Doppelstatus

Wir hatten ja schon lange nichts mehr zu Wahlen.

Malte hat kürzlich die Universitätsverwaltung besucht und ist einer spannenden Frage auf den Grund gegangen. Es geht um den Status von Promotionsstudierenden, die gleichzeitig als wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) an der Universität beschäftigt werden.

Im konkreten Fall hatte die Fachschaft Mathematik versucht, einen Promotionsstudierenden als studentisches Mitglied für die Fachgruppe zu nominieren. Diesem Versuch wurde auf dem Weg zum Fakultätsrat (der letztlich darüber entscheidet) abschlägig beschieden.

Nach Auskunft der Universitätsverwaltung (Abteilung 1.1) verhält es sich jedoch mit als WHK beschäftigten Promotionsstudierenden wie folgt:

Promotionsstudierende sind nach Einschreibungsordnung der Uni Bonn als reguläre Studierende eingeschrieben und gehören somit der Statusgruppe der Studierenden an.

Von diesen Statusgruppen gibt es 4 Stück: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter1 und Studierende.

Da diese Studierenden aber auch als WHK beschäftigt sind, sind sie ebenfalls Mitglied der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Sie gehören also beiden Statusgruppen an.

In Gremien der Universität werden die Sitze in der Regel auf die Statusgruppen aufgeteilt und von diesen dann in geeigneter Weise besetzt, etwa durch Ernennung oder Wahl.

Man kann allerdings nicht für zwei Statusgruppen gleichzeitig in universitären Gremien sitzen oder die Besetzung mitbestimmen2.  Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Statusgruppe (inkl. aktivem und passivem Wahlrecht) ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der letzten Gremienwahlen. Diese Eintragung kann man ändern, sich also z. B. von der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter in die Gruppe der Studierenden umtragen lassen. Der Zeitpunkt dafür ist dann gekommen, wenn das Wählerverzeichnis für die nächsten Gremienwahlen ausliegt, also in der Regel Ende November – Anfang Dezember. Im Dekanatsbüro kann dann die Umtragung angewiesen werden – ohne Angabe von Gründen.

Wechsel der Statusgruppe (Symbolbild)

Wechsel der Statusgruppe (Symbolbild)

Zu beachten ist hierbei noch, dass die Gremienwahlen für die Gruppe der Studierenden jährlich, für die restlichen Statusgruppen hingegen nur alle zwei Jahre stattfinden, das nächste Mal also erst wieder im Januar 2016. Ob eine vorherige Umtragung doch möglich ist, ist mir nicht bekannt.

Zurück zum Eingangsbeispiel: Die Fachschaft Mathematik müsste also für ihren Vorschlag prüfen lassen, für welche Statusgruppe ihr Wunschkandidat im Wählerverzeichnis der Gremienwahlen im Januar eingetragen war, und es dann gegebenenfalls neu versuchen.

Für die Wahl zum Studierendenparlament und die Fachschaftswahlen gilt hingegen, dass Promotionsstudierende als ordentliche Studierende immer wahlberechtigt sind. Die entsprechenden Wahlordnungen machen hier keine Einschränkungen und fordern lediglich eine Einschreibung nach Einschreibeordnung sowie Zuordnung des Studienfachs zur betreffenden Fachschaft.

  1. oder „Mitarbeiter in Technik und Verwaltung“
  2. Wer wissen möchte, wo das steht, möge sich bitte an Abteilung 1.1 wenden. Ich weiß es nicht. Das gilt auch für die Mitgliedschaft in mehreren Fakultäten: Bei Wahlen muss man sich für das Wahlrecht in einer der Fakultäten entscheiden.

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