Stimmzettelpakete werden zuletzt mitsamt ihren Auszählbögen und Urnenbüchern im Wahlschrank im AStA eingelagert und der Schrank versiegelt.

Anhang

Merkblatt zur Auszählung, zur Auslage auf den Auszähltischen
Merkblatt zur erneuten Auszählung, zur Auslage auf den Auszähltischen

  1. Warum „vorläufig“? Erstens hieß das schon immer so, und zweitens könnte man behaupten, dass das endgültige amtliche Endergebnis erst nach ggf. erfolgten Korrekturen nach der Wahlprüfung feststeht.
  2. Da es einen Interpretationsspielraum bezüglich der Ungültigkeit von Stimmzetteln gibt, existieren unter Umständen mehrere rechtlich zulässige korrekte Ergebnisse.
  3. Ein „Auszähltisch“ kann auch aus mehreren zusammengestellten Tischen bestehen
  4. Chefin des Auszählteams, leitet dessen Arbeit. Kleine Teams! Voll agil!
  5. Ein Auszählbogen ist in der Regel ein Stimmzettel, bei dem die Ankreuzfelder durch Felder für die Eintragung von Stimmzahlen ersetzt wurden. Außerdem enthält er weitere Felder (Listengesamtstimmzahlen, Ungültig/Enthaltung, Urnennummer+Name, Unterschriftsfeld
  6. Haben wir schon immer so gemacht.
]]>
https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-11-die-auszaehlung/feed/ 0
DkW | Kapitel 10: Die Wahlwoche https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-10-die-wahlwoche/ https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-10-die-wahlwoche/#respond Sun, 14 Jan 2018 19:10:49 +0000 https://hszemi.de/?p=3406 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Es ist soweit. Die Wahlwoche startet.

via GIPHY

Im Folgenden wird der Standardablauf beschrieben, Abweichungen vom Standard sind in den Flight Rules am Ende beschrieben.

Die Wahltage

Die ersten dreieinhalb der vier Wahltage laufen stets nach dem selben Muster ab.

Morgen (7-10 Uhr)

Die Wahlleitungen von SP- und Gremienwahlen sowie weitere Wahlausschussmitglieder sind als erste im Wahlbüro, wo sich alle Urnenpaare samt Materialboxen befinden. Am ersten Tag ist es nicht schlecht, bereits um 7 Uhr da zu sein, an den restlichen Tagen dürfte auch 7:45 Uhr reichen.

Wahlhelfende treffen ein, werden in der großen Tabelle die an der Wand hängt abgehakt und erhalten ihren Stundenzettel falls sie ihren ersten Einsatz haben. Dann werden sie zu den Urnen1 geschickt und aufgefordert, anhand einer Checkliste zu kontrollieren, dass alles was sie benötigen vorhanden ist. Hier gilt das Vieraugenprinzip, das heißt mindestens zwei der drei Wahlhelfenden müssen die Vollständigkeit kontrolliert haben. Fehlen Dinge, so kümmert sich der Wahlausschuss darum, das zu beheben.

Sobald alle drei Wahlhelfenden bei ihren Urnen stehen und das Material vollständig ist, werden ihnen die Urnen offiziell übergeben. Dies geschieht durch einen Eintrag im Urnenbuch, den das übergebende Wahlausschussmitglied sowie die anwesenden Wahlhelfenden (mindestens zwei) unterschreiben. Dann können die Wahlhelfenden mit ihren Urnen und dem Material auf den Weg zu ihrem Wahllokal geschickt werden. Hier werden zwei Fälle unterschieden:

  • Zu fußläufig erreichbaren Wahllokalen begeben sich die Wahlhelfenden mit Urnen und Material zu Fuß. Bei Bedarf kann ein Springer2 mit dem Transport helfen.
  • Zu den übrigen Wahllokalen werden die Wahlhelfenden mit ihren Urnen gefahren. Dies übernehmen üblicherweise zwei Personen des Universitätsfahrdienstes und zwei oder mehr vom Wahlausschuss eingestellte Personen mit vom Wahlausschuss angemieteten Kleintransportern (Studibus oder Neunsitzer). Die Planung der Fahrten und die Aufteilung auf das Fahrpersonal sollte vor der Wahlwoche bereits stehen, muss aber bei akuten Problemen ggf. angepasst werden. Auch hier können Springer beim beladen der Autos helfen.

Es gibt auch eine Mischform: Die verzögerte Übergabe. Dabei werden die Urnen kontrolliert, aber noch nicht durch Eintrag im Urnenbuch übergeben. Die Urnen und ihr Material werden stattdessen in einen Transporter geladen. Ein Wahlausschussmitglied fährt im Transporter mit, die Wahlhelfenden begeben sich zu Fuß oder mit dem ÖPNV zu ihrem Wahllokal. Dort schließlich wird die formale Übergabe durch den Eintrag im Urnenbuch mit dem Wahlausschussmitglied vollzogen. Das Wahlausschussmitglied kehrt dann mit dem Transporter zum Wahlbüro zurück.

Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Kapazität eines Transporters mit lediglich 3 Sitzen kann gut ausgenutzt werden.

Mittag (10-14 Uhr)

Zwei, drei Urnen müssen noch in Mensen ausgefahren werden, aber ansonsten ist es relativ ruhig. Außerdem kommen Wahlhelfende an, deren Schicht später beginnt. Sie erhalten falls nötig ihre Stundenzettel, werden in der großen Tabelle abgehakt und zu ihrem Wahllokal geschickt.

Wahrscheinlich treffen nun auch erste Studierende mit Elektionsstörungen ein. Wie mit ihnen zu verfahren ist, steht in den Flight Rules. Wichtig: Die Urne im Wahlbüro ist auch die Briefwahlurne. Wer im Wahlbüro wählt, muss die Stimmzettel entsprechend den Vorgaben für die Briefwahl einkuvertieren, damit die Briefwahlstimmzettel nicht von den anderen Stimmzetteln unterscheidbar sind.

Apropos Mensen: Mittagessen nicht vergessen!

Nachmittag und früher Abend (14-19 Uhr)

Weitere Wahlhelfende die zu ihrem Wahllokal wollen, weitere Elektionsstörungen.

Inzwischen schließen die ersten Urnen wieder, werden von den Transportern eingesammelt und zurückgebracht. Tipp: Die Transporter rechtzeitig losschicken, sonst rufen die Wahlhelfenden an und beschweren sich.

Ankommende Urnen werden jeweils von einem Wahlausschussmitglied in Empfang genommen und kontrolliert:

  • Kontrolle der Siegel
  • Kontrolle der Eintragungen im Urnenbuch
  • Frage nach besonderen Vorkommnissen und Hinweisen, die für den nächsten Tag wichtig sind

Nach Abschluss der Kontrolle wird die Urne durch einen Eintrag im Urnenbuch wieder durch ein Wahlausschussmitglied von den Wahlhelfenden übernommen, es unterschreiben das Wahlausschussmitglied sowie die anwesenden Wahlhelfenden (mindestens 2). Die Wahlhelfenden erhalten auf ihrem Stundenzettel die Endzeit eingetragen und können nach Hause gehen3.

