Spieglein Spieglein auf dem Zweitserver

Am 22. Mai war folgendes:

Gestern war die Seite erneut nicht erreichbar. Praktischerweise liegt elitecenter.de anscheinend auf dem selben Server, so dass ich mir ziemlich sicher sein kann, dass ich nix kaputt gemacht habe. Man kommt also zum folgenden Ergebnis:

…und fragt sich, frei nach Zeus: Was tun?

Die erste Überlegung war, das gesamte Blogdings komplett auf einen zweiten Server zu spiegeln. Eine kurze Recherche im Internet ergab jedoch, dass es für Wordpress keine 08/15-Lösung mit wenig Aufwand dafür zu geben scheint.

Der zweite Gedanke war dann, lediglich eine HTML-Kopie auf den Zweitserver zu packen und die automatisch aktualisieren zu können.

Von früher™ kannte ich zum Glück noch httrack, das recht annehmbare Offline-Kopien von Webseiten erstellt. Wie sich herausgestellt hat, reicht ein einfaches httrack http://hszemi.de, um eine simple Kopie nach meinen Vorstellungen erstellen zu lassen. Ist sie einmal erstellt, kann sie per httrack –update aktualisiert werden.

Den Upload wird dann von lftp übernommen, das praktischerweise einen mirror-Befehl mitbringt.

Das Shellskript liegt im httrack-Projektordner und sieht also recht kurz aus:

#! /bin/bash

httrack --update
lftp -c "open -u ftp_user,ftp_pass ftp.example.com; mirror -n -R local_project_dir /www/remote_clone_dir; exit"

Wie das ganze aussieht, sieht man auf hszemi.ticklive.de hscmi.de/hszemi.de.

Versagen im großen Stil

Seit ich in Bonn wohne, war ich bereits zweimal in Köln im Gericht. Die erste Verhandlung, die ich besucht habe, war vor dem Landgericht Köln die Verhandlung um die „scheiß RTL“-T-Shirts von fernsehkritik.tv im Herbst 2012. Diese Verfahren hat die Kreymeier Alsterfilm GmbH mittlerweile beide verloren.

Die zweite Verhandlung fand nun gestern vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. Geklagt hatte ein Informatikstudent der Uni Bonn, weil er in zwei Modulen nicht zur Modulabschlussprüfung zugelassen wurde. In den betreffenden Modulen war die durchgehende Anwesenheit in den Übungen1 (maximal 2 Fehltermine) gefordert worden, der Student war aber wohl mehr als zweimal unentschuldigt nicht erschienen. Konsequenz war die Nichtzulassung, die Klage folgte, und ein bzw. zwei Semester später traf man sich dann vor dem VG Köln. Soviel zur Vorgeschichte.

Das Referat für Hochschulpolitik des AStA kämpft schon länger gegen Anwesenheitspflichten an der Universität Bonn, hat den Fokus aber eher auf Vorlesungen der Philosophischen Fakultät, in denen die Studierenden sich regelmäßig zwecks Prüfungszulassung in herumgereichte Listen eintragen sollen. Die Klage unseres Informatikstudenten wurde vom AStA unterstützt, auch wenn der Fall etwas anders gelagert ist. Sowohl die Seite der Kläger als auch die der Beklagten hoffte auf ein Grundsatzurteil über die Zulässigkeit von Anwesenheitspflichten im Universitätsbetrieb. Ein solches gibt es in NRW bzw. Deutschland bislang noch nicht, und so suppt derzeit jeder sein eigenes Süppchen. (Das Referat für Hochschulpolitik des AStA hat zu dieser Thematik sicher noch mehr Informationen.)

Doch zu einem Grundsatzurteil kam es nicht. Man kam nicht einmal in die Nähe eines solchen.

Das Bachelorstudium eines Informatikers an der Uni Bonn richtet sich nach der „Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn“, Kenner nennen sie keck „BaPO Informatik“, zu finden etwa hier. Laut dieser wunderschönen BaPO ist es nach Auffassung des Gerichts möglich, für die Zulassung zur Modulprüfung eine Anwesenheitspflicht festzulegen. Dazu muss jedoch

  1. im Einzelfall
  2. auf Antrag eines Lehrenden
  3. der Prüfungsausschuss die begründete Einrichtung einer Anwesenheitspflicht beschließen
  4. und bekannt machen.

Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, könnte man über die Frage verhandeln, ob denn die Bestimmungen der BaPO überhaupt rechtens sind.

Wie gesagt, in den beiden Fällen waren wir weit davon entfernt.