Die „vorläufige Übergabe“ funktioniert umgekehrt übrigens auch bei der Abholung als „vorläufige Übernahme“. Hier werden die Urnen in den Transporter geladen und von einem Wahlausschussmitglied durch Eintrag im Urnenbuch übernommen. Die eigentliche Kontrolle des Urnenbuchs erfolgt jedoch erst gemeinsam im Wahlbüro, wenn alle zurückgekehrt sind.

Bei Gelegenheit wird das Material wieder aufgefüllt. Jetzt hat man dafür Zeit, am nächsten Morgen hingegen eher nicht. Es empfiehlt sich, zentral zu notieren, welche Urnen bereits aufgefüllt welche Urnen ihr Material bereits wieder aufgefüllt bekommen haben.

Abend (19-21 Uhr)

Zwischen 18 und 20 Uhr ist normalerweise eine große Lücke, in der keine Urnen schließen. Wenn alle 18-Uhr-Urnen abgefertigt sind, passiert daher üblicherweise für eine Weile sehr wenig. Die perfekte Gelegenheit, Urnenmaterial aufzufüllen oder eine kurze Wahlausschussitzung einzuschieben. Natürlich kann man die Wahlausschusssitzung auch früher abhalten, zum Beispiel Mittags. Eine Sitzung pro Tag hat sich jedoch als nicht verkehrt herausgestellt.

Die Zahl der ausgegebenen Stimmzettel sollte aus den Urnenbüchern abgelesen und zentral gesammelt werden. Sie werden für die Mitteilungen über die Wahlbeteiligung nach § 24 Abs. 4 WOSP benötigt. Außerdem müssen Stimmzettel nachbestellt werden, falls absehbar ist, dass die vorhandene Menge nicht ausreichend ist4.

Nach 20 Uhr werden die letzten Urnen im Empfang genommen, kontrolliert und ihr Material wieder aufgefüllt. Zum Abschluss des Tages wird verifiziert, dass alle Urnen ihr Material wieder aufgefüllt bekommen haben und alles für den nächsten Morgen bereit steht.

Zuletzt wird noch die Mitteilung über die Wahlbeteiligung veröffentlicht, und dann ab ins Bett.

Der vierte Wahltag

Auf den vierten Wahltag folgt der Auszählabend. Daher gibt es an diesem Tag zwei fundamentale Unterschiede.

Alle Urnen schließen spätestens um 18 Uhr5. Es gibt also ca. 4 Urnen mehr, die um 18 Uhr abgeholt werden müssen. Das sollte man eingeplant haben, damit die Wahlhelfenden nicht zu lange auf ihren Transporter warten müssen.

Zurückkehrende Urnen werden wie sonst auch kontrolliert. Nach Abschluss der Kontrolle werden die Urnenpärchen getrennt: Die Gremienurnen werden an einen sicheren Ort™ verbracht und bleiben dort bis zur Auszählung der Gremienwahlen am nächsten Tag. Die SP-Urnen werden an einem zentralen gesicherten Ort gesammelt und warten dort auf die Auszählung, die Urnenbücher werden auf der zugehörigen Urne platziert. Die verbleibenden Stimmzettelpakete aus den Urnenboxen werden mit der Nummer der Urne beschriftet und zentral gesammelt (falls mal jemand was nachzählen möchte oder so).

Und dann wird auch schon ausgezählt!

Flight Rules

Flight was?

Flight Rules are the hard-earned body of knowledge recorded in manuals that list, step-by-step, what to do if X occurs, and why. Essentially, they are extremely detailed, scenario-specific standard operating procedures.

Chris Hadfield, An Astronaut’s Guide to Life.

Alle Handlungen sind in Absprache mit der Wahlleitung der Gremienwahlen vorzunehmen!6

Eine Wahlhelferin teilt mit, dass sie sich verspätet

Grundsätzlich muss das Wahllokal mit drei Personen besetzt sein, damit es beim Ausfall einer Person (Klopause) geöffnet bleiben kann.

Falls die Verspätung zu groß ist, wird die Wahlhelferin durch einen Springer ersetzt bis sie eintrifft. Falls die Verspätung geringfügig ist, wird die Urne mit lediglich zwei Wahlhelfenden zum Wahlbüro gesendet, die verspätete Person wird nach ihrem Eintreffen im Wahlbüro nachgeschickt.

Eine Wahlhelferin teilt mit, dass sie nicht kommen kann

Grundsätzlich muss das Wahllokal mit drei Personen besetzt sein, damit es beim Ausfall einer Person (Klopause) geöffnet bleiben kann.

Die Wahlhelferin wird durch einen Springer ersetzt.

Eine Wahlhelferin taucht nicht rechtzeitig zu ihrer Schicht auf

Grundsätzlich muss das Wahllokal mit drei Personen besetzt sein, damit es beim Ausfall einer Person (Klopause) geöffnet bleiben kann.

Die Wahlhelferin wird telefonisch kontaktiert.

Falls sie erreicht wird und sich nur geringfügig verspätet, wird die Urne mit lediglich zwei Wahlhelfenden zum Wahlbüro gesendet, die verspätete Person wird nach ihrem Eintreffen im Wahlbüro nachgeschickt.

Falls sie erreicht wird und angibt, dass sie nicht kommen kann, wird die Wahlhelferin durch einen Springer ersetzt.

Falls sie nicht erreicht wird, wird die Wahlhelferin durch einen Springer ersetzt.

Eine Person ist in der Negativliste mit „Zweitschrift“ (, „Drittschrift“, …) vermerkt, auf ihrem Studierendenausweis ist jedoch nicht der Vermerk „Zweitschrift“ (, „Drittschrift“, …)

Die Vermerke zur Mehrfachausfertigung von Studierendenausweisen in der Negativliste sollen verhindern, dass eine Person die mehrere Ausweise besitzt ihre Stimme damit mehrfach abgeben kann. Oft passieren hier jedoch Verwaltungsfehler, beispielsweise dass ein Ausweis im System als Zweitschrift vermerkt ist, jedoch den Aufdruck „Zweitschrift“ nicht trägt.

Die Person kann nicht im Wahllokal wählen. Sie wird an das Wahlbüro verwiesen. Dort kann sie mit ihrem nicht passenden Ausweis ihre Stimme abgeben, falls dem sonst nichts entgegensteht.

Vor Aushändigung der Stimmzettel muss sie schriftlich versichern, noch nicht an einer anderen Urne gewählt zu haben und auch an keiner anderen Urne mehr wählen zu gehen.

Alle Personen, die im Wahlbüro gewählt haben, werden für die folgenden Tage der Negativliste hinzugefügt und dürfen nicht mehr wählen.

Eine Person hat ihren Studierendenausweis eingeschweißt

Die Integrität eines Studierendenausweises kann nicht geprüft werden, wenn er eingeschweißt ist. Mit eingeschweißtem Ausweis kann daher nicht gewählt werden. Die Person wird aufgefordert, einen uneingeschweißten Ausweis vorzulegen. Sie kann außerdem darauf hingewiesen werden, dass sie im Studentensekretariat einen neuen Ausweis erhalten kann.

Hinweis: Ein neuer Ausweis wird voraussichtlich einen von der Negativliste abweichenden Zweitschriftvermerk erhalten, sodass damit nur noch im Wahlbüro gewählt werden kann.

Eine Person hat ihren Studierendenausweis auseinandergeschnitten

Es kann nicht verifiziert werden, dass Vorder- und Rückseite zum selben Ausweis gehören. Daher kann nicht sichergestellt werden, dass mit diesem Ausweis noch nicht gewählt wurde, da die Rückseite auch von älteren Ausweisen oder von Zweitschriften stammen könnte. Mit auseinandergeschnittenem Ausweis kann daher nicht gewählt werden. Die Person wird aufgefordert, einen intakten Ausweis vorzulegen. Sie kann außerdem darauf hingewiesen werden, dass sie im Studentensekretariat einen neuen Ausweis erhalten kann.

Hinweis: Ein neuer Ausweis wird voraussichtlich einen von der Negativliste abweichenden Zweitschriftvermerk erhalten, sodass damit nur noch im Wahlbüro gewählt werden kann.

Eine Person beschwert sich im Wahllokal

Die Person ist an das Wahlbüro bzw. telefonisch an die Wahlleitung zu verweisen.

Eine Person beschwert sich im Wahlbüro

Abhängig von der Art der Beschwerde kann der Person sofort geholfen werden, oder die Wahlleitung ist zu informieren.

Eine Person kann nicht anhand ihrer Ausweisdokumente identifiziert werden

Wer nicht identifiziert werden kann darf nicht wählen. Die Person ist an das Wahlbüro zu verweisen.

Das Siegel einer Urne wird beim Transport beschädigt

Ein Wahlausschussmitglied verifiziert anhand der intakten Siegel dass die Urne lückenlos geschlossen war, ersetzt/überklebt die beschädigten Siegel und vermerkt die Nachsiegelung im Urnenbuch.

Ein Wahllokal benötigt neue Stimmzettel

Wahllokale melden sich per Handy bei der Wahlleitung, sobald absehbar ist, dass die vorhandenen Stimmzettel bis zur Schließung des Wahllokals nicht reichen werden.

Je nach Entfernung vom Wahlbüro wird ein Springer oder ein Transporter mit einer Nachlieferung losgeschickt. Die Transporter des Wahlausschusses haben stets eine gewisse Menge Stimmzettel in einer Kiste dabei, sodass ein Transporter der unterwegs ist ggf. auch ad hoc umgeleitet werden kann.

Eine Person beschwert sich, dass sie von den Wahlhelfenden beim Vorbeilaufen ständig gefragt werde, ob sie schon gewählt habe

Die Person wird gefragt, ob sie schon gewählt habe.

Die laufende Nummerierung der Wählenden im Urnenbuch ist fehlerhaft

Die Nummerierung wird auf nachvollziehbare Weise korrigiert, der Korrekturvorgang wird als neuer Eintrag im Urnenbuch dokumentiert, den alle beteiligten Wahlhelfenden/Wahlausschussmitglieder unterschreiben.

Ein Transporter bleibt auf dem Venusberg im Morast stecken und kann nicht weiterfahren

Die Urnen im stecken gebliebenen Transporter sind zu sichern.

Die übrigen Transporter versuchen, den Ausfall zu kompensieren. Mit Verzögerungen beim Transport von Wahlhelfenden ist zu rechnen.

Telefonische Anfragen von wartenden Wahlhelfenden sind entsprechend zu beantworten.

Es bestehen Differenzen zwischen Wahlhelfenden und weiteren Personen über die wahlwerbefreie Bannmeile von 5m um die Wahllokale

Ernsthaft, Leute?

Wahlausschussmitglieder messen vor Ort aus, welcher Bereich von der 5m-Bannmeile umfasst wird.

Auf dem Stimmzettel ist ein Tippfehler

Personen, die auf diesen Fehler aufmerksam machen, werden auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 28 WOSP hingewiesen.

Auf dem Stimmzettel fehlt eine Kandidatur

R.I.P. Die nächste Wahl findet dann wohl im Sommer statt.

Personen die auf diesen Fehler aufmerksam machen werden auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 28 WOSP hingewiesen.

 

  1. Zu den physischen Urnen im Raum, nicht ins Wahllokal!
  2. Springer sind Wahlhelfende, die nicht direkt für ein Wahllokal eingeteilt sind. Sie sind stattdessen im Wahlbüro und springen kurzfristig bei Ausfällen oder Verspätungen anderer Wahlhelfender ein (daher auch „Springer“). Solange sie nicht in einem Wahllokal eingesetzt sind, helfen sie beim Urnentransport oder bei sonstigen anfallenden Tätigkeiten.
  3. Falls sie anschließend noch als Springer eingeteilt sind, werden sie natürlich noch nicht ausgetragen.
  4. Kam bislang aber nie vor.
  5. War zumindest bislang immer so.
  6. Diese Absprache kann auch allgemeiner Natur sein, vor allem wenn es um die Nachlieferung von Stimmzetteln geht, aber man sollte schon einmal darüber gesprochen haben.
]]>
https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-10-die-wahlwoche/feed/ 0
DkW | Kapitel 9: Urnen und Zubehör https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-9-urnen-und-zubehoer/ https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-9-urnen-und-zubehoer/#respond Sun, 07 Jan 2018 19:12:31 +0000 https://hszemi.de/?p=3396 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Was wäre eine Urnenwahl ohne Urnen! Keine Urnenwahl jedenfalls.

Jedes Wahllokal bekommt zwei Urnen. In der einen Urne landen die Stimmzettel der Studierendenparlamentswahl1, in der anderen Urne landen die ganzen Gremienstimmzettel. Das bedeutet: Es werden ganz schön viele Urnen benötigt.

Zum Glück braucht die Stadt Bonn regelmäßig noch viel mehr Urnen und hat eine Lagerhalle am Stadtrand, in der diese alle lagern. Die Universität bekommt von der Stadt die gewünschte Anzahl ausgeliehen, stets mit dem Hinweis versehen, dass die Urnen nicht beklebt werden dürfen und tippi-toppi-sauber wieder zurückgebracht werden müssen.2 Netterweise kümmert sich die Wahlleitung der Gremienwahlen um die Kommunikation mit der Stadt, lediglich beim Hin- und Rücktransport der Urnen wird die Hilfe des studentischen Wahlausschusses gern gesehen.

Was ist eigentlich eine Urne? Im Fall der Bonner Hochschulwahlen ein hüfthoher grauer Kasten aus Hartplastik und Metall, versehen mit seitlichen Griffen und einem Deckel, in dem ein ca. 5 mm breiter Schlitz ist. Der Witz an einer Urne ist, dass man sobald sie versiegelt ist nur noch Dinge in sie hinein tun, aber bis zur Auszählung nichts mehr herausholen kann, ohne dass es auffällt.

Apropos Versiegelung:

Urnenversiegelung

Bei der Urnenversiegelung werden die Urnen versiegelt. Die Urnenversiegelung findet üblicherweise am Freitag vor der Wahlwoche statt: Möglichst spät, um den Gefährdungszeitraum für die Urnen klein zu halten, aber nicht mehr in der Wahlwoche, weil dann hat man weiß Gott Besseres zu tun. Die Urnenversiegelung ist öffentlich, um die Überprüfbarkeit der Wahl zu gewährleisten. Deshalb sollte der Termin auch an geeigneter Stelle öffentlich angekündigt werden, zum Beispiel in der Wahlzeitung und/oder auf der Wahlen-Webseite. Ansehen wird sich dieses Event vermutlich trotzdem niemand.

Die Versiegelung einer Urne läuft folgendermaßen ab:

  • Man überzeugt sich mindestens zu zweit davon, dass die Urne leer ist,
  • legt den Urnendeckel auf,
  • bringt an der Rückseite die Bleiplombe an (Blei ist giftig, Handschuhpflicht!)
  • versieht den Deckel und die Plombe mit insgesamt 4 Siegeletiketten,
  • versiegelt den Einwurfschlitz je nach Abmessungen mit einem oder zwei Siegeletiketten so, dass nichts eingeworfen werden kann und
  • hält die Versiegelung mit den Unterschriften der Beteiligten im Urnenbuch fest.

Versiegelte Urne (schematisch), Ansicht von oben. Der Deckel kann von vorn in die Nut hineingeschoben werden und wurde mit den Siegeln (rot) und der Plombe an der Rückseite fixiert.

Die Urne ist jetzt wahlfertig. Der Vorgang wird für die Urnen aller Wahllokale wiederholt. Das lässt sich bei genügend Personen auch gut parallelisieren.
Es gibt außerdem drei Ersatzurnen, die entweder sofort versiegelt werden können, oder wenn sie während der Wahlwoche benötigt werden (z.B. wenn eine Urne zu schwer wird).

Die Gremienwahlen versiegeln ihre Urnen ebenfalls, allerdings üblicherweise lediglich mit der Bleiplombe und den Siegeln auf dem Einwurfschlitz.

Profis stellen die Urnen direkt nach Wahllokalnummer sortiert in einem Halbkreis o. Ä. auf. So findet man eine bestimmte Urne bei Bedarf schnell.

Zubehör

Mit Urnen allein kann man noch niemanden wählen lassen. Jedes Urnenpaar wird von einer Kiste begleitet, die die benötigten Materialien enthält. Dazu gehören (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Urnenbuch*
  • Strichliste Gremienwahlen
  • Negativliste
  • Stimmzettel Gremien
  • Stimmzettel SP-Wahl*
  • Siegelplaketten*
  • Abdeckungen Urnenschlitze SP + Gremien
  • Lochzange
  • Wahlhelferbelehrung
  • Wahlzeitungen*
  • Kugelschreiber (Mindestens 2 Farben)
  • Klebeband
  • Lineal
  • Wahllokalplakate
  • Telefonliste
  • Sichtblende3

Die meisten dieser Materialien sowie die Kisten werden üblicherweise von der Wahlleitung der Gremienwahlen erstellt bzw. besorgt, lediglich für die mit einem * versehenen Dinge ist der Wahlausschuss zuständig. Das heißt auch, dass rechtzeitig eine hinreichend große Zahl an Wahlzeitungen vor der AStA-Verteilung „gerettet“ werden sollte.

Die versiegelten Urnen stehen nun mit ihrem Material das Wochenende über im abgeschlossenen Wahlbüro4 und warten auf ihren Einsatz in der Wahlwoche.

  1. und ggf. auch die Urabstimmungszettel
  2. Holt man die Urnen ab, sind sie meist beklebt und verschmutzt 🤷
  3. Die Sichtblende passt allerdings nicht in die Kiste, sondern steht daneben.
  4. Im gemeinsamen Wahlbüro für die Wahlwoche, üblicherweise ein großer Raum im Uni-Hauptgebäude
]]>
https://hszemi.de/2018/01/dkw-kapitel-9-urnen-und-zubehoer/feed/ 0
DkW | Kapitel 8: Die Weihnachtsferien https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-8-die-weihnachtsferien/ https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-8-die-weihnachtsferien/#respond Sun, 17 Dec 2017 20:21:12 +0000 https://hszemi.de/?p=3374 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Weihnachtszeit, besinnliche Zeit. Zwischen Weihnachten und Neujahr macht der Wahlausschuss nichts. Eine beschlussfähige Sitzung käme vermutlich sowieso nicht zustande, da viele Wahlausschussmitglieder vereist sind. Es gilt die Devise: „Das hat bestimmt noch bis nächstes Jahr Zeit.“

Falls doch eine Wahlausschusssitzung stattfindet, dann nur deshalb, weil jemand Scheiße gebaut hat.1

Eine Druckerei druckt hoffentlich zwischen den Feiertagen die Wahlzeitung und liefert sie in der ersten Januarwoche in den AStA, sodass die Verteilung dieser Wahlbekanntmachung fristgerecht erfolgen kann. Falls beim Druck Probleme auffallen, lassen die sich vom zuständigen Wahlausschussmitglied hoffentlich ohne die Notwendigkeit einer Wahlausschussitzung lösen.

Apropos Druck: Ganz fleißige Bienchen sammeln bereits Druckangebote für die Stimmzettel. Da viele Druckereien zwischen Weihnachten und Neujahr Pause machen, sollte man allerdings nicht allzu früh mit Antworten rechnen. Die Druckanfragen nach Neujahr zu verschicken dürfte genügen.

Allgemein gilt: In den Weihnachtsferien wird Kraft gesammelt für die Wahlwoche. Chillen und grillen!

  1. Zum Beispiel – rein hypothetisch – könnte eine Liste ihre Bewerbung nach der Frist abgegeben haben, woraufhin der Wahlausschuss die Nichtzulassung dann zunächst nicht mit der notwendigen Mehrheit der Mitglieder beschloss.
]]>
https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-8-die-weihnachtsferien/feed/ 0
DkW | Kapitel 7: Wahlwerbung https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-7-wahlwerbung/ https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-7-wahlwerbung/#respond Sun, 10 Dec 2017 16:15:10 +0000 https://hszemi.de/?p=3363 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Es gibt zwei Arten von Wahlwerbung: Neutrale Werbung für die Wahl durch den Wahlausschuss, und nicht neutrale Werbung der Listen für sich selbst.

Die Notwendigkeit für neutrale „Wahl“-Werbung ergibt sich aus § 16 Abs. 4 der Wahlordnung:

(4) Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen.

Eine Voraussetzung für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist offensichtlich, dass die Wahlberechtigten von der Wahl erfahren. Natürlich gehören dazu noch mehr Dinge, beispielsweise eine gute Verteilung der Wahllokale über die Universitätsstandorte

Die Formulierung „in geeigneter Form“ lässt dem Wahlausschuss sehr großen Spielraum, von einer E-Mail mit dem Inhalt »Von dann und dann bis dann und dann  findet die nächste Wahl statt, wählen könnt ihr hier und da, kthxbye« bis hin zu Plakaten, auf denen »Geht wählen weil das ist voll sexy« steht.

Die Universitätsverwaltung erlaubt üblicherweise den Versand einer Rund-E-Mail an alle Studierenden, um auf die bevorstehende Wahl hinzuweisen. Dafür benötigt man lediglich ein „Ja“ vom Rektor, welches er üblicherweise gern ausspricht. Die E-Mail dürfte den Bewerbungsaspekt von § 16 WOSP hinreichend erfüllen – alles darüber hinaus ist Kür.

Listenwerbung

Mit der Wahlwerbung durch die Listen hat der Wahlausschuss erst einmal nichts zu tun.

Eine „Elefantenrunde“ oder sonstige Späße, bei denen die Kandidierenden und Listen sich den Wahlberechtigten präsentieren können, sind in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Der Wahlausschuss kann derartige Veranstaltungen organisieren oder Werbeflächen zur Verfügung stellen, solange die eigene Neutralität gewahrt bleibt. Er muss dies aber auf keinen Fall tun. Die echten Aufgaben dürfen darunter auch nicht leiden.

Ärger

Gelegentlich gibt es Beschwerden über die Wahlwerbung einer Liste.

Eine Liste könnte sich beispielsweise beschweren, dass eine andere Liste unwahre Dinge in ihrer Wahlwerbung behauptet. Für derartiges ist der Wahlausschuss aber sowas von nicht zuständig. Ihre Differenzen dürfen die Listen gern unter sich austragen, ob in Facebook-Kommentaren, beim Flunkyball auf der Hofgartenwiese oder vor Gericht sei ihnen dabei selbst überlassen.

Öfter kommt es vor, dass die Universitätsverwaltung oder die Stadt sich beim Wahlausschuss über die Platzierung von Werbematerialien beschweren, ggf. weil die Adresse des Wahlausschusses die einzige ist, die sie gerade finden können. Derartige Anfragen kann man gern an die Vertrauenspersonen der entsprechenden Liste weiterleiten und den Bittstellern mitteilen, dass man genau dies getan hat. Als Wahlausschuss auf eigene Faust losziehen und Listenplakate entfernen ist hingegen keine gute Idee.

Eine Ausnahme bilden ggf. vom Wahlausschuss zur Verfügung gestellte Werbeflächen: Hier sollte direkt bei der Vergabe festgehalten werden, bis zu welchem Zeitpunkt die angebrachten Werbematerialien wieder entfernt werden müssen und dass nach diesem Zeitpunkt noch vorhandenes Material vom Wahlausschuss ohne Wiederkehr entsorgt wird.

]]>
https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-7-wahlwerbung/feed/ 0
DkW | Kapitel 6: Gedrucktes https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-6-gedrucktes/ https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-6-gedrucktes/#respond Sun, 03 Dec 2017 22:51:07 +0000 https://hszemi.de/?p=3355 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Seit hunderten von Jahren werden Informationen über bedrucktes Papier verbreitet1. Auch im Internetzeitalter bedient der Wahlausschuss sich noch dieser archaischen Technologie. Dafür gibt es zwei Gründe: Man erreicht die Studierenden vor Ort besser als über irgendwelche Kanäle im Internet, und manchmal schreibt die Wahlordnung es auch vor. Was wohl aus dem ersten Grund folgt.

Drucksachen des Wahlausschusses nehmen eine Reihe von Formen an und erfüllen unterschiedlichste Funktionen, auf die die folgenden Absätze näher eingehen.

Plakate

Bei den Plakaten unterscheiden wir wiederum zwei Fälle. Zum einen gibt es die Wahlausschreibung, mit deren Bekanntmachung der Wahlausschuss eine seiner Aufgaben erfüllt. Ihr Inhalt ist relativ fest vorgegeben und kann normalerweise größtenteils aus dem Vorjahr übernommen werden (Jahreszahlen anpassen nicht vergessen). Gestalterisch sind hingegen keine Grenzen gesetzt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Bekanntmachung optisch möglichst barrierefrei ist2.

Der Wahlausschuss kann eine Vielzahl weiterer Plakate erstellen: Zur Bewerbung einer eventuell durchgeführten Diskussionsveranstaltung, als allgemeinen Wahlaufruf, oder einfach mal das Gesicht der Wahlleiterin überall auf dem Campus aufhängen3 – kann man schon machen.

Allen Plakaten dieser Kategorie ist gemein, dass sie durch den AStA auf dessen Aushangflächen verteilt werden. Dafür benötigt der AStA eine bestimmte Anzahl Plakate, die das AStA-Geschäftszimmer mitteilen kann. Mit dem Geschäftszimmer muss auch die Verteilung selbst frühzeitig abgesprochen werden, und die gedruckten Plakate müssen das Geschäftszimmer dann auch rechtzeitig erreichen.

Am komfortabelsten lassen sich diese Plakate über Online-Druckereien bestellen. 100 bunt bedruckte DIN-A3-Plakate kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 30 €.

Sehr simple textlastige Motive lassen sich auch im AStA auf buntem Papier drucken.

Flyer

Zu jedem Plakat können auch Flyer gedruckt und verteilt werden (wobei das für die Wahlausschreibung vermutlich vergebliche Liebesmüh wäre). Aber auch ohne zugehöriges Plakate sind Flyer denkbar. Ansonsten gilt das Gleiche wie für Plakate: Verteilung durch den AStA, mit dem AStA-Geschäftszimmer sind Details wie Verteiltermine und Auflage abzusprechen. An je mehr Tagen verteilt werden soll, desto mehr Flyer sollten auch erstellt werden, da an jedem Tag erwartungsgemäß etwas Schwund stattfindet. Detaillierte Angaben gibt es wie eben erwähnt beim Geschäftszimmer. Für den Druck empfehlen sich wieder Online-Druckereien. 500 DIN-A5-Flyer kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 40 €.

Tipp: Flyer haben eine Vorder- und eine Rückseite. Nur eine der beiden zu bedrucken wäre Platzverschwendung.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitung erfüllt gleichzeitig die Funktionen der Wahl- und Listenbekanntmachung gemäß §§ 13, 16 der Wahlordnung. Sie besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil wird vom Wahlausschuss verantwortet. In ihm befinden sich:

  • Informationen über die Wahl(en) – kann man komplett neu schreiben, kann man aber auch die Texte vom letzten Jahr nehmen und die Jahreszahlen ändern4.
  • Traditionell das amtliche Endergebnis der letzten Wahl – hier kann normalerweise die erste Seite des vorläufigen amtlichen Endergebnisses des Vorjahres hineinkopiert werden. Falls der Wahlprüfungsausschuss bei der Wahlprüfung Fehler korrigiert hat, müssen diese Korrekturen natürlich hier noch eingearbeitet werden. Die Ergebnisse der Wahlprüfung gibt es hoffentlich in den SP-Protokollen der laufenden Sitzungsperiode…
  • [Sonstige Plakate / Information] – die Wahlzeitung muss übrigens am Ende auf eine durch 4 teilbare Seitenzahl kommen.
  • Die Bekanntmachung der Wahlbewerbungen – eine Auflistung aller Listennamen mit den Namen ihrer Kandidierenden samt Listenplatz und Studienfächern, wie sie zugelassen wurden. Hier bieten sich Tabellen an. Die Daten kommen idealerweise direkt aus den bei der Listenprüfung erstellten und durch die Listen abgesegneten Verzeichnissen. Obacht: Die Darstellungen der einzelnen Listen in diesem Segment dürfen sich nicht voneinander unterscheiden! Das heißt zum Beispiel, dass alle Tabellen die selben Spaltenbreiten und Schriftgrößen nutzen sollten. Falls jemand doch einen unverschämt langen Namen haben sollte, hat es sich bewährt, solche Einträge im Notfall zu stauchen.
  • Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Hierfür übernimmt man üblicherweise die aus dem letzten Jahr (also aus der letzten Wahlzeitung), passt alle Daten an und prüft in der Satzung der Studierendenschaft, ob die Angaben zu den Ausschüssen noch stimmen. Beim SP-Präsidium wird gefragt, ob noch weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden sollten. Falls solche speziellen Punkte im Vorjahr auf der Tagesordnung standen, werden sie natürlich entfernt.
  • Das Impressum.
  • Der Urnenplan auf der Rückseite, damit man die Zeitung nicht aufschlagen muss, um in der Wahlwoche auf die relevanteste Information zu verweisen.

Der zweite Teil wird von den kandidierenden Listen verantwortet: Es handelt sich um ihre „Erklärungen über ihr Wahlprogramm“.

Theoretisch kann man einfach die PDF-Dateien in der richtigen Reihenfolge im Dokument platzieren und ist fertig. Praktisch ist immer irgendwas. Mal geht dann der Export des Gesamtdokuments nicht, mal lassen die Dokumente sich erst gar nicht platzieren. Aber immerhin kein inhaltliches, sondern lediglich ein technisches Problem.

Im Gegensatz zu Flyern und Plakaten hat die Wahlzeitung einer erheblich höhere Auflage und ist sehr viel teurer. Insbesondere liegt der Preis über der magischen 1000-Euro-Grenze von § 2 HWVO NRW. Das heißt, dass mindestens drei vergleichbare Druckangebote einzuholen sind. Darum kümmert man sich am besten frühzeitig: Sobald die Seitenzahl der Wahlzeitung abschätzbar ist, bittet man örtliche Druckereien per E-Mail um die Abgabe eines Angebotes zum Druck der Wahlzeitung. Das Anschreiben sollte dabei alle relevanten Daten enthalten:

  • Auflage
  • Format
  • Druckverfahren und Heftung
  • Umschlag: Papierart, Farben
  • Inhalt: Papierart, Farben
  • Seitenzahl: Bitte getrennte Angebote für X, X+4, X+8, X+12, X+16, (ggf. …) Inhaltsseiten
  • Lieferdatum der Druckdaten durch den Wahlausschuss
  • Lieferdatum der Druckerzeugnisse
  • Lieferziel

Auf einer Sitzung des Wahlausschusses werden dann alle eingegangenen Angebote gesichtet und das günstigste5 ausgewählt. Die endgültige Seitenzahl ergibt sich erst nach Zulassung der Listen zur Wahl – zu diesem Zeitpunkt sollte die Wahlzeitung eigentlich sofort in den Druck geschickt werden können. Daher schnappt man sich direkt für alle wahrscheinlichen Fälle Angebote.

Die Verteilung der gedruckten Wahlzeitung erfolgt dann durch den AStA, der für sein Verteilpersonal üblicherweise Sonderschichten einplant. Deshalb ist es hier besonders wichtig, Auflage, Lieferung und Verteilung mit dem AStA-Geschäftszimmer abzustimmen.

Falls die Lieferung der Wahlzeitung sich verzögert und durch die Wahlordnung vorgegebene Veröffentlichungsfristen gefährdet werden, muss man sich eine alternative Form der Veröffentlichung überlegen. Das war bislang zum Glück aber noch nie nötig.

Stimmzettel

Das Kerndokument einer jeden Wahl: Ohne Stimmzettel keine Wahl. Was alles auf den Stimmzettel gehört, schreibt die Wahlordnung vor. Auch hier gilt, dass die Darstellung aller Listen im Rahmen des Möglichen gleich sein sollte. In den vergangenen Jahren war das Papierformat stets DIN A3, aber sehr viel mehr Kandidierende und/oder Listen haben in diesem Format keinen Platz mehr. Ein Formatwechsel mag mit höheren Kosten verbunden sein, ist aber in jedem Fall zumindest in Erwägung zu ziehen.

Eine kleine Übersicht, wie Listen und Kandidierende auf dem Stimmzettel angeordnet werden könnten, bietet der Artikel »Kleine Stimmzettelkunde«.

Eine sehr spezielle Angelegenheit beim Stimmzettel ist die Auflage. Theoretisch muss jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit haben, zu wählen. Bei mehr als 35.000 Studierenden und einer Wahlbeteiligung unter 20 % kann man natürlich 35.000 Stimmzettel produzieren, aber das wäre schon sehr unsinnig. In den letzten Jahren wurden in der Regel 8.000 Stimmzettel gedruckt, mit Nachdruckoption auf exakt das gleiche Papier. Die Nachdruckoption musste bislang nie in Anspruch genommen werden. Als 2016 parallel zwei Urabstimmungen durchgeführt wurden, wurden immerhin direkt 3 x 10.000 Stimmzettel gedruckt, um mit der erwarteten höheren Wahlbeteiligung Schritt zu halten.

Auch für den Druck der Stimmzettel werden von örtlichen Druckereien Angebote eingeholt. Neben Auflage, Papier, Druck (einseitig), Druckfarbe, Papierfarbe (vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen absprechen!) und Format enthält die Aufforderung zur Abgabe von Druckangeboten auch weitere Hinweise. Dazu gehören z.B. die gewünschte Verpackung (in Umschlägen zu je 50 Stück), dass alle Stimmzettel identisch aussehen müssen und dass Fehl- und Testdrucke vollständig vernichtet werden müssen.

Beim Layout der Stimmzettel werden natürlich wieder die von den Listen abgesegneten Daten aus den Verzeichnissen ge-copy-pastet. Dabei ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass die Datei nicht irgendwo durch das Internet wandert. Es könnten ja fiese Hacker gefälschte Stimmzettel in Umlauf bringen wollen…

Die fertige Datei wird dann ebenso aus Sicherheitsgründen persönlich bei der Druckerei vorbeigebracht. Bei dieser Gelegenheit kann auch direkt ein Probedruck erfolgen und ein letzter kontrollierender Blick auf das Druckerzeugnis geworfen werden – vielleicht hat sich ja doch irgendwo noch ein Tippfehler eingeschlichen. Oder der Text ist so klein geworden, dass man ihn nicht mehr lesen kann.

Auch die Lieferung erfolgt direkt an den Wahlausschuss. Die Stimmzettel müssen auf jeden Fall spätestens am Freitag vor dem ersten Wahltag da sein. Notfalls tut es auch eine Teillieferung. Keine Stimmzettel – keine Wahl.