Im ersten Fall sollten für das Modul „Web- und XML-Technologien“ im Wintersemester 2011/12 50 % der erreichbaren Übungspunkte erreicht werden sowie maximal zweimaliges Fehlen erlaubt sein. Dies wurde zwar vom Dozenten mitgeteilt, einen entsprechenden Beschluss des Prüfungsausschusses hat es jedoch nicht gegeben. Somit waren die Voraussetzungen nicht erfüllt, der ganze Fall bereits erledigt und der klagende Student musste zur Prüfung zugelassen werden. Zack, fertig.

Im zweiten Fall sollten für das Modul „Relationale Datenbanken“ im Sommersemester 2012 ähnliche Zulassungsbedingungen gelten. Hier gab es sogar einen Beschluss des Prüfungsausschusses, der Antrag des Lehrenden (siehe oben Punkt 1) lag jedoch nicht den Akten bei, hätte aber nachgereicht werden können, so der derzeitige Prüfungsausschussvorsitzende Andreas Weber. Im Protokoll der entsprechenden Prüfungsausschusssitzung war jedoch keine Begründung vermerkt, was vom Richter kritisiert wurde. Als er dann noch fragte, wann die Sitzung denn stattgefunden und wann das Semester begonnen habe, war mir klar, dass die Uni auch in diesem Fall eine herbe Niederlage einstecken würde.

Die Vorlesungszeit im betreffenden Semester begann am 2. April. Die Prüfungsausschusssitzung, auf der die Zulassungskriterien mit Anwesenheitspflicht etc. beschlossen wurden, fand jedoch erst am 18. April statt. Jetzt kann man sich überlegen, ob es rechtlich in Ordnung ist, den Studierenden erst ein, zwei Wochen nach Beginn der Veranstaltung zu sagen, unter welchen Bedingungen sie überhaupt zur Modulprüfung zugelassen werden können. Die Antwort lautet selbstverständlich: Nein. Ein schönes Zitat des Richters dazu:

„Es ist klar, die Spielregeln müssen eigentlich immer klar sein, egal bei welchem Spiel, bevor das Spiel losgeht.“

Zu obiger Liste kommt also eigentlich noch ein fünfter Punkt hinzu: Bekanntgabe vor Beginn der Veranstaltung. Folgerichtig wurde dem klagenden Studenten auch im zweiten Fall Recht zugesprochen und er wird zur zweiten Prüfung ebenfalls zugelassen. Die Universität hat die Kosten beider Verfahren zu tragen.

Aus dem letztgenannten Punkt ergeben sich noch viel weitreichendere Folgen: Da die Zulassungskriterien für die Modulprüfungen auch im aktuellen Sommersemester erst nach Beginn der Veranstaltungen vom Prüfungsausschuss bekanntgegeben wurden, sind sie ebenso ungültig wie jene aus dem zweiten Prozess. Dies hat Prüfungsausschussvorsitzender Weber auch am selben Tag noch in einer E-Mail an alle Beschäftigten und Studierenden am Institut für Informatik bekanntgegeben. Wer sich für eine Informatikprüfung angemeldet hat, ist in diesem Semester somit automatisch zugelassen.

Alles in Allem war dieser Donnerstag also ein recht erfolgreicher Tag für die Bonner Studierenden, auch wenn die eigentlich relevante Frage nach der Rechtmäßigkeit von Anwesenheitspflichten wieder einmal nicht behandelt werden konnte. Gescheitert ist die Uni bzw. der Prüfungsausschuss daran, die eigenen Regeln aus der BaPO nicht ordentlich umgesetzt zu haben.

Artikelbild: Cain by Henri Vidal, in the Tuileries Gardens, Paris, 1896. Image by Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Begleitende Veranstaltung zu einer Vorlesung, in der Übungsaufgaben besprochen werden

Von Twitter zum Ticker

Seit Anbeginn der Zeit, genauer gesagt seit ziemlich genau einem Jahr, bietet das Öffentlichkeitsreferat einen Live-Bericht von den Sitzungen des Studierendenparlaments der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn an (meist mit mir an der Tastatur). Zu diesem Zwecke wurde ein eigener Twitter-Account eingerichtet und dann etwa einmal im Monat mit Tweets geflutet.

Die Abgeordneten nahmen es mehr oder weniger gelassen hin, einige machten den Spaß mit, und wieder andere beklagten sich in steter Regelmäßigkeit darüber, dass dies oder das ja so nicht da stehen dürfe und sofort gelöscht zu werden habe.