Endergebnis

Nach Auszählung der Wahl wird ein Endergebnis veröffentlicht. Dieses muss die von der Wahlordnung vorgeschriebenen Daten enthalten, ist in der optischen Gestaltung aber ansonsten flexibel. Eine Orientierung am Endergebnis des Vorjahres schadet sicherlich nicht. Die Einzelstimmen extrahiert man am besten aus den Daten, die die Wahlauszählsoftware ausspuckt, für sonstige berechnete Daten herrscht Taschenrechnerpflicht. Die Auflage kann man wieder mit dem AStA-Geschäftszimmer abstimmen. Gedruckt wird üblicherweise wieder bei einer lokalen Druckerei.

Sonstiges

Alle sonstigen Druckwerke werden abhängig von Auflage, Kosten und Dringlichkeit in lokalen Druckereien, in Online-Druckereien, in Copyshops, im AStA oder auf dem Wahlausschuss-eigenen Drucker gedruckt. 30 neue Urnenbücher zum Beispiel druckt man am besten in einer lokalen Druckerei, 1000 Siegeletiketten in einer Online-Druckerei, 2 x 50 Auszählbögen (gelb + rosa) für den Auszählabend im AStA, und für Protokolle oder spontan benötigte Hinweisschilder mit Pfeilen tut’s auch der Wahlausschussdrucker.

Internet

Einige Druckerzeugnisse eignen sich auch gut dazu, ins Internet eingestellt zu werden. Die Wahlzeitung wird üblicherweise als verkleinerte PDF-Datei direkt auf die Wahlen-Webseite gestellt, Flyer und Plakate in angepasster Form in Sozialen Medien verbreitet. Denn das Internet ist die Zukunft. Nur nicht für den Wahlvorgang an sich.

  1. https://xkcd.com/285/
  2. Heißt hier: Gut lesbar und dabei verständlich.
  3. Das fällt dann allerdings vermutlich in die beliebte Kategorie „Verschwendung studentischer Beiträge“
  4. Und vielleicht noch streichen, dass zwei Urabstimmungen stattfinden.
  5. Das günstigste ist nicht unbedingt das billigste Angebot. Oft haben Druckereien Schwierigkeiten, über Weihnachten und Neujahr zu produzieren.
]]>
https://hszemi.de/2017/12/dkw-kapitel-6-gedrucktes/feed/ 0
DkW | Kapitel 5: Wahlhelfende https://hszemi.de/2017/11/dkw-kapitel-5-wahlhelfende/ https://hszemi.de/2017/11/dkw-kapitel-5-wahlhelfende/#respond Sun, 26 Nov 2017 22:46:14 +0000 https://hszemi.de/?p=3334 Mehr]]> Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine Campusuniversität. Problem: Der Campus heißt Bonn, und die Institute und ihre Studierenden sind über die ganze Stadt verteilt.

Um möglichst vielen Studierenden die einfache Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, gibt es viele Wahllokale, die über die Universitätsstandorte verteilt sind. In jedem dieser Wahllokale müssen zu jeder Zeit mindestens zwei und im Normalfall drei Personen darauf achten, dass alles mit richtigen Dingen zugeht. Eine einfache Rechnung zeigt: Der Wahlausschuss alleine scheitert hier bereits zahlenmäßig an den Grenzen der Physik. Deshalb bedient er sich bei der tatsächlichen Durchführung der Wahl der Hilfe von Wahlhelfenden1.

Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung, die in den vergangenen Jahren konstant bei 8,30 € pro Stunde lag. Das liegt unter dem Mindestlohn, aber erstens ist eine Aufwandsentschädigung kein Lohn, und zweitens ist der Mindestlohn ja Brutto, und drittens ist der durchschnittliche Stundensatz für Wahlausschussmitglieder, wenn man ihn denn ausrechnen mag, üblicherweise noch geringer.

Der Wahlausschuss ist bei der Festlegung des Stundensatzes im Rahmen des haushaltstechnisch möglichen frei. Da die Wahl jedoch üblicherweise gemeinsam mit den Gremienwahlen durchgeführt wird und man sich die Wahlhelfenden teilt, wäre es sehr sinnvoll, sich vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen abzusprechen.

Ein großer Teil der Organisation, der die Wahlhelfenden betrifft, wurde in den vergangenen Jahren von der Wahlleitung der Gremienwahlen übernommen. Das ist sehr nett und auch sinnvoll.

Ausschreibung

Die Studierenden werden informiert, dass Wahlen stattfinden und Wahlhelfende gesucht werden. Üblicherweise verschickt die Wahlleitung der Gremienwahlen eine E-Mail mit dieser Information an alle Studierenden. Als Anhang kommt direkt das Bewerbungsformular mit.

Darüber hinaus kann das Bewerbungsformular durch den Wahlausschuss noch weiter verteilt werden, beispielsweise als Download auf der Wahlausschuss-Webseite, als Flyer in der Mensa, als Teil der AStA-Zeitschrift.

Auf dem Bewerbungsformular sind neben den persönlichen Daten auch die Zeiten währen der Wahlwoche anzugeben, zu denen ein Einsatz möglich ist. Diese Zeitangaben sind für die Einteilung essenziell.

Personen, die im letzten Jahr bereits als Wahlhelfende eingesetzt waren und der Speicherung ihrer Daten zugestimmt haben, erhalten oft direkt per E-Mail ein eigenes Formular. Dahinter steht die Hoffnung, dass seit dem letzten Jahr nicht alles wieder vergessen wurde. Personen, die bereits Erfahrung haben, können anhand des Formulars identifiziert und ggf. bevorzugt eingeteilt werden.

Bewerbung

An üblicherweise zwei Tagen Anfang Dezember müssen die ausgefüllten Bewerbungsformulare dann persönlich im Büro der Gremienwahl-Wahlleitung abgegeben werden. Dabei ist auch ein Wahlausschussmitglied anwesend.

Die persönliche Abgabe erfüllt drei Funktionen. Erstens können die Angaben auf dem Formular mit dem Studierendenausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen werden. Dabei haben sich beim Abgleich des Lichtbilds die hochwertigen Witze »Bitte einmal nicht lachen. *Person lacht* Bitte nicht lachen!« sowie »Bitte einmal den Bart abnehmen.« bewährt.

Zweitens ist es die perfekte Gelegenheit, den Bewerberinnen und -werbern noch mehr Zeitslots aufzuschwatzen, zu denen sie eingesetzt werden könnten. »Diese Lücke hier, hast du da eine Univeranstaltung oder könntest du da auch eingesetzt werden?« und »Das ist aber relativ wenig. Je mehr du ankreuzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass du eingeteilt werden kannst« sind Sätze, die man dabei gut 100 mal am Tag sagt, und oft zeigen sie auch die erwünschte Wirkung.

Auf dem Formular kann auch angegeben werden, ob man gerne an der Auszählung der SP-Wahl oder der Gremienwahlen teilnehmen möchte (XOR). Die Teilnahme an beiden Auszählungen ist nicht möglich, weil nicht sinnvoll: Bis 1 Uhr oder länger auszählen und am nächsten Morgen bereits um 9 Uhr wieder fit und konzentrationsfähig sein ist relativ utopisch. Viele haben entweder keins der Felder ausgefüllt, weil sie es übersehen haben, oder direkt beide Felder angekreuzt. Hier müssen sie sich für maximal eine der beiden Optionen entscheiden.

Drittens möchte man in den Wahllokalen Personen sitzen haben, die vorbeilaufende Menschen aktiv und freudig ermutigen, ihre Stimme abzugeben. Hat man ein gutes Gedächtnis, kann man sich extrovertierte Personen direkt merken, um sie dann ggf. bevorzugt einzuteilen.

Belehrung

Die Wahlleitung der Gremienwahlen pflegt ein *blätter* 18-seitiges Heftchen, in dem alle relevaten Informationen für Wahlhelfende erklärt sind. Das bekommen die Wahlhelfenden in spe zugesendet, nachdem auch der Wahlausschuss noch einmal drübergeschaut und ggf. Inhalte angepasst hat.

An zwei Tagen im Dezember finden zusätzlich Belehrungen statt. An diesen ca. eineinhalbstündigen Terminen werden alle für die Wahlhelfenden relevanten Dinge in Vortragsform erläutert und anschließend Fragen beantwortet. Die Wahlhelfenden in spe müssen an mindestens einem der beiden Termine teilnehmen, um eingesetzt werden zu können. Bei der Belehrung geben sie außerdem noch auf einem Formular ihre Kontodaten an.

Es können nur belehrte Personen eingeteilt werden. Dies ist auch der Grund, weshalb die Belehrung üblicherweise bereits im Dezember stattfindet, und nicht etwa in der Woche vor der Wahl: Das Finden einer guten Einteilung benötigt einige Zeit, und die Wahlhelfenden bekommen so bereits hoffentlich noch im alten Jahr Bescheid, ob und wann sie eingesetzt werden.

Der Vortrag wird üblicherweise größtenteils von einem oder zwei Wahlausschussmitgliedern gehalten. Die Wahlleitung der Gremienwahlen ergänzt dann nur einige Dinge. Das hat historisch den Grund, dass die Vorgaben für die Sicherung der Studierendenparlamentswahl etwas rigoroser sind als für die Gremienwahlen. So wird zum Beispiel für die Studierendenparlamentswahl ein ganzes Urnenbuch geführt, bei den Gremienwahlen lediglich eine Strichliste.

Da ein großer Saal für die Belehrungen gebucht werden muss, gibt es terminlich meist wenig Spielraum.

Eventuell gibt es auch ein Online-Spielchen, mit dem die Ausgabe der Stimmzettel trainiert werden kann.

Auswahl

Die Auswahl und die Einsatzplanung hat in den vergangenen Jahren stets die Wahlleitung der Gremienwahlen übernommen, weshalb ich dazu inhaltlich nichts sagen kann. Aus Erzählungen von früher™ weiß ich aber, dass diese Aufgabe für ungelernte Kräfte mit sehr hohem Aufwand verbunden ist. Die Benachrichtigung der Wahlhelfenden über ihre Einsatzzeiten bzw. die Absage verschickt ebenfalls die Wahlleitung der Gremienwahlen.

Einsatz

An den vier Wahltagen hängt im Wahlbüro je ein riesiger „Stundenplan“ mit den Einsatzzeiten der Wahlhelfenden. Diese hat die Wahlleitung der Gremienwahlen erstellt.

Nun geht es darum, diesen Plan einigermaßen einzuhalten oder anzupassen. Fallen Wahlhelfende aus, können sie durch zusätzlich eingeteilte Wahlhelfende ersetzt werden, die sogenannten „Springer“. Die sind für das Wahlbüro eingeteilt und können für Aufgaben im Umfeld des Wahlbüros (Urnentransport, Stimmzettel nachliefern etc.) eingesetzt werden, oder eben ausfallende Wahlhelfende in einem Wahlbüro ersetzen. Man muss Material- und Personalengpässe nur rechtzeitig erkennen und dann in Absprache mit der Wahlleitung der Gremienwahlen entsprechende Anweisungen erteilen. Natürlich freundlich!

Auszählung

Theoretisch könnte der Wahlausschuss die SP-Wahl alleine auszählen, da die Auszählung nicht mehr über die ganze Stadt verteilt stattfindet. Praktisch bedient er sich aber auch hier der Hilfe freiwilliger Minions aus der Studierendenschaft – andernfalls würde die Auszählung mutmaßlich2 viel zu lange dauern.

Es bietet sich an, hier eingeteilte Wahlhelfende heranzuziehen, die auf ihrer Bewerbung angekreuzt haben, dass sie die SP-Wahl auszählen möchten. Der Kreis der in Frage kommenden Personen ist aber nicht auf diese Gruppe beschränkt.

In den vergangenen Jahren haben wir währen der Wahlwoche immer solche Wahlhelfende angesprochen, ob sie bei der Auszählung helfen möchten. Ich vermute aber inzwischen stark, dass die Qualität der Auszählhelfenden nicht unbedingt geringer wäre, wenn die Auswahl als Auszählhilfe parallel zur Einteilung der Wahlhelfenden passieren würde. Die Wahlleitung der Gremienwahlen wählt so seit Jahren ihre Auszählhelfenden aus. Ich würde daher empfehlen, das auch mal so auszuprobieren.

Bei der Auszählung empfiehlt es sich, Auszählteams von ca. 5-7 Personen zu bilden, die den Abend über zusammenarbeiten. Jedes Team hat ein Mitglied als Teamleitung, die besondere Aufgaben im Team übernimmt, beispielsweise die Ergebniserfassung. Die Teamleitungen sollten ebenfalls im Vorhinein ausgewählt werden und im Idealfall

  • kompetent sein
  • führungsstark sein
  • schon einmal eine Wahl ausgezählt haben
  • die Anweisungen des Wahlausschusses umsetzen können

Die Teamleitungen sollten vor der Auszählung gesondert in den Ablauf eingewiesen werden. Zum Ablauf selbst gibt es mehr Informationen im Kapitel „Auszählung“.

Geld

Die Abrechnung für die Wahlwoche übernimmt die Universitätsverwaltung. Die Studierendenschaft erhält am Ende lediglich eine Rechnung über die Hälfte des Gesamtbetrags.

Die Auszählung wird von der Studierendenschaft selbst abgerechnet. Hierzu müssen für jede Person, die an der Auszählung beteiligt ist, die Kontodaten erhoben werden sowie der Zeitraum, in dem sie eingesetzt war. Die Liste mit Namen, Kontodaten, Einsatzzeiten und Überweisungsbeträgen erhält am Ende das Finanzreferat des AStA, welches die Überweisungen tätigen wird, falls alles passt.

  1. I bims, Pleonasmus.
  2. Falls das mal jemand testen möchte: Viel Spaß.
]]>
https://hszemi.de/2017/11/dkw-kapitel-5-wahlhelfende/feed/ 0