Was an Twitter nervt

Es sind die 140 Zeichen. Leider. Wenn man für einen einzelnen Beitrag nur sehr wenige Zeichen zur Verfügung hat (und darin auch noch ständig die Zeichenfolge „#spbn (ß)“ unterbringen muss), passieren zwei Dinge: Man schreibt knapper und man schreibt und postet schneller.

Eine SP-Debatte verläuft nun nicht gerade linear. Redner beziehen sich aufeinander, kommen vom Thema ab, stellen GO-Anträge, streiten sich darüber, ob dies und das nun eigentlich nach der Geschäftsordnung zulässig sei, dann wird urplötzlich abgestimmt, nur worüber hat man gerade nicht mitbekommen – und all dies möchte man seinen 39 Followern einigermaßen übersichtlich präsentieren. Ist man nun zum 140-Zeichen-Kleinklein gezwungen, passiert es leicht, dass etwas unter den Tisch fällt und dann zum Beispiel dem Twitter-Feed die Antwort auf eine Frage präsentiert wird, über deren Inhalt er gar keine Kenntnis hat.

Durch die hohe Taktfrequenz passieren schneller Fehler. Das ist menschlich, aber ärgerlich. Denn hier kommt ein weiterer Nachteil von Twitter zum Tragen: Korrigieren kann man Tweets nicht, nur löschen1. Und ein gelöschter Tweet trägt wiederum dazu bei, Verwirrung zu stiften.

Die Alternative wäre, nur noch punktuell auf besondere Events auf der Sitzung hinzuweisen, etwa so:

oder so:

Das ist dann allerdings kein echter Live-Bericht mehr, über den man die Sitzung halbwegs mitverfolgen kann. Und das ist nicht das Ziel.

Was Twitter toll macht

Ein Wort: Interaktion. Über die Plattform, die Twitter bietet, kann man seinen Followern total einfach die Timeline vollspammen und im Gegenzug direktes Feedback erhalten. Auch wenn nicht allzu viel Substanzielles dabei ist, hebt es doch die Stimmung ein wenig, wenn man merkt, dass man mehr als einen Leser mit seinen Beiträgen beglückt. Außerdem gibt es Äpps für die gängigen Mobiltelefone und Tablets, so dass man auch unterwegs auf dem Laufenden bleiben kann, zum Beispiel wenn man gerade in der Mensa sitzt und nichts zu tun hat. Hust hust, liebe Parlamentarier.

Weshalb wir trotzdem den Liveticker testen

Weil wir2 es können. Der Liveticker behebt quasi alle Probleme, die wir aktuell mit Twitter haben: Die Länge der Beiträge ist nicht auf 140 Zeichen limitiert und die Beiträge sind, konträr zu Twitter, editier- aber nicht löschbar. Außerdem kann uns Twitter nicht mehr rausschmeißen wenn wir in zu kurzer Zeit zu viele Beiträge absetzen. Nachdem ich dem Ticker heute noch ein fancy responsive Design verpasst habe3, sollte er auf mobilen Endgeräten noch besser konsumierbar sein. Es wäre sicherlich möglich, noch eine Anbindung an die üblichen Verdächtigen Twitter/Facebook/Google+ zum teilen/posten/sharen einzubauen, derzeit ist das aber noch nicht geplant.

Leider ist mit dem Umstieg auch ein gefühlter Publikumsschwund verbunden. (Eine Zählung der Tickerleser findet nicht statt, deswegen nur „gefühlt“.) Dadurch, dass der Bericht im Ticker insgesamt hoffentlich noch hochwertiger wird, sollte sich das mittelfristig aber wieder ausgleichen lassen. Wir werden es sehen.

Wo kann man sich das ansehen?

Den Link habe ich ja oben schon versteckt: http://spbn.ticklive.de/

Gern kann man sich die Sitzungen des Studierendenparlaments auch live und in Farbe ansehen. Die Termine stehen hier auf der Seite rechts, oder meistens etwas später direkt an der Quelle auf der Webseite des SP.

Wer auch mal so einen Ticker haben möchte: ticklive.de hat noch Subdomains frei 😉
Über die Belastbarkeit des Servers kann ich aber nichts sagen.

Der Quellcode des Tickers soll noch auf GitHub landen, wann das soweit ist kann ich auch noch nicht sagen.

  1. Eine Korrektur in einem weiteren Tweet hinterherzuschicken ist halt a) unschön und b) reicht einigen Herren und Damen Abgeordneten ja auch nicht. Wobei die in Bezug auf die Twitter-Berichterstattung grundsätzlich erst einmal nichts zu melden haben.
  2. ich
  3. Das Ganze basiert lose auf Bootstrap von Twitter, die Ironie daran ist unverkennbar